Zitat:
das mit den 23 jahren gilt nur für die, die 2003 noch NICHT zurückgestellt wurden. für alle, die sich 2003 zurückstellen ließen gilt 25.
Das ist ja immernoch so aktuell. Ich bin nun nach meinem zweiten Antrag als KDV annerkannt und vorraussichtlich zurückgestellt bis ich 24,5 Jahre bin.
Wenn ich also noch dieses halbe Jahr "überlebe", dann haben die keine Möglichkeit mich einzuziehen?
Laut Broschüre unterliege ich jetzt der Zivildienstüberwachung. Und diese Endet erst mit dem Ablauf meines 32. Lebensjahres.
Denen müsste ich also mitteilen, wenn ich z.B. umziehe (bis ich 33 bin).
Äußerst witzig diese deutschen Behörden. :-D
Aber was hat es damit den auf sich?
Bearbeitet von - herr_welker am 22.03.2009 13:40:52