Gewährleistung bei Glühbirnen
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.06.2008
Deutschland
61 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 02.04.2009 um 10:01:56 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo zusammen,
ich hoffe es gibt nicht schon solch einen Thread, habe jedenfalls nichts passendes gefunden.
Zum Thema:
Ich habe mir vor gut 3 Monaten 4 Stück H7 Glühbirnen des Typs Philips BlueVision Ultra bei einem großen Versandhändler gekauft. Die Dinger wurden eingebaut und funktionierten auch. Allerdings bemerkte ich bereits nach 1-2 Wochen, meist nachts, dass die Leuchtweite schwankte. Mal war sie was länger und mal wieder sehr kurz. Dachte erst es wäre evtl. ein Wackelkontakt o.ä. (es war auch nur das Abblendlicht betroffen, Fernlicht war ok). Habe mich leider erst einmal nicht darum gekümmert... :/ Nun, nach jetzt ca. 3 Monaten geht nur noch das linke Abblendlicht und das Fernlicht.
Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Reim darauf bilden, woran es liegt.
Da die Glühbirnen noch recht jung sind habe ich den Händler angeschrieben und gefragt, wie es mit einem Umtausch ausschaut, das ganze würde ja noch unter die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren fallen.
Ich bekam nur einen Zweizeiler zurück, in welchem stand, Glühlampen wären Gebrauchsgüter und die gehen halt mal kaputt. Kein Fall für die Gewährleistung.
Daraufhin schrieb ich noch eine Mail, dass ich dies anders sehe und er ohnehin als Händler in den ersten 6 Monaten nach Kauf zum Nachweiß verpflichtet ist, dass die Glühbirnen nicht schon vorher beschädigt waren.
Daraufhin kam keine Antwort mehr...
Irgendwie fühl ich mich verars...ich kaufe für 40€ Glühbirnen, die mir als Top Artikel angepriesen werden und nach 3 Monaten kann ich die schon in die Tonne treten?!
Was denkt Ihr? Ich bin der Meinung der Händler muss die Glühbirnen austauschen!
...Falsches UnterforumBearbeitet von - Pug am 02.04.2009 10:01:56
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Johnnyfix,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewährleistung bei Glühbirnen"!
Gruß
Bin ich anderer Meinung.
Der Händler ist im Recht.
Wenn ein Händler sowas macht, dann nur aus Kulanz. Er ist nicht dazu verpflichtet.
Bearbeitet von - ThaFreak am 26.03.2009 11:29:50
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.06.2008
Deutschland
61 Beiträge
Warum ist der Händler nicht dazu verpflichtet? Mein Casio Taschenrechner ist nach einem Jahr kaputt gegangen, fällt unter die Gewährleistung, er wurde repaiert und ich hab ihn wiederbekommen. Selbstverständlich kostenlos.
Bearbeitet von - Johnnyfix am 26.03.2009 11:32:08
Bearbeitet von - Johnnyfix am 26.03.2009 11:32:44
Wenn Bremsbeläge nach 5 Monaten unten sind oder dein Motoröl nicht mehr gut ist bekommst das auch nicht ersetzt.
Bei Glühlampen kommt noch folgendes hinzu:
Wie willst du nachweisen, dass die defekten Glühlampen genau die Lampen sind, die du zu dem Zeitpunkt gekauft hast?
Haben ja keine Seriennummer oder sonstiges...
Therotisch könnten die Lampen ja schon viel älter sein und man könnte nun versuchen so kostenlos an Ersatz zu kommen.
Bearbeitet von - ThaFreak am 26.03.2009 11:36:16
Wie du schon gesagt hast Gebrauchsgüter...
Weiß du mal nach das du nicht unsachtgemäs mit den Glühbirnen umgegangen bist und einen ordnungsgemässen einbau machen hast lassen (wohl gemerkt da gilt der eigeneinbau nicht (!))
is einfach pech.. kann ma nix machen
wobei wenn bei von einer seite nicht gehen würd ich eher auf ein problem bei deinen auto hindeuten da es sehr suspekt is das auf einer seite beide gleichzeitig kaputt gehen
Ich habe noch nie ein wildes Tier durch Selbstmitleid umkommen sehen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.06.2008
Deutschland
61 Beiträge
Kurz und bündig: Glühlampen wurden in einer Fachwerkstatt eingebaut, Scheinwerfer haben wir dort ebenfalls überprüft und mit anderen Glühbrnen funktionierten sie tadellos.
Der Vergleich mit den Bremsbelägen und dem Motoröl hinkt, denn wenn ich auf die rennstrecke fahre oder mit dem Auto eine Weltreise starte kann ich innerhalb kürzester Zeit Bremsen bzw. Öl extrem stark beanspruchen. Glühlampen aber haben eine Leuchtdauer die in Stunden angegeben wird und nach 1 Woche kann nicht die maximal Leuchtdauer eines Leuchtmittels erreicht sein.
Zudem ist es egal ob der erworbene Artikel eine Seriennummer hat, denn dann würden nach Deiner Theorie alle Waren ohne eine solche vom Umtausch oder einer Gewährleistung ausgenommen sein. Wenn mir bei einem Ikea Stuhl nach zwei Wochen ein Beinabbricht, weil das Holz schon rissig war, dannbekomme ich den auch anstandlos getauscht; eben weil ein Mangel vorlang.
Auch wenn ich z.B. ein Handy kaufe und es nach 4 Monaten anfängt dauernd abzustürzen, dann gehe ich zum Servicecenter des Herstellers bzw. schicke es ein und bekomme es repariert wieder. Hier natürlich auch kostenlos.
Werde mich jetzt mal direkt an Philips wenden...
Bearbeitet von - Johnnyfix am 26.03.2009 12:27:35
Mitglied seit: 04.04.2005
nähe Göttingen
Deutschland
1057 Beiträge
Ich hatte es auch schön öfter das Birnen kaputt gehen. Denke mal da musst du mit Leben.
Könnte ja genauso gut ein Einbaufehler sein, z.B. mit fettigen Finger an die Birne gefasst oder so...
Klar ist es ärgerlich. Nachdem meine Birnen andauernd kaputt gegangen sind fahre ich so billige 3€ Birnen ausm Discounter. Die halten überraschender Weise schon sehr lange und Licht machen sie auch anständig.
Es gibt aber doch auch schon viele Hersteller, die mit ich glaube 6 Monaten Garantie auf Ihre leuchtmittel werben.
Gruß Christian
Es gibt keine Garantie auf Leuchtmittel. AUßER sie ziehen Luft sind also von innen ganz weiß.
Hab es schon oft probiert bei mir in der werkstatt Lampen auf garantie einzureichen beim Hersteller. Immer die gleich antwort no chance...
Ist ja auch logisch... Du kannst nicht nachweißen wie lang du die lampen anhattest. nur 10 stunden oder 100.
Mal was anderes... wenn deine lampen flackern liegt es bestimmt nicht an der lampe... weil wenn so wäre dann würde sie keine 2 monate mehr halten sondern nur noch 5 minuten...
du hast ein problem mit deiner Spannungsversorgung. mal messen!!
Und discounter lampen sind der größte Pfusch was man sich einbauen kann.
Weil die haben keinen UV Filter(geht der Reflektor kaputt) und der Brennpunkt stimmt bei denn meisten hint und vorn nicht...
hey,
wurde schon alles gesagt, hast leider keine chance!
is ärgerlich, aber so is es.
gruß
Hubraum statt Wohnraum !!!
Jeder gewerbliche Verkäufer muß in Deutschland auf jeden neuen Artikel eine Gewährleistung von 2 Jahren geben, dies gilt selbstverständlich auch für jegliche Art von Verschleißteilen wie z.B. Glühlampen.
Im Rahmen dieser Gewährleistung muß er für alle Fehler haften, die der Artikel bei Übergabe an den Käufer hatte, auch (oder gerade) wenn diese Fehler beim Kauf nicht offensichtlich waren. Nicht haften muß er für normalen Verschleiß.
Oftmals gibt es in den ABG´s Klauseln wie "auf Verschleißteile keine Gewährleistung", diese Klauseln sind gesetzeswidrig und somit ungültig, richtig und gesetzeskonform heißen müßte es "Keine Gewährleistung auf normalen Verschleiß" und genau hier liegt der gewaltige Unterschied.
Hier mal ein Beispiel, um den Unterschied zu verdeutlichen:
Nachdem die Bremsklötze eines Fahrzeuges gewechselt wurden, fährt der Besitzer innerhalb eines halben Jahres 35.000km mit dem Wagen, die Bremsklötze sind wieder abgenutzt. Hier handelt es sich natürlich um normalen Verschleiß.
Angenommen der Besitzer wäre aber in den 6 Monaten nur 1.500 km gefahren und die Bremsen wären abgenutzt, so kann hier nicht von normalem Verschleiß ausgegangen werden, ein Gewährleistungsanspruch wäre also gerechtfertigt.
(Entsprechend kann man das Beispiel auf die Lampen übertragen, eine Glühlampe hat ja auch eine in etwa zu erwartende Leuchtdauer)
Tritt nun der besagte Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auf, so ist der Verkäufer verpflichtet, Ersatz zu leisten, es sei denn er kann nachweisen, daß der Defekt aus unsachgemäßer Benutzung o.Ä. resultiert. Nach den ersten 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis zu führen, daß die Ursache des Fehlers bereits beim Kauf vorlag.
Viele Verkäufer verweisen die Kunden auf eventuelle Garantien des Herstellers und lehnen Gewährleistungsansprüche, die über die Händlergarantien hinausgehen ab, auch dieses ist gesetzeswidrig, die Gewährleistung hat der Verkäufer zu tragen, nicht der Hersteller. Der Verkäufer seinerseits kann sich natürlich an den Hersteller wenden um eventuelle Garantien zu nutzen, sind solche nicht vorhanden bzw. weigert sich der Hersteller, dieser nachzukommen, so kann sich der Verkäufer dem Kunden gegenüber aber nicht darauf berufen und die Leistung ablehnen.
Leider sieht es in der Realität so aus, daß die meisten Händler gerade bei Produkten mit relativ geringem Preis die Leistungen, zu denen sie verpflichtet sind verweigern, weil sie davon ausgehen, daß niemand wegen ein paar Euro klagen wird und meistens haben sie ja damit leider Recht.
@daniel.krueger, hast du sehr gut erläutert, aber hier in dme fall hast du ja folgende probleme
1. der artikel wurde im internet gekauft, sprich wie soll der käufer dem verkäufer nachweisen, dass es auch tatsächlich der erworbene artikel ist und nicht z.b. die 1 jahr alte glühbirne vom kollegen
2. wenn man z.B. im autohaus eine birne einbauen lässt, hat man ne rechnung von einbau, mit datum km-stand usw. , da ist das relativ einfach den beweis anzutreten
3. wie schon oben mal geschrieben, wurde die birne sachgemäß eingabaut? liegt ev. ein kurzschluss vor usw?
recht haben und recht bekommen, sind immer 2 sachen !
Hubraum statt Wohnraum !!!
@Daniel.Krueger
Ist soweit schon richtig was du geschrieben hast...
ABER! Auf sogenante Verschleißteile gibt es in Deutschland nur 6 Monate Garantie. Siehe Akku's von Handy's und Laptop's usw. der rest ist Gewährleistung und liegt dann beim hersteller ob er es nacht oder nicht.
Und ich hab bis jetz noch keine Werkstatt gesehen die ein Rechnung mit km stand beim glühbirnen einbau schreibt... Es ist ja üblich denn einbau der lampe nicht zu verrechnen... Da wo ich herrkomm aufjedenfall. Das ist Bosch.
Nur am Rande... Wer sich mal die Verpackung genauer anschaut der wird festsellen das bei allen 10 20 50 und 90% mehr licht Lampen, draufsteht das die Lebensdauer verkürzt ist...
Und das der Verkaüfer dafür haftet ist auch falsch...
Stellt euch vor... Verkäufer baut lampe ein... Kunde kommt nach einem jahr und fordert garantie. Gut Verkäufer baut kostenlos ne neue ein und sendet die defekte Lampe zum hersteller um sein Geld zu bekommen. Der aber lehnt es natürlich ab... Das stellt euch jetz mal mal 1000 oder 10000 vor... Da könnte jedes Autohaus in kürzester Zeit zumachen...
@bmwfahrer... sorry alter, aber du hast keine ahnung... is nich bös gemeint...
ich habe im autohaus gearbeitet, bei uns war es gang und gebe, die km stand auf der rechnung für die glühbirne zu vermerken, genau aus diesem grund.
du behauptest, dass der verkäufer/händler nicht haftet.... also fährst du, wenn du dir nen neuwagen kaufst und der einen sachmangel vorweist, immer das werk, z.B. bei BMW nach München?! wohl kaum !!
der verkäufer/händler muss haften und rechnet dies dann direkt mit dem hersteller ab.
gruß
Hubraum statt Wohnraum !!!
@ plax:
Mit der Argumentation, daß der Käufer nicht nachweisen kann, daß der defekte Artikel tatsächlich der gekaufte Artikel ist, wird kein Händler in Deutschland vor Gericht durchkommen, wenn nicht eindeutige Gründe dafürsprechen, das würde das komplette Gewährleistungsrecht aushebeln. Allein der Aussage des Klägers (der ja nach deutschem Recht zur Wahrheit verpflichtet ist) dürfte hier soviel Beweiskraft zugebilligt werden, daß ein weitergehender Beweis nicht nötig sein dürfte.
Da in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer die alleinige Beweislast zu tragen hat, ist es in dieser Zeit auch allein Sache des Verkäufers etwahige Einbaufehler bzw. unsachgemäßen Gebrauch nachzuweisen.
Nach Ablauf der 6 Monate sieht es natürlich schon etwas anders aus, hier wird man ohne das Hinzuziehen von Gutachtern nichts beweisen können.
Mit dem "Recht haben und Recht bekommen" hast Du natürlich Recht, das habe ich ja oben auch schon geschrieben.
@ Bmwfahrer1982:
Du solltest Dir mal ein BGB besorgen und Dir die entsprechenden Paragraphen zu Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie durchlesen, was Du hier geschrieben hast, ist nämlich großer Unsinn.
@Plax
Kein Thema... Ist ja ein Diskussions forum... Niemand ist allwissend
Zum Thema...
Stimmt schon was du sagst Wär ja wahnsinn wenn alle nach München fahren würden... Da liegt der fall aber auch anders weil bmw ja die Reperatur Kosten(Teilekosten) an die Händler erstattet... Also hat der Verkäufer(Reperaturdienst Leister) kein Verlust.
Anders sieht es da bei Lampen usw aus. Da leistet nämlich der Hersteller keinen ersatz egal welcher Art. Ausser der von mir schon beschriebenen Mängel... Luft ziehen.. Brennpunkt stimmt nicht...
Also keine Garantie!!!! Nur Kulanz! Nur am Rande... War bei ein paar Kfz Werkstätten angestellt... Mb Bmw und Audi und jetz Bosch... und bei keinem wurde auf die Rechnung der Km stand notiert. Mag schon ein paar geben aber das denk ich ist eher die ausnahme.
@Daniel.krueger
Nun zu dir!!! Bin Kfz Meister und im Innungsausschuß und MeisterPrüfung Tätig. Du kannst davon ausgehen das ich in dem Bereich mehr erfahrung habe als viele andere!!!
Möcht dir nicht auf die Füße tretten weil ist ja ein Fachforum...
Spreche hier aus reiner Erfahrung und viel Ärger mit Herstellerfirmen. Kenn das leidige Thema leider nur zu gut...
Theroretisch gibt es eine Garantie aber Praktisch nicht!!!
Edit:
Schon mal Versucht eine Playstation Portable nach einem Jahr zur Garantie einzureichen??? Da beißt auf Granit... Selbst vor Gericht... Hab es selber erst erfahren müssen...
Bearbeitet von - Bmwfahrer1982 am 29.03.2009 19:55:00
Kurzer Einwurf nebenbei, wird bei sämtlichen Verkäufen
von Glühlampen nicht IMMER gesagt das es gerade darauf
KEINE Garantie gibt? Gerade im Fahrzeugbereich werden
durch unsachgemäße Einbauten (Fettfinger auf dem Glas),
Spannungspitzen oder zu harte Fahrwerke die Glühlampen
übermäßig belastet. Gerade bei diesen "überzüchteten"
Möchtegern-Xenon Lampen alá Phillips Silver Vision und
dergleichen ist es bekannt, dass diese sehr sensibel
auf Vibrationen des Glühfadens reagieren und schneller
hops gehen als normale Glühlampen von Bosch oder so.
BMW Team Oberhavel
@ Nicore:
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge. Garantie ist immer ein freiwillige Leistung (des Herstellers oder des Verkäufers), eine solche braucht daher nicht gegeben werden, die Gewährleistung ist aber gesetzlich vorgeschrieben.
Im übrigen gebe ich Dir recht, daß es "in Fachkreisen" bekannt ist, daß gerade die besonders hellen Lampen sehr anfällig sind, der Händler, der die Teile verkauft kann aber nicht erwarten, daß dies jeder Laie weiß und zumindest auf dem Großteil dieser Lampen steht kein entsprechender Hinweis drauf. Daher kann man als Käufer davon ausgehen, daß die durchschnittliche Lebensdauer der einer "normalen" Lampe entspricht und eine deutlich kürzere Lebensdauer stellt daher einen Sachmangel dar. Etwas anderes wäre es, wenn die Lampen einen deutlichen Hinweis auf die durchschnittliche Lebensdauer enthalten (wobei da meiner Meinung nach der Hinweis "Verkürzte Lebensdauer" nicht ausreichend ist), aber das macht natürlich kaum ein Hersteller, denn dann kauft die Lampen keiner mehr.
@Bmwfahrer1982:
§ 433 BGB: "... Der VERKÄUFER hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
§ 439 BGB: "Der VERKÄUFER hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Mehr muß man dazu ja wohl nicht sagen.
Sicherlich kann der Verkäufer wiederum (insofern ein entsprechender Gewährleistungsanspruch gegen den Hersteller oder eine Garantie des Herstellers
besteht,) seine entstandenen Kosten ganz oder teilweise im Rahmen der Gewährleistung / Garantie beim Hersteller geltend machen, die Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber dem Käufer und die Gewährleistungspflicht des Herstellers gegenüber dem Händler sind aber rechtlich gesehen zwei unabhängige Verpflichtungen.
Viele Händler argumentieren in der Tat genauso wie Du und verweigern die Gewährleistung, wenn sie sich die Kosten nicht selbst irgendwo wiederholen können, dies ist aber schlichtweg gesetzeswiedrig.
Die Argumentation, daß der Hersteller die Gewährleistung für den Käufer zu erfüllen hat, ist übrigens allein schon daher vollkommen unsinnig, da Gewährleistung ein Anspruch ist, der durch einen Kaufvertrag zustande kommt und der Kaufvertrag wird zwischen Händler und Käufer geschlossen und nicht zwischen Hersteller und Käufer.
Auch wäre es interessant, wie nach Deiner Meinung dann die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren funktionieren soll, hier hat der Händler niemanden, auf den er die Kosten abwälzen könnte. Zwar gibt es z.B. bei für gebrauchte Fahrzeuge Garantieversicherungen, diese decken jedoch i.d.R. bei weitem nicht alles ab, was der Händler mit seiner Gewährleistung abdecken muß.
@daniel.Krueger
Ich sag ja nicht das das falsch ist was du sagst... Aber in der realität sieht es anders aus... Selbst vor Gericht...
Hab wie schon gesagt leider viel Erfahrung damit. War als Kläger schon oft vor Gericht anwesend und darum hatte ich mich viel mit dem thema beschäftigt
Weil du Gebrauchtwagen ansprichst... Da gibt es auch nicht wirklich eine Garantie... Ausser die von dir Angesprochenen meist zusätzlich abgeschloßenen.
In der Praxis sieht das so aus das der GesetzesText lautet(frei interpretiert) das das Fahrzeug bei Übergabe!!!! Mängelfrei sein muss. Tritt nach der Übergabe ein defekt auf muss der Käufer nachweißen das der defekt schon vor der Übergabe bestanden hat. Weil die Gewährleistungspflicht vom Verkäufer nur auf defekte vor!!! der Übergabe gilt...
Aber das wird schwer nachzuweißen sein weil inzwischen alle Händler einen ausführlichen Zustandsbericht machen lassen vor Verkauf der sogar vor Gericht bestandt hat. Da werden etwaige Mängel drauf notiert... Und was da nicht drauf steht ist nicht defekt...
Was danach passiert wird dann nur noch von den gekauften Versicherungen (teilweiße) abgedeckt, je nach Laufleistung...
Wie schon gesagt ich lerne gern dazu... sonst würden wir ja alle dumm sterben...:)
Fast Vergessen....
Es steht auf jeder HochleistungsLampen Verpackung bei Osram Drauf das sie nur halb so lange hält wie eine normale... Wer es nicht glaubt soll sich die Verpackung mal genau anschauen...
Da sind 2 Uhren abgebildet... Eine ist voll ausgemalt und es steht Standart drin. Die andere ist nur halb angemalt und da steht dann der jeweilige Name drin... (Silverstar Nightbraker usw)