Also ich sage nochmal, bei uns hier im Norden
würde das mit der Eintragung so nicht klappen.
Aus aktuellem Anlass hatte ich gerade ein Bild
gemacht, wo es um die Abdeckung des Radlaufes geht...
Aktuell sagt die technische Richtlinie, dass "alle
rotierenden Teile" abgedeckt sein müssen, was ja
bei Dir bei weitem nicht gegeben ist. Einige Prüfer
sind da aber etwas kulant wenn es 0,5cm von der
Felgenflanke oder so ist, aber das reine Abdecken
der Profilfläche und dann mit einem solchen Nieder-
querschnitt reicht nicht mehr.
Viele machen es wie Du und denken das, wenn die
oberste Kante gezogen ist und die Fläche abdeckt
ist, es reichen würde. Aber es gibt wiederum eine
Regel die besagt das ein gewisser Winkel verdeckt
sein muss. Siehe hier dem Foto...
Der rote Teil ist jetzt von mir frei festgelegt
worden und dient nur zur Veranschaulichung und
nicht als Referenz!