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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 22.01.2009 um 12:56:59 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hi....
mal ne Frage, wie sieht es mit der Eintragung von Ausländischen Felgen ohne gutachten aus ? Traglast und so sind in der Felge eingeprägt !
Sollen auf'm M44 Compact 8x18 Et 40 lochkreis 120 also für BMW, würde noch spurplatten dazu verbauen reifen denke ich an 215 35 18 oder so! Meint Ihr es gibt Probs bei der einzelabnahme ! Und wie sieht es mit den Kosten der abnahme aus ?
thx 4 ab !
Bearbeitet von - angry-playboy am 22.01.2009 12:56:59
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
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Hallo Doug 318Ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Felgen ohne Gutachten !"!
Gruß
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Ohne schriftliches Gutachten: Keine legale Möglichkeit
Mitglied seit: 03.11.2008
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Hallo,
hast du eine KBA Nummer auf den Felgen?
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1077 Beiträge
Hi...
also es sind Felgen die mir angeboten wurden, Hersteller unbekannt, es ist bzw. soll wohl eine VIA JWL Prägung vorhanden sein was nach meiner suche für den Japanischen Tüv steht, soll angeblich nicht anerkannt werden bei unseren Prüfstellen, trotz der Traglastprägung uuu.da es für die Felgen kein
EU >>Festigkeitsgutachten gibt.
Also Kurz >>> Legal werden die nicht eingetragen !
Gruß
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
Mitglied seit: 03.11.2008
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21 Beiträge
Es ist eigentlich unwichtig woher die Felgen kommen, hauptsach die haben eine KBA Nummer (meisst 5 stellig) eingeprägt. Dann bekommt man meistens immer eine ABE / Teilegutachten / Festigkeitsgutachten zur passenden KBA Nummer direkt von KBA. Hab für meine Ausländischen 18 Zöller auch eine ABE dort bekommen und muss die nicht eintragen.
MfG
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a ha ... da frage ich mal an !
thx
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
Was sinds denn für Felgen?
Zitat:
Es ist eigentlich unwichtig woher die Felgen kommen, hauptsach die haben eine KBA Nummer (meisst 5 stellig) eingeprägt. Dann bekommt man meistens immer eine ABE / Teilegutachten / Festigkeitsgutachten zur passenden KBA Nummer direkt von KBA. Hab für meine Ausländischen 18 Zöller auch eine ABE dort bekommen und muss die nicht eintragen.
MfG
(Zitat von: Eugen-87)
Er schreibt doch, dass sie die JWL-Kennung haben...
Und in Japan werden die Felgen bestimmt keine Nummer vom Deutschen Kraftfahrtbundesamt bekommen.
Mitglied seit: 03.11.2008
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Hallo,
doch die Felgen besitzen sowohl die JWL Kennung und auch die KBA Nummer. Meine haben es auch. Selbst viele A.T.U. Alufelgen haben die JWL Kennung.
Mit freundlichen Grüßen