ist der begriff ''DU FISCH'' eine beleidigung??
Mitglied seit: 09.01.2007
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Warum warst du denn bei ihm?
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
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Hallo -XTreMe-,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ist der begriff ''DU FISCH'' eine beleidigung??"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.05.2006
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warum? spielt das ne rolle? ich bin selbständig hatte da einen termin, der hatt mich aufgeregt, weil er wirklich keine ahnung von dem was er erzählte hatte und ich hab mich dann eben auf meine art und weise bei ihm verabschiedet. und nu?
Ich denke Du könntest ein Problem kriegen. Wenn er eins draus macht.
Vergesst dieses "Ja, aber ich man könnte ja gemeint haben..." das man aus Filmen und Gerichtsshows kennt.
In dem Fall war's wohl als Beleidigung gedacht und ist auch so angekommen. Jeder der hier mitliest, weis das und der Richter wird's auch so sehen. Aber ich denke Du würdest mit ner Geldstrafe davonkommen. ;)
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Tja, Strafrecht und gefühltes Recht sind oft zwei Paar Schuhe.
Und Menschen die sich strafrechtlich nicht auskennen können den tatbestandlichen Hintergrund eben nicht sehen, geschweige denn verstehen. Nicht umsonst muss man für diese Geschichten studieren.
Gruß Uwe
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.05.2006
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155 Beiträge
ja es war eine beleidigung und ja ich wollte ihn beleidigen (weil ich innerlich kochte), aber das muss ja keiner wissen in welchem zusammenhang ich es gesagt und gemeint habe...und ob ich es als beleidigung gesagt habe oder es gesagt habe weil ich nen fisch-tick habe und irgendwie jeden fisch nenne der mir aufm zeiger geht.. oder was auch immer...
denkt ihr echt der richter nimmt sich für so ne fischige beleidigung zeit um mich zu verurteilen??
Also:
Ihr wisst doch nun wirklich wo und bzw. in was für einer Zeit wir Leben?!
Stimmt´s????
Es handlt sich hier um ein regelrechtes "mit Regel´n und Gesetzen" System.
Wie z.B:Wenn dein Nachbar ein Stock über dir nen fetten Döner mit Ordentlich Knoblauch-Soße verspeist hat "was ihm natürlich zu steht" und dabei laute und
und Unkoordinierte "Töne" in einem unregelmäßigen Zeitturnus veranlasst kannst du bzw. hast du auch ein Recht gegen diese Geräusche in diesem fall "Furzatacken" anzugehen!
Kurz:Wenn du dich gestört fühlst,kannst du dich ohne weiteres bei deiner Hausverwaltung beschweren,und ich werde dir Garantieren das die sich drumm kümmern und ihn anschreiben.
Leute!Machen wir uns doch nicht´s vor.Bitte!!!Wir wissen doch nun "fast" alle was hier heutzutage abgeht!
Und wenn der Herr von der Agentur für Arbeit dir "BÖSE" will,kannst du dich eigentlich nur freuen wenn du eine Rechtschutzversicherung hast...
°Meine Meinung°
BMW-BUNZO
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.05.2006
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155 Beiträge
^^ da hast du recht, diese nachbarschaftskriege hab ich auch schon hinter mir und KEIN WITZ bei mir wars damals weil ich mit grippe im bett zu laut geschnäutzt habe (unter anderem auch nachts zuuuu lange dusche und und und) ...klingt komisch is aber so, das ging auch alles vor gericht usw. fazit: sie hat verloren und durfte alles zahlen und selbst der richter musste lachen...rv hab ich und ich wart jetzt mal ab..
thx und greetz gia
Danke Leute, durch diesen Beitrag bin ich wieder munter und lach mir einen ab.. Vorallem das mit der Gegenattacke :)))))) ist eine halbe Stunde Wert ..
Alles in einem:
Auch wenn das deutsche Rechtssystem manchmal eigenartig ist, ist es doch umso schöner auch wegen sowas mal vor Gericht gehen zu können !!
Alle haben irgendwie immer recht mit der eigenen Meinung ;
Frage ist: wenn jeder irgendwie recht hat , gibt es doch kein Unrecht ;)
Ein Hoch auf die zwischenmenschliche "getarnte" Liebe
......Muhahahahaha , ich muss immer noch lachen ....
Nur nochmal so am Rande
"es gibt keine Beamtenbeleidung"
Dazu gerne mehr wenn jemand möchte !?
(Die Person im Dienst evtl. muss selber ermessen können was für Sie ein Beleidigung ist. Die Beamtin die gerne Strafzettel verteilt kann das für
sich selbst ermessen. Was die Polizei betrifft, ist diese auch gerne auf
dem rechtlichen Holzweg)
Wie sieht es denn mit: Du Pfogel aus?
Mitglied seit: 30.10.2008
Fulda
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21 Beiträge
Falls ihr in solche Situationen kommt und euch nicht mehr kontrollieren könnt, benutzt einfach solche Aussagen wie "leck mich am Arsch" oder "LMS *hust*". Dies gilt als Aufforderung und nicht als Beleidigung - dementsprechend kann euch niemand ans Bein pinkeln. ;)
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Ein besserer Tipp wäre wohl, sich in solchen Situationen auf die Zunge zu beissen oder sich an die gute Erziehung zu erinnern, die man hoffentlich genossen hat.
Mitglied seit: 30.10.2008
Fulda
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21 Beiträge
Deswegen sagte ich ja auch "wenn man sich nicht mehr kontrollieren kann" - soll ja auch mal gut erzogenen Menschen passieren. ;-)
Zitat:
Falls ihr in solche Situationen kommt und euch nicht mehr kontrollieren könnt, benutzt einfach solche Aussagen wie "leck mich am Arsch" oder "LMS *hust*". Dies gilt als Aufforderung und nicht als Beleidigung - dementsprechend kann euch niemand ans Bein pinkeln. ;)
(Zitat von: shiddy)
das glaubst du doch nicht wirklich oder, dass das als aufforderung gilt?
wenn du dem richter erzählst, das wäre nur ne aufforderung und keine beleidigung, wirst du garantiert verurteilt. alleine aus dem grund, weil der richter sich verarscht vorkommen wird.
also setze den leuten nicht son wirres zeug in den kopf;-)