Hallo Karol,
es geht dir um die Umweltprämie.
Dabei darf das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung nicht länger als ein Jahr auf den "Vorbesitzer" zugelassen worden sein.
Als "Vorbesitzer" gelten nur:
Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen, dessen Werksangehörigen, ein Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft
Vergiss das mit den "Jahre ausrechnen das es noch gilt".
So einfach ist die Sache nicht gestrickt.
Es kommt auf die Emissionswerte der Abgase an.
Das Fahrzeug MUSS mindestens Euro IV erfüllen.
Hier die seröseste Quelle diesbezüglich :
QuelleGruß Bardock
Bearbeitet von - Bardock am 05.02.2009 20:57:22