Fehlende Stabigelenke ?? Anzeige wegen Betrug !
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 26.03.2009 um 13:34:34 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo,
zusammen.
hab vor. ca. 1 1/5 Jahren einen 318i E46 verkauft. Heute meldet sich der Käufer und will von mir 110 € für angeblich fehlende Stabigelenke, ansonsten macht er eine Anzeige.
Was soll ich da unternehmen ??
MfG Sascha
Bearbeitet von - angry-playboy am 26.03.2009 13:34:34
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Deutschland
Hallo BMW325iCoupe,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fehlende Stabigelenke ?? Anzeige wegen Betrug !"!
Gruß
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Mitglied seit: 16.11.2007
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291 Beiträge
hi hast du vertrag gemacht?mit sicherheit.also das wahr vor 1,5 jahre her.da kann er sagen was er will.du bist privat person oder? von privat giebts es ja keine garantie vertig. wer weiss was er mit dem auto gemacht hat in letzte zeit ? soll er ja dich anzeigen,dan zeigst du ihn auch an wegen betrug vertig
mfg
vor 1 1/5 jahren?
na du nimmst das aber genau mit der zeitspanne...
nichts unternehmen, ausser etwas mathe auffrischen..
gibt keine grundlage für eine klage..
und der diminator sollte seine grammatik und rechtschreibung mal etwas aufmöbeln...so viele fehler in so wenig text...nichts für ungut, aber da stellen sich einem echt die nackenhaare auf...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Diminator: Auch Privatpersonen müssen für den Verkauf haften - nämlich dann, wenn nach der ersten Begutachtung herauskommt, dass Stabigelenke fehlen. Nur als Beispiel ;)
Davon ab: Nach über einem Jahr solltest du das aussitzen. Jeder abgehalfterte Jurist wird sich da ins Fäustchen lachen.
---
Never underestimate the power of denial...
Zitat:
vor 1 1/5 jahren?
na du nimmst das aber genau mit der zeitspanne...
nichts unternehmen, ausser etwas mathe auffrischen..
gibt keine grundlage für eine klage..
und der diminator sollte seine grammatik und rechtschreibung mal etwas aufmöbeln...so viele fehler in so wenig text...nichts für ungut, aber da stellen sich einem echt die nackenhaare auf...
(Zitat von: plop)
Nichts für ungut, aber Groß- und Kleinschreibung gehört auch dazu. ;-)
Recht hast du trotzdem!
Lassen wir mal das mit der Rechtschreibung und Grammatik beiseite ok? ;)
In dem Fall wär sogar egal ob Privat oder Gewerblicher Verkäufer. Nach mehr als einem Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestanden hat. Und wie will er denn das machen?
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Mitglied seit: 25.08.2006
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353 Beiträge
Kann sein dass ich gerade auf'm Schlauch steh', aber:
Stabigelenke gehoeren doch zum Fahrwerk, oder nicht ? Und ohne ein intaktes Fahrwerk kann doch niemand fahren, richtig ?
Das heisst, er ist jetzt 1.5 Jahre mit fehlenden Fahrwerksteilen rumgefahren und will dich jetzt anscheissen, dass diese Gelenke angeblich fehlen und das Auto demnach unfahrbar ist ?
lol ^^
Cyanide and Happiness.
Einfach vergessen den Kerl, der hat die letzte WOche sicher ausgebaut...
WENN überhaupt ws ginge, dann nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf
Oh Mann... manchmal wünsch ich mir echt das gute alte RBerG zurück...
Mängelansprüche verjähren gem. § 438 I Nr. 3 BGB in zwei Jahren. Gibt zwar noch andere Fristen, aber die sind alle länger (=> fünf Jahre bei z.B. Bauwerken (§ 438 I Nr. 2 BGB).
Das mysteriöse "halbe Jahr" gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf (also Unternehmer verkauft an Privaten) und ist ne reine Beweislastregel bzw. Vermutung. In dem ersten halben Jahr muss der Verkäufer grds. nachweisen, dass der Verkaufsgegenstand beim Gefahrenübergang mangelhaft war.
Ich frag mich allerdings auch, ob und wie das Fahrzeug ohne Stabigelenke fahren kann...
Bearbeitet von - mb100 am 26.03.2009 18:49:35
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ist ja zu geil.
Ich glaub ich bau auch irgendwas aus und geh dann zu dem von dem ich das Auto gekauft hab und sag, das hat schon beim Kauf gefehlt...
Frag den doch einfach mal ob das sein Ernst ist. Fehlende Stabigelenke merkt man spätestens nach der ersten engeren Kurve und nicht erst nach 1 1/5 Jahren.
Oder hat der das Ding mit dem Hänger abgeholt und es bis zur Kontaktaufnahme in der Garage stehen lassen?
In meinen Augen versucht der einfach nur zu erreichen, das du ihm ein paar neue Pendelstützen finanzierst, weil diese wohl mittlerweile etwas ausgeschlagen sind.
Sag ihm, das er das ganze vergessen soll, durchkommen tut er damit eh nicht und gute/günstige Pendelstützen gibts zb bei Stahlgruber ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Einfach machen lassen und wenn was kommt anwalt gehen der wird dir dann eine entsprechende rechtsberatung geben.
Grins, das erinnert mich gerade an meine Frau. Die ist mit ihrem ollen Calibra auch ganz offensichtlich ne Zeitlang ohne eine Strebe rumgefahren. Die war ihr abgegammelt, war halt ein Opel:D
SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!!
Was ist denn ein Stabigelenk? Ne Pendelstütze?
Und wo soll die fehlen!?
An der HA kann es mitunter sein, das ein 318i E46 gar keinen Stabi ab Werk verbaut hat.
MfG
Zitat:
Was ist denn ein Stabigelenk? Ne Pendelstütze?
Und wo soll die fehlen!?
An der HA kann es mitunter sein, das ein 318i E46 gar keinen Stabi ab Werk verbaut hat.
MfG
(Zitat von: Airborne)
Sehr gut, denn im E46 Forum ist das auch mal
hier diskutiert worden.
Also ich bin mir sicher, dass alle Facelift 318i E46 Stabis hinten haben.
Aber anscheinend war es bei manchen (allen?) Vorfacelift 318i nicht so.
@Airborne: Weißt du da genaueres, welche 318er keine Stabis hinten haben?
Also die genauen Umstände, damit ein 318i E46 an der HA keinen Stabi hat weiß ich jetzt auch nicht,
dachte zuerst auch das alle einen haben......bis mich mal ein anderer User darauf aufmerksam gemacht hat und ich dann mal gezielt nachgeschaut hatte.
Aber es sind wirklich wohl nur die Vor-Facelift Modelle, aber definitv auch nur welche mit normalem Fahrwerk.
MfG
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.08.2007
Koblenz
Deutschland
3 Beiträge
Hallo,
vielen Dank für die Zahlreichen Antowrten. Ich lass einfach mal auf mich zukommen.
MfG Sascha