Legalität von DVBT während der Fahrt
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Servus Leute...
ich wollte mal fragen wie es mit der Legalität von dvbt und/oder DVD bzw. Video aussieht, das sich nicht ab ca. 30 km/h abschaltet
Das es ein deutlicher ablenkungsfaktor ist, ist ja klar.
Aber gibt es Strafen dafür und wenn "Ja", welche, oder ist das eine Grauzone?
Wie schaut die Geschichte aus, wenn man nen Beifahrer dabei hat?
Sprich das das Entertainment Programm eben für diesen ausgelegt ist...
Bin mal auf eure Meinungen, oder besser Erfahrungen gespannt.
Grüße Julian
Bearbeitet von - King Cornflakes am 05.03.2009 11:27:00
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Hallo JUL,
schau mal hier
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Gruß
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Wie hoch die Strafe ist weiß ich (Gott sei Dank) nicht! Aber ich weiß das es definitiv nur im Stand erlaubt ist, daher der Anschluss für das Handbremssignalt bei allen Monicievern. Auf der Rückbank ist es erlaubt.....Beifahrersitz nicht, aus dem gleichen Grund wie auf dem Beifahrersitz.
Holger aka "Head of Team SGK"
www.first-class-audio-service.de
Reparatur Service und Händler für Car Hifi Produkte aller Art...
Der Online Shop:
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Zitat:
... daher der Anschluss für das Handbremssignalt bei allen Monicievern
(Zitat von: SGK-23)
also bei ALLEN definitiv nicht...aber wie kann es denn sein, das Car Hifi Vertriebe wie z.B.: ACR moniciever mit einem dvbt gerät verkaufen, die durchgehend funktionieren, obwohl es EIGENTLICH nicht erlaubt ist.
Wäre cool, wenn jemand was bzgl. der "Strafe" sagen könnte - nur für den Fall der Fälle, versteht sich ;)
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Sailauf
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Hi,
ich meine das ich mal irgendwo in ner Autozeitschrift gelesen habe dass es wie Handy am Steuer bestraft wird. Bin mir aber nicht mehr sicher.
Auf jeden Fall wird die Versicherung bei einem Unfall Stress machen.
Grüsse
Marco
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Zitat:
Hi,
ich meine das ich mal irgendwo in ner Autozeitschrift gelesen habe dass es wie Handy am Steuer bestraft wird. Bin mir aber nicht mehr sicher.
Auf jeden Fall wird die Versicherung bei einem Unfall Stress machen.
Grüsse
Marco
(Zitat von: MANDRAGORAN)
Hmm...das klingt jedenfalls recht plausibel.
Danke für die Info...
Auf die schnelle nur ueberschlaegig:
Tv waehrend der Fahrt ist ein Verstoss gegen die Sorgfaltspflichten des Fahrzeugfuehres aus $ 23 Abs. 1 StVO und gegen die Grundregel des $ 1 Abs.1,2 StVO.
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) 1Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. 3Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. 4Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a) 1Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. 2Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) 1Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. 2Sie dürfen nicht freihändig fahren. 3Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Dieser Verstoss stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach dem neuen Bussgeldkatalog (Fassung des Inkrafttretens vom 01.02.2009. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 1 S. 9, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2009)
bestraft wird. Hier der Auszug aus dem Bussgeldkatalog:
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war
StVO § 23 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 22
mit einem Bussgeld iHv.10 € bestraft wird.
Falls durch dieses Verhalten die Gefaehrdung Dritter eintritt, betraegt das Bussgeld 20.00 EUR.
Soweit ich informiert bin, gibt es hierfuer noch keine Punkte. Punkte gibt es erst ab einem Bussgeld iHv. 40.00 EUR.
Zum Vergleich, bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer gibt es 1 Punkt, 40 EUR Geldbusse, kein Fahrverbot.
Alle Angaben natuerlich ohne Gewaeht. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Kris
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Klasse - danke :)
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danke kris72
jetzt weiß ich auch mehr,falls mich polizei mal deswegen anhält :)
mfg bosanjero
Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.
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Hy,
Also Acr verkauft kein dvb-t gerät der durchgehen funkt.
wenn mann es so anschließt wie inder anleitung dan
würde sie nur gehen wen du die handbremse anziehst am
sonsten nicht !!!
Schrauben egal wann und wo