Auto verkauft jetzt Ärger mit Käufer - WICHTIG
der beweis für den unfall ist doch erbracht:
unterlagen bzw zeugen in der werkstatt wo das fzg repariert wurde.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Mitglied: seit 2005
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Hallo BmW-MoGuL,
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Gruß
ich sage dir zug um zug wirst du ihm das geld wieder zurück zahlen da hilft dir nicht was von agiler täuschung gehört daswerden die dir andrehen und nichts anderes Textwünsche dir trotzdem glück
gruß mokka
leben und leben lassen :-)
Zitat:
agiler täuschung
(Zitat von: Traumfahrer bmw)
Die magische agile Täuschung. Wunderbar. Traumhaft. Die Wortschöpfung des Jahrhunderts. Ach, was sag ich: Jahrtausends.
Ich weiß schon, warum ich mir immer viel Zeit lass beim Täuschen. Is einfach sicherer...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Stell mir das lustig vor Gericht vor:
"Der hat mich agil getäuscht!" *lol*
@pat3112 die Unfälle scheinen wohl beweisbar zu sein.
Das lese ich aus dem Ausgangsposting herraus:
"das Auto zwischen 98 und 2000 3 Unfälle gehabt hätte"
Îch kann mir zumindest nicht erklären, wie der Käufer den Zeitpunkt und die Anzahl der Unfälle wissen sollte, wenn dafür keine Belege vorhanden sein sollen...
Es geht nicht draum den Beweis des Unfalls zu erbringen der ist unbestritten !
Es geht darum das der Käufer beweisen muß das der Verkäufer das Fahrzeug in Kentniss des Unfalls als Unfallfrei verkauft hat.
Um im Falle einer Klage (die er ja auch noch anstreben müßte) überhaupt aussicht auf Erfolg zu haben.
Und das ist so gut wie unmöglich es sei den der jetzige Käufer würde z.B. den Erstbesitzer kontaktieren und der hätte noch den Kaufvertrag mit Phil in dem er den Wagen als Unfallfahrzeug an Phil verkauft hat. Da dies aber laut Phil nicht geschehen ist und er den Wagen als unfallfrei gekauft hat ist das Thema damit gegessen.
DAS KANN DOCH SO SCHWER NICHT ZU KAPIEREN SEIN ODER ?
Bearbeitet von - pat3112 am 19.03.2009 18:30:38
Bearbeitet von - pat3112 am 19.03.2009 18:31:58
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Zitat:
Es geht darum das der Käufer beweisen muß das der Verkäufer das Fahrzeug in Kentniss des Unfalls als Unfallfrei verkauft hat.
(Zitat von: pat3112)
Die einzig richtige Aussage hier im Thread.
Der Käufer hat ausgesprochen schlechte Karten. Ich würd das ganze mal auf mich zukommen lassen. Wenn denn überhaupt was kommt.
Phil hat es als unfallfrei gekauft, selber keinen gebaut und es als unfallfrei wieder verkauft. Daß vorher was war, wusste er nicht.
Nicht jeder ist Hobby KFZ Sachverständiger.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Das spielt doch gar keine Rolle, so wie ich das verstanden habe, hat er dem Käufer Unfallfreiheit zugesichert, wenn er das tut, dann muss er dafür auf jedenfall haften, egal ob er Sachverständiger Händler Privater ist oder nicht !
Oder hat er nur zugesichert Unfallfrei SOWEIT BEKANNT !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 22.03.2007
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108 Beiträge
genau das ist der punkt. die formulierung machts.
genau wie "abgelesener kilometerstand" sicher ist, weil man auf das abgelesen hingewiesen hat.
Bearbeitet von - knax am 19.03.2009 20:44:46
wir werden ja sehen wer recht und unrecht hat, die chancen stehen 1. zu 100. mit sowas ist nicht zum spassen, wenn du im garantiertem unfallfrei angekreuzt hast, dann haftest du und nicht die vorbezitzer. Da wette ich mit jedem ich habs selber dieses problem gehabt, der wagen war 3.hand mit mir habe auch garantiertem unfallfrei angekreuzt, was war der wurde mal unter beifahrer tür lackiert und das haben die als unfaller gemeint du mußt wenn du verkaufst auch nachlackierungen angeben das ist auch ein grund von unfaller so siehst nämlich aus nichts was viele hier erzählen .. bestens grüße aus nrw mokka
leben und leben lassen :-)
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315 Beiträge
...was mich persönlich Intressieren würde ist; wieso der Käufer darauf kommt das das Auto 3 Unfälle hatte? Der vermeindliche Schaden kann genauso von einen Unfall stammen. Woher kommt die Zahl 3???
lg Jan
Rechnungen?
Auskunft beim Händler über Fahrgestellnummer?
@Traumtänzer BMW
Wurde dir auch agile Täuschung vorgeworfen?
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
@Traumtänzer BMW
und was bitte ist ein "vorbezitzer" da könnte schnell der sexismus vorwurf im Raum stehen ;-)
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Zitat:
Da wette ich mit jedem ich habs selber dieses problem gehabt, der wagen war 3.hand mit mir habe auch garantiertem unfallfrei angekreuzt, was war der wurde mal unter beifahrer tür lackiert und das haben die als unfaller gemeint du mußt wenn du verkaufst auch nachlackierungen angeben das ist auch ein grund von unfaller so siehst nämlich aus nichts was viele hier erzählen ..
(Zitat von: Traumfahrer bmw)
Bist Du verklagt worden und hast verloren, oder erzählst Du, "daß es so ist", nur weil Du Dich hast einschüchtern lassen?
Die Rechtslage sieht so aus, daß Du dem Verkäufer nachweisen musst, daß er über den Unfall bescheid gewusst haben muss. Das geschieht durch den Kaufvertrag, in dem er das Fahrzeug als Unfaller gekauft hat und es anschließend als Unfallfrei wieder verkauft. Oder indem Du per Fahrgestellnummer Reparaturen ausfindig machst, die von einem Unfall herrühren und im Zeitraum gemacht wurden, in der der Wagen Deinem Verkäufer gehört hat.
Wie schon gesagt wurde, gilt in Deutschlang (gottseidank) so lange die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Ansonsten hast Du schlechte Karten. Und nur weil ne Türe nachlackiert ist, ist es noch lange kein Unfaller. Auch wenn ein Kotflügel gegen ein Neuteil ausgetauscht wurde, ist es noch kein Unfaller.
Ein Unfaller ist es erst, sobald das Auto auf die Richtbank geschnallt wird, oder "Spachtel" und Zinn zum Einsatz kommen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 05.04.2005
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Ich glaub da wird grad was verwechselt.
Fakt ist, dass ein Vertrag existiert, in welchem ein Fahrzeug als Unfallfrei beschrieben ist. Da nun nachgewiesen fest steht, dass dies nicht so ist, sind die Aussagen im Vertrag nicht richtig und damit ist der Vertarg in diesem Punkt nachzubessern mit allen entstehenden Folgen.
Je nachdem um was es sich handelt, kann dies bis zur Rückabwicklung führen, da ohne weiteres möglich ist, dass der Käufer den Wagen als Unfaller gar nicht erst gekauft hätte(selbst bei geringerem Preis).
Was Stefan hier beschreibt geht eher in die Richtung, dass man dem Verkäufer noch einen Vorsatz unterstellen möchte und damit auch noch eine Strafverfolgung wegen Betruges angegangen wird. Aber darum geht es hier nicht.
Man muss es mal ganz primitiv sehen. Der Käufer hat etwas gekauft, was er eigentlich gar nicht haben wollte, wenn er alle Details gewusst hätte.
Man darf als Verkäufer eben nicht Dinge zusichern, über welche man nicht sich nicht sicher ist.
Versucht euch das mal für andere Käufe/Verkäufe vorzustellen und nicht gerade für den Autokauf, dann ist es sicher besser zu verstehen.
Gruß Mirko
@ mike v8
Totaler Unfug !!!!! Es gibt einen Vertrag in dem steht einen zugesicherte Eigenschaft nämlich unfallfrei !! Richtig !!! Diese Eigenschaft ist vom Privatverkäufer (Phil83) zugesichert worden da er den Wagen selber als unfallfrei (ebenfalls Vertraglich festgehalten) vom Vorbesitzer erstanden hat.
Du bist als Privatverkäufer und Käufer in Deutschland nicht verpflichtet dies zu hinterfragen es gilt die sogenannt Annahme von "Treu und Glauben" solange die Angaben des Verkäufers plausibel sind.
Somit steht nach wie vor meine Aussage, und da wette ich jeden Betrag drauf, der Käufer muß Phil83 erstmal nachweise das er das Fahrzeug mit Kentniss des Unfalls als Unfallfrei verkauft hat ! Dies kann er nicht da Phil83 in Annahme von Treu und Gauben dem Vorbesitzer das Fahrzeug als unfallfrei abgekauft hat. Die nicht bestehenden zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit), die auf Grund des Unfalls ja nun nicht besteht, ist Phil nicht anzulasten (da er keinen Kentniss über diesen hatte) und ergo der Vertrag auch nicht rückabwickelbar (was es im Privatverkauf sowieso nicht gib, mal ganz nebenbei).
Bearbeitet von - pat3112 am 21.03.2009 14:52:23
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Na pat, welchen Betrag willst du denn verlieren ???
Ich hab grade einen 1 Jahr langen Rechtstreit mit Urteil vom Gericht durch !!!
Dabei ging es um eine ganz vergleichbare Sache.
Ich kaufe einen 540 mit Frontschaden und 170 tkm Laufleistung von einem Privatmann, der Tachostand war nichtmal ausdrücklich zugesichert und der Verkauf von Privat ohne Gewähr.
Es ergab sich, der Tacho war gedreht, von wem war nicht festzustellen, also Arglist konnte nicht bewiesen werden.
Unterm Strich mußte der Verkäufer mir nun 2400 Euro Schadensersatz bezahlen.
Gruß Daniel
Edit:
Rückabwicklung gibt es sehr wohl auch bei Privatkauf, auch das weiß ich auch sicherer Quelle, weil ich damit zu tun hab von einem Anwalt.
Bearbeitet von - Bruderchorge am 21.03.2009 15:04:47
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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Zitat:
Rückabwicklung gibt es sehr wohl auch bei Privatkauf, auch das weiß ich auch sicherer Quelle, weil ich damit zu tun hab von einem Anwalt.
Bearbeitet von - Bruderchorge am 21.03.2009 15:04:47
(Zitat von: Bruderchorge)
Da kann ich nur zustimmen habe es ja wie gesagt selber schon durch. Nur ich habe es ja schon nach 2 Wochen festgestellt und der Verkäufer von meinem damaligem Auto hatte das Auto ja als Unfaller gekauft und es wieder hergerichtet. So gut das selbst ein Profi es kaum gesehen hat.
Ich bin dann ja zum Anwalt und konnte mir dann aussuchen ob ich es zurück geben möchte oder die hälfte vom Kaufpreis wiederbekomme.
Aber das mit den 10 Monaten ist mir ehrlich gesagt ein wenig zu lange um da noch Ansprüche geltend zu machen