Mitglied seit: 22.05.2007
Bayern
Deutschland
17 Beiträge
Freut mich für dich das es dir gut geht und danke für das happy-end ;-)
StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft.
UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft.
Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-)
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo DerGallier,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Freundin dreht durch!"!
Gruß
:D mich freuts auch,dass es dir wieder gut geht. lg
Auf jeden fall gut, wenn du dich besser fühlst und hoff die nächste wird besser.
lg
Auch mal wieder ein Beispiel für die Regel, dass man ne Beziehung nicht aufwärmen soll. Ich habs auch probiert. Hat auch nicht geklappt.
Soll sie machen, was sie will - solange sie mich in Ruhe lässt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2008
Sindelfingen
Deutschland
66 Beiträge
Wir können ja nen Regelkatalog erstellen aus den gesamten Erfahrungen hahaha :D
Regel 1 Freundschaft zwischen Mann und Frau exestiert nicht
Regel 2 Beziehung dürfen nicht mehr aufgewärmt werden, das klappt nicht
Regel 3 Gegen die beste Freundin kommst du nich an, möge Sie, oder zerstöre sie
Regel 4 ...
:D :D :D