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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.03.2009 um 21:45:43 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.hi,
hab die sufu benutzt, aber leider nichts gefunden,
hier meine kurze frage, wenn mein auto abgemeldet ist (saisonkennzeichen) und der tüv abgelaufen, darf ich dann zum tüv (also abgemeldet) fahren (zwocks verkauf) und neuen tüv machen? oder brauch ich dazu rote nummern oder kurzzeitkennzeichen?
gruß
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 12.03.2009 21:45:43
Hubraum statt Wohnraum !!!
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Hallo plax,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Abgemeldet zum TÜV?"!
Gruß
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Hi,
wie oft wurde schon beschrieben, dass ein Fahrzeug zur Vorführung beim TÜV angemeldet sein muss?
Für Dein Saisonkennzeichen gilt das Gleiche.
Wenn der TÜV-Termin außerhalb des Geltungsbereichs des Saisonkennzeichens liegt, führt die erste Fahrt während der Geltungsdauer zum TÜV.
Du wirst für eine Vorführung außer der Reihe also eine Zulassung besorgen müssen.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Oder du fährst das Auto mit einem Anhänger zum TÜV.
Oder besorgdt Dir ein Kurzzeit Kennzeichen.
Gruß Christian
Zitat:
Oder du fährst das Auto mit einem Anhänger zum TÜV.
(Zitat von: Bergibmw)
Hi,
nein, geht nicht.
Der TÜV verweigert die Abnahme von nicht zugelassenen Fahrzeugen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ehrlich?????
Mir hat der TüV Süd vorgeschlagen das Auto auf dem Anhänger zu bringen.
Wie mach ich das dann???????
Mein TÜV läuft im März ab.
Das Auto läugt zum 1. April als Saisonfahrzeug.
Geht es mit ner roten Nummer??????
Gruß Christian
Hi,
ruf bei Deiner Prüfstelle an, wie die das haben wollen.
Mein Schwager ist außerhalb der Gültigkeit seines Sainsonkennzeichens mit einem Mopped auf dem Anhänger zum TÜV gefahren.
Die haben ihn wieder weggeschickt.
Nix TÜV ohne gültige Zulassung...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Fahr einfach im April ganz normal zum TÜV bei einem Monat passiert ja noch nix, außerdem wirds wohl jeder verstehen, solltest aufgehalten werden.
Wennst glück hast, dann bekommst auf der neuen Plakette sogar ab April dann den Stempel und nicht wie sonst üblich rückwirkend.
So zumindest wars damals bei mir. Auto ist ab März mit Saisonkennzeichen zugelassen. TÜV war im Januar fällig. Ohne große Diskussion hab ich dann die neue Plakette ab März bekommen, also 2 Monate gewonne (juhu :-) )
Mitglied seit: 10.10.2007
***PFALZ***
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654 Beiträge
Zitat:
Auto ist ab März mit Saisonkennzeichen zugelassen. TÜV war im Januar fällig. Ohne große Diskussion hab ich dann die neue Plakette ab März bekommen, also 2 Monate gewonne (juhu :-) )
(Zitat von: Marco535)
Das geht auch nicht mehr.
Du kriegst ab dann TÜV gerechnet ab da er fällig war.
Wenn das im Januar war und dann erst im März dort warst,
wird die Dauer von 24 Monaten auch erst ab Januar gerechnet.
also verloren:(
Hab beim Tüv angerufen.
Kann mit der Roten Nummer kommen. Oder mit Überführungs Kennzeichen.
Gruß Christian
Mitglied seit: 15.11.2007
Regensburg
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83 Beiträge
bin damals mit meiner kawa zum tüv gefahren!
tüv war abgelaufen und abgemeldet war die auch!
so weit ich weiss darft du auch mit abgemeldetet auto und ohne tüv auf direkten weg zum tüv fahren! wichtig war damals die grüne karte dabei zu haben und das alte abgemeldetet kennzeichen mus drauf geschraubt sein!
bin zum tüv gefahren und von da aus zur zulassung und die haben mir erst die plakette aufgeklebt!
Snake
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Mitglied seit: 27.12.2005
Ulm
Deutschland
982 Beiträge
alles klar,
also rote nummer dran und gut... thx jungs
Hubraum statt Wohnraum !!!
Richtig,Auto muss nicht angemeldet sein für die Abnahme.Hab es selbst erst letztes Jahr gemacht,war auch nicht angemeldet.Das mit der Dauer stimmt auch.Die zwei Jahre gehen ab der letzten fälligkeit los egal wanns angemeldet wird.
Mitglied seit: 24.12.2005
Herzogenaurach
Deutschland
398 Beiträge
war selbst erst Ende Februar mit abgemeldetem Auto beim TÜV für HU und Motoreintragung.
Wenn du deine Kennzeichen drauf hast und ne Deckungskarte ( mittlerweile gibts nur noch ne Nummer ) hast darfst du a) zur Zulassung b) zum TÜV und c) in die Werkstatt fahren mit deinem abgemeldeten Fahrzeug .
Plakette habe ich beim TÜV zwar nicht bekommen , die bekommste dann beim zulassen - vorausgesetzt du hast die HU bestanden .
Bearbeitet von - Zolli am 14.03.2009 08:10:26
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