Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.06.2008
Deutschland
387 Beiträge
Hi,
hab grad einen Tuningkatalog durchgeschaut!
nun steht bei den Sportsitzen..
"Alle sitze sind nur für Fahrzeuge bis Bj. 1996 zugelassen. Bei anderen Fahrzeugen ist eine Einzelabnahme nach 21§ 21 STVZO erforderlich"
Das heißt ich kann Sportsitze bei meinem e30 verbauen ohne eintragung?
HEILIGSBLECHLE wie der Schwabe sagt
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Make081286,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frage zu Sportsitze"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Solange den Sitzen eine ABE beigefügt ist, darfst die somit ohne Eintragung verbauen, vorausgesetzt das Fahrzeug ist > Bj.'96. Aber beim E30 ist das ja zutreffend.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.06.2008
Deutschland
387 Beiträge
Abe ist glaub ich nicht dabei!
Aber so wie das geschrieben ist brauch ich das wohl nicht...!!??
HEILIGSBLECHLE wie der Schwabe sagt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.06.2008
Deutschland
387 Beiträge
Also hab den Katalog (Jörg) mal angeschrieben!
Die sagen das ich keine eintragung brauch!
das haben die geschrieben:
Wenn Ihr Fahrzeug vor 1996 gebaut worden ist, können Sie den Sitz so einbauen ohne Tüv-Abnahme.
HEILIGSBLECHLE wie der Schwabe sagt
So weit ich weiß musst du sie auf jeden Fall Eintragen.Nur ist die Eintragung bei Fzg. vor Bj. 96 wesentlich einfacher.Meines Wissens gibt es zur Zeit nur einen Sportsitz mit ABE und der ist von Recaro und Schweineteuer.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.06.2008
Deutschland
387 Beiträge
Also war jetzt mal mit em Katalog beim Tüv!
SCHEIß TÜV!
Also wichtiger als der sitz it die Konsole, da das de verbindung vom Sitz zum Rahmen ist!
Und dahe muss man es doch Eintagen lassen!
HEILIGSBLECHLE wie der Schwabe sagt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.06.2008
Deutschland
387 Beiträge
Aber was ich nicht ganz versteh ist...
Wenn ich mir Sportsitze kauf brauch ich ja eine Konsole (Adapter)
Die Laufschiene brauch ich ja dann nicht oder brauch ich die dann auch!?
HEILIGSBLECHLE wie der Schwabe sagt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.06.2008
Deutschland
387 Beiträge
????
HEILIGSBLECHLE wie der Schwabe sagt
Natürlich brauchst du auch Laufschienen dazu,sonst kannst den Sitz ja nich nach vorn und hinten verstellen.
keine Verstellbarkeit--> kein Tüv
die händler sagen gern dass man da nix eintragen muss, wollen ja ein geschäft machen... ne baulich veränderung muss immer eingetragen werden, wenn keine abe dabei is !
gruß
Hubraum statt Wohnraum !!!