Heyho !
Ich bin echt verwirrt, weil ich soviele widerspruechliche Antworten erhalten hab, daher hoffe ich, dass hier evtl. jemand ist, der es genau weiss oder der schonmal in der gleichen Situation war.
Also, folgendes:
Ich hab einen Ausbildungsvertrag, der zum 31. Januar jetzt endet. Meine Abschlusspruefung hab ich aber erst am 04. Februar.
Muss ich fuer die Zeit zwischen dem 31.01. und dem 04.02. noch in die Firma oder bin ich ab 31.01. quasi arbeitslos ?
Weil die einen sagen, mein Ausbildungsvertrag wird automatisch diese paar Tage bis zur Pruefung verlaengert und die anderen meinen, ich muss ab dem 01.02. nichtmehr in die Firma.
Was stimmt jetzt ? Bin bei der IHK und diese meinte, ich muss nichtmehr in die Firma, ein Ausbilder meinte aber hingegen, ich muss noch arbeiten gehen.
Danke schonmal !