Schau mal auf der Seite bei R+H. Da steht im Gutachten geschrieben:
Die zweiteiligen Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller zusammengebaut werden.
Allerdings habe ich bei mir auch ein neues Aussenbett montiert.
Solltest du ein breiteres Aussenbett montieren, stimmt die Bezeichnung die in der Felge steht nicht mehr. Deswegen denke ich, daß der Tüv die Felge mit einem breiteren Aussenbett nicht eintragen wird. Es sei denn du hast ein Gutachten von dieser "neuen" Felge.