fakt ist: als Hartz V empfänger darfst du ein auto haben bis 7500€
alles was darüber ist, ist ein wert und müsste verkauft werden und ein billigeres fz kaufen...
das ist fakt: sie darf ein auto haben.dann ist gesetzlich geregelt....
und das wissen auch die bei der ARGE etc..... ich weiss wovon ich rede.... wenn sie fragen hat, habe einen guten anwalt der sich mit HRTZ V etvccc auskennt.
fakt ist: als Hartz V empfänger darfst du ein auto haben bis 7500€
alles was darüber ist, ist ein wert und müsste verkauft werden und ein billigeres fz kaufen...
(Zitat von: michael dieckmann)
So ein Käse. Die Höhe die als angemessen für ein Fahrzeug gilt steht nicht wirklich fest sondern in den Dienstanweisungen und die können von ARGE zu ARGE unterschiedlich ausfallen. Bei uns sind es zBsp. nur 5000€. und alles was drüber ist ist auf deinen Vermögensfreibetrag anzurechnen. und erst dann wenn der ausgeschöpft ist wird über Vermögensverwertung geredet. Wenn interessiert was in seinem Bereich als angemessen gilt sollte erstmal in seiner Zuständigen ARGE nachfragen.
Sagt ja keiner das die keines haben dürfen. Aber es gibt mit sicherheit Autos die nicht angemessen sind. Mein Schwiegervater fährt nen 4,2Lieter Touareg, sein Alo Geld läuft auch bald aus. Und mit sicherheit ist das dann nich angemessen. Von dem Geld was der sonst noch so hat reden wir mal garnicht erst, da bekommt er eh nichts.