Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 08.06.2008
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158 Beiträge
Hallo,
folgende frage wenn ich an meinen Touring die Rücksitzbank ausbaue muss ich das beim Tüv umtragen lassen ??
mfg
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E30-Touring,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rücksitzbank ausbau"!
Gruß
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Da der Wagen normalerweise als 5 Plätzer zugelassen ist liegt das nahe, dass man den umschreiben muss..
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Das würd ich mir aber überlegen, ob Du ihn laut Fahrzeugpapiere wirklich zum 2-Sitzer machen willst. Der TÜV verlangt dafür nämlich, dass Du die Gewindelöcher für die hinteren Gurte zuschweißt, bzw. verblombst, dass man keine Gurte mehr montieren kann. Wär also ein Umbau, den Du nicht so einfach wieder rückgängig machen kannst. Andererseits glaub ich dass Du als 2-Sitzer sogar eine LKW-Zulassung bekommst, wie die alten Post-Golf II, weil dann die Ladefläche größer ist, als der Fahrgastraum. Erkundige Dich lieber mal direkt beim TÜV.
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin ablaufen. (Walter Röhrl)
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Mitglied seit: 08.06.2008
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158 Beiträge
so ihr liegt alle falsch hab gerade beim tüv angerufen
muss nix umgetragen werden und nix zugemacht werden
und lkw zulassung für pkw gibt es nicht mehr
also das heißt mann kann rücksitzbank und sogar beifahrersitz ausbauen ohne i-was umtragen zu lassen =)
mfg
Ja in der Schweiz ist es anders.. Glück für dich :-)
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