Lehrlingszeit - Betriebszugehörigkeit?
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Rügen
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Moin, wie ist da eigentlich die Rechtslage, ich kannte es immer so das die Lehrlingszeit bei der Betriebszugehörigkeit voll mit angerechnet wird, nun wurde mir aber gesagt das dass seit 2006 nicht mehr so ist? Weiß da einer genaueres?
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
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Hallo rs2000mk6,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Lehrlingszeit - Betriebszugehörigkeit?"!
Gruß
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frag in deinem geschäft nach....
ansonsten artets hier wieder nur in spekulationen aus...
ich selber frag mich das au scho ne weile aber juckt ja eh net
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Bei uns zählt es dazu.(ist aber nen kleiner Handwerksbetrieb mit ca 60 Leuten)
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
(ist aber nen kleiner Handwerksbetrieb mit ca 60 Leuten)
(Zitat von: louisdama)
ein Handwerksbetrieb mit 60 Leuten nennst du klein? Respekt :)
und was sind dann große Handwerksbetriebe?
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Zitat:
Zitat:
(ist aber nen kleiner Handwerksbetrieb mit ca 60 Leuten)
(Zitat von: louisdama)
ein Handwerksbetrieb mit 60 Leuten nennst du klein? Respekt :)
und was sind dann große Handwerksbetriebe?
(Zitat von: -mRl-)
Das habe ich mich auch gerade gefragt ;-)
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Zitat:
ein Handwerksbetrieb mit 60 Leuten nennst du klein? Respekt :)
und was sind dann große Handwerksbetriebe?
(Zitat von: -mRl-)
Das dachte ich mir auch grad *g*
Lehrlingszeit gehört zur Betriebszugehörigkeit, da gibt's eigentlich nichts zu rütteln, nach den Motto "bei uns ist das anders"...
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Vom Prinzip her ist es für mich auch nicht von belang, aber meine Ausbildung ging von 09.2003-08.2006 und ich bin immernoch da. Auf meinem Lohnstreiben steht Betriebszugehörig seit 09.2003. Aber unsere Bürotante sagte das gilt seit 2006 nicht mehr. Wie qualifiziert die in der Richtung ist weiß ich auch nicht. War mehr oder weniger auch beiläufig in einem Gespräch.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Servus,
kommt drauf an warum du diese Frage stellst:
Definition gem. Kündigunsschutzgesetz:
"...Betriebszugehörigkeit nicht nur die Beschäftigungszeit im eigentlichen Arbeitsverhältnis zählt, sondern auch die volle Ausbildungszeit..."
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bei der Einstufung in die Besoldungsgruppe zählt nach dem TV die Ausbildung nicht dazu.
Also wie gesagt, kommt drauf an...
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Zitat:
Zitat:
(ist aber nen kleiner Handwerksbetrieb mit ca 60 Leuten)
(Zitat von: louisdama)
ein Handwerksbetrieb mit 60 Leuten nennst du klein? Respekt :)
und was sind dann große Handwerksbetriebe?
(Zitat von: -mRl-)
War da mal 4 Jahre weg um richtig Geld zu verdienen(Montage), da war ich in einer Firma die hatte 180 Leute.
Das nenne ich groß als Heizungsbaufirma.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Lehrlingszeit wird nach neuer Rechtslage definitiv nicht mit angerechnet und auch erst ab dem 24 Lebensjahr wird nach neuer Rechtsprechung gezählt.
bedeutet, bis du 25 Bist ganz normale gesetzliche, oder wenn besser, Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen
Kündigunsschutzgesetz ist für die frage nach den Kündigungsfristen vollkommen unerhelblich, sollte dies die intention des Fragesteller sein :-) !
Im Kündigunsschutzgesetz ist lediglich geregelt welche Zeiten für den Sozialplan engerechnet werden (Sozialplan meint, wer kommt für einen Kündigung überhaupt in Frage, verheiratet mit Kind und Betriebszugehörigkeit usw daraus ergibt sich einen Gewichtung wer zuerst und wer zuletzt gekündigt werden könnte) Immer vorausgesetzt wird reden von einer betriebsbedingten Kündigung. Nicht von einer Fristlosen oder außergewöhnlichen.
Gruß Pat
Bearbeitet von - pat3112 am 20.02.2009 15:11:12
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Zitat:
Lehrlingszeit wird nach neuer Rechtslage definitiv nicht mit angerechnet und auch erst ab dem 24 Lebensjahr wird nach neuer Rechtsprechung gezählt.
bedeutet, bis du 25 Bist ganz normale gesetzliche, oder wenn besser, Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen
Gruß Pat
(Zitat von: pat3112)
warum nach neuer?
Anders habe ich das vor 6 Jahren auch nich gelernt als ich in der kfm Ausbildung war! ;)
Bearbeitet von - theblade am 20.02.2009 15:23:12
@ theblade naja als ich in der Ausbildung war das ist schon etwas mehr als 6 Jhre her :-)
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
hey,also bei uns im betrieb is das so.
die ausbildung zählt dazu ,zu der betriebsgehörigkeit.
sprich habe ich im september mein 5 jähriges :D
habe 9. 2004 dort angefangen.
aaaber wenn es um kündigung geht also den sozialplan,kriegen wir erst punkte ab dem 25 lebensjahr und dann alle 5 jahre einen punkt.
-->25j=1 punkt
-->30j= der 2te punkt.
hoffe konnte dir helfen:P
mfg Oliver
der unterschied zwischen einer frau die ihre tage hat und nem terroristen??
der terrorist läßt mit sic h verhandeln
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Ja danke erstmal, hat auf jeden Fall geholfen. Ging jetzt eigentlich weniger wegen Kündigung, da haben wir auch sowas mit Punkten, aber diesbezüglich mache ich mir eher weniger Gedanken. Es hat mich eher so interessiert ob man dies halt als Betriebszugehörigkeit zählt oder ob die Lehrlingszeit "bedeutungslos" ist. Ist ja schon ein Unterschied ob ich sage ich bin 5,5 Jahre dabei oder 2,5 Jahre.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.