Schriftliche Abmahnung ?!
da merkt man eben den unterschied zwischen einer schule für die man selber zahlen muss und der schule die vom arbeitgeber gezahlt wird. grad in diesem larifari und "statussymbol Handy" alter..
b2t: 3 abmahnungen des gleichen grundes in der lehre brauchste oder straftaten etc.
es wird viel gekündigt wo nicht hätte gekündigt werden dürfen, aber die meisten stifte gehen nich zum anwalt bzw lassen sich beraten...
gruß norman
Understatement ist alles
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Hallo Touri Normi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schriftliche Abmahnung ?!"!
Gruß
reiss dich einfach zusammen und freu dich, dass du ne lehrstelle hast!!!!!
mehr kann und muss man dazu nicht sagen....................
Zitat:
Was ich in meiner Lehrzeit auch nie verstehen konnte, warum man immer für extra den Unterricht stören muss mit so ner kindischen Scheiße wie Papier werfen oder sonstwas!
(Zitat von: Airborne)
Die Ursache liegt in der Langweile, die infolge der Leistungsunterschieden der einzelnen Schüler entsteht:
Wenn jemand nicht kapiert, um was es geht, dann langweilt er sich und lässt sich eine alternative Beschäftigung einfallen. Und dann gibt es auch diejenigen, die alles schnell verstehen und sich dann langweilen, wenn alles noch dreimal durchgemacht wird. Somit entsteht hier auch schnell der Wunsch nach etwas Abwechslung.
Zitat:
Somit entsteht hier auch schnell der Wunsch nach etwas Abwechslung
und die Umsetzung dieses Wunsches führt dann wieder dazu das die die sowieso schon nicht so schnell lehrnen wie andere noch langsamer den Stoff kapieren!
kinderein gehören in den Kindergarten,obwohl so manches Kind im Kindergarten mehr Grips hat.
Mitglied seit: 15.11.2007
Mindelheim
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Aber schon krass wie sich manche das Leben versauen...
Ich mein, in nem Lebenslauf macht sichs ja echt gut wenn da steht "Lehre abgebrochen" o.ä. wenn mans mal schönredet als rausgeworfener...
heutzutage sollte man froh sein das man maurer werden darf!
Deutschlands lehrstellen sind ja recht knapp ;-)
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
Zitat:
Zitat:
Zwei oder Drei Abmahnungen sind im Ermessen des AG, rausschmeissen kann er Dich nach einer schon.
So ein schmarrn!
In der Lehre hast du einen Schutz, der vorsieht, dass du erst nach der 3. Abmahnung gekündigt werden darfst!
(Zitat von: drakiii)
Nix Schmarrn.
Ohne Dein Stammtischwissen bleidigen zu wollen, aber hast Du einen Gesetzestext für diese Behauptung?
Zitat:
Eine Abmahnung innerhalb einer Ausbildung ist die letzte erzieherische Maßnahme zur Behebung von Fehlverhalten und Pflichtverletzungen. Schwere Pflichtverletzungen, wie z.B. unentschuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule, können nach erfolglosem Gespräch und Ermahnung letztendlich zu einer Abmahnung führen. Die Abmahnung ist somit die "letzte" Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Weiteres Fehlverhalten nach der Abmahnung muss dann konsequenterweise zur Kündigung führen.
Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund ist mindestens eine schriftliche Abmahnung erforderlich. Das gilt nicht bei schweren Verfehlungen, bei denen eine Abmahnung nicht möglich oder unzumutbar ist. Als Beispiele seien hier Straftaten, wie Diebstahl oder Körperverletzung, genannt. Die Gründe müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehen.
Eine korrekte Abmahnung muss folgende Mindestinhalte aufweisen:
# Die Bezeichnung 'Abmahnung',
# die genaue Benennung des gerügten Fehlverhaltens,
# Datum und Zeitpunkt des Fehlverhaltens, ggf. Zeugen,
# die unmissverständliche Aufforderung, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen und
# die eindeutige Androhung der Folgen (hier Kündigung aus wichtigem Grund), falls sich das Fehlverhalten wiederholt.
Es sollten wegen eines wiederholten Fehlverhaltens nicht mehr als zwei Abmahnungen geschrieben werden. Der Erhalt der Abmahnung sollte durch den Auszubildenden bestätigt werden; bei minderjährigen Auszubildenden muss die Abmahnung auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern ausgesprochen werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur schriftlich erfolgen. Hier müssen die Kündigungsgründe klar benannt werden. Ein wichtiger Grund muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehen und die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nach Ausschöpfung aller pädagogischen und erzieherischen Möglichkeiten und nach Abwägung aller Interessen nicht länger zuzumuten sein. Wichtige Gründe sind Straftaten, wie Gewalt oder Gewaltandrohung, sowie ein fortgesetztes vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung. Hierzu gehören als Beispiel unentschuldigtes Fehlen in Schule, Betrieb und ÜLU. Je länger ein Ausbildungsverhältnis besteht, um so strengere Anforderungen werden von Seiten der Arbeitsgerichte an eine Kündigung gestellt. Auch ist zu beachten, dass der Kündigungsgrund oder das Bekanntwerden des Kündigungsgrunds nicht länger als 14 Tage zurückliegen darf. Bei minderjährigen Auszubildenden muss die Kündigung auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern ausgesprochen werden. Die Kündigung aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Erhalt sollte bestätigt werden und die Versendung per Bote oder Postzustellungsurkunde durchgeführt und dokumentiert werden.
Quelle:
Handwerkskammer DüsseldorfBearbeitet von - Stefan177 am 16.01.2009 17:09:31
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o
(Zitat von: theblade)
Richtig. Da fragt sich wer unfähig ist!
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Zitat:
Zitat:
@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o
(Zitat von: theblade)
Richtig. Da fragt sich wer unfähig ist!
(Zitat von: Maveric)
@theblade
Frag meinen Chef.....
@Maveric
Mein Chef!?!!
Das hat mich sogar mal ein Kunde gefragt......
MfG
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Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!
Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!
Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!
Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.
gruß Michi
Zitat:
Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!
Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!
Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!
Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.
gruß Michi
(Zitat von: Weiß-Blau)
Ich war immer brav!!!!
MfG
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@ Airborn: du hast dich nur nicht erwischen lassen, oder?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Mann/Frau in der Lehrzeit nicht irgendwann mal nen scheiss gemacht hat
Zitat:
Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!
Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!
Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!
Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.
gruß Michi
(Zitat von: Weiß-Blau)
....sieh es mal anders! mir ist doch schei**egal, ob er papierflieger, bomben oder kartoffelbrei durch die klasse schmeisst. ich kenne ihn nicht und wenn er unfähig bzw. zu unreif für eine ausbildung ist, kommt ein anderer....ganz einfach!!! fakt ist........ICH und auch andere haben den gesellenbrief bzw. die ausbildung in der tasche...und das ist der große unterschied!!!!!
ich würde bestimmt keinen thread eröffnen ala´"wieviele abmahnungen "darf" ich haben oder gilt das auch als abmahnung", sondern in erster linie dafür sorgen, dass ich die lehrstelle behalte. wenn überhaupt würde ich eher im forum fragen, was ich nach einer mündl. oder schriftlichen abmahnung tun kann, dass ich auch mal positiv auffalle. gibt ja genug aus dem berufsfeld hier, die vielleicht einen tip geben können!!!
scheisse gebaut haben in der lehre fast alle aber zumind. ICH wusste wann es ernst wird! ;-) und wenn chefchen bei ihm schon "beim nächsten mal kannst die koffer packen" sagte, wirds wohl doch ernst sein. ob gerechtfertigt oder nicht, der chef entscheidet nunmal wer geht und wer bleibt...............
Bearbeitet von - copy am 16.01.2009 19:14:16Bearbeitet von - copy am 16.01.2009 19:17:35
Zitat:
Zitat:
Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!
Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!
Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!
Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.
gruß Michi
(Zitat von: Weiß-Blau)
....sieh es mal anders! mir ist doch schei**egal, ob er papierflieger, bomben oder kartoffelbrei durch die klasse schmeisst. ich kenne ihn nicht und wenn er unfähig bzw. zu unreif für eine ausbildung ist, kommt ein anderer....ganz einfach!!! fakt ist........ICH und auch andere haben den gesellenbrief bzw. die ausbildung in der tasche...und das ist der große unterschied!!!!!
ich würde bestimmt keinen thread eröffnen ala´"wieviele abmahnungen "darf" ich haben oder gilt das auch als abmahnung", sondern in erster linie dafür sorgen, dass ich die lehrstelle behalte und wenn überhaupt, im forum fragen was ich nach einer mündl. oder schriftlichen abmahnung tun kann, dass ich auch mal positiv auffalle. gibt ja genug aus dem berufsfeld hier, die vielleicht einen tip geben können!!!
scheisse gebaut haben in der lehre fast alle aber zumind. ICH wusste wann es ernst wird! ;-)
(Zitat von: copy)
Dito!
Ich hab Andere die Scheiße machen lassen, auf sowas war ich noch nie aus.....das Schlimmste was ich mal gemacht habe war mich mim Banknachbar zu unterhalten!
Wenn der Lehrer mich drauf angesprochen hat, dann ahb ich halt meine Klappe gehalten und nicht noch ne Diskussion vom Stapel gelassen wie die Anderen.....meine Verhaltensnoten waren somit gut im Zeugnis!
Der Lehrling den wir gekickt haben ist nach dem Rausschmiss auch später mit seinen Eltern gekommen, die haben gefragt ob den nicht noch eine Chance bestehe das er weiterarbeiten kann!
In dem Moment waren nur ich und die Chefin da, ich hab dann die Eltern mal gefragt wieviel Chancen wir ihrem Sohn denn noch geben sollen, wenn er die vorherigen alle nicht genutzt hat?!??
Die Chefin meinte nur, dass der Beruf evtl nicht das Richtige für den Sohn sei......ironischerweise ist der Vater selbst Kfz ´ler!
Naja, jetzt macht er (hoffentlich) ne Karriere als Maurer, was ich so mitbekommen habe.
MfG
Mitglied seit: 22.12.2007
Steingaden
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ich gib dir in sofern schon recht, ich denk auch das erst kapiert hat!
Nur find ichs mies wenn ein großteil jetzt mit dem zeigefinger da stehn!
Ich denk auch das viele in ihrer Ausbildung, einiges an Reife und erwachsen sein erst gelernt haben!
Deswegen mein Kommentar, dass nicht alle den zeigefinger heben sollen!
Wie gesagt, ich kann nur von mir selbst sprechen, dass ich es immer vermieden habe aufzufallen.....mir erschließt sich der Reiz dazu einfach nicht.
MfG
Ich weiß net, wie das heutzutage ist in den Ausbildungen. Mein Bruder ist auch nie aufgefallen, auch keiner meiner Freunde, die ne Ausbildung gemacht haben. Wohl weil die meisten kaufmännische Berufe gelernt haben (nix gegen Handwerker - ich bewundere sie alle), wohl weil alle vom Betrieb übernommen werden wollten.
Und tatsächlich war mein Bruder der einzige, der nicht übernommen wurde. Dies allerdings auch nur, weil die Abteilung, in der er gearbeitet hat, aufgelöst wurde. Das Unternehmen hätte ihn liebend gern behalten...
Ich hätts genauso gesehen. Selbst wenn mir der Betrieb, in dem ich lern, nicht zusagt (warum auch immer): ich hätt mich angestrengt, hätte darauf hingearbeitet, übernommen zu werden und hätte mir dann, nach der Lehre (und ggf. nach nem gewissen Zeitraum (ein Jahr oder so, keine Ahnung)), eine andere Stelle gesucht. Weil zum einen sieht es gut im Lebenslauf aus, wenn man übernommen wird und zum zweiten hat man sicher auch weniger Stress und bessere Karten in der Jobsuche, wenn man noch bei nem Unternehmen tätig ist...
- Korrigiert mich, wenn ich falsch liege -
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
@mb100
Ne, deine Aussage kann man schon so stehen lassen!
Die Noten die man im Prüfungszeugnis usw stehen hat verfolgen einem die nächsten Jahre nach dem Abschluss.....wenn die kacke sind, nur weil man etwas Fun haben wollte, dann hat man halt Pech bzw ist selbst dran Schuld!
Den Fun kann man immer noch nach Feierabend haben! ;-)
MfG
Mitglied seit: 15.11.2007
Mindelheim
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Zitat:
Ohne Dein Stammtischwissen bleidigen zu wollen, aber hast Du einen Gesetzestext für diese Behauptung?
Fristlose kündigungsgründe hab ich doch drunter geschrieben.
Zitat:
Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt dem Ausbilder somit nur die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Ein wichtiger Grund, der den Ausbilder zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist. Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht. So wird der Auszubildende die fristlose Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses kurz vor Beendigung der Ausbildung sicher nur bei besonders schweren Vertrauensverstößen hinnehmen müssen.
Der „wichtige“ Grund
Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.
- wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, - während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, - Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, - eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die - mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.
Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.
Abmahnungen:
Nach zwei Abmahnungen ist der nächste Schritt die Kündigung. Es kann aber auch Vorfälle geben, die ohne Abmahnung direkt zur Kündigung führen. - Siehe: Der „wichtige“ Grund
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
Zitat:
Zitat:
Ohne Dein Stammtischwissen bleidigen zu wollen, aber hast Du einen Gesetzestext für diese Behauptung?
Fristlose kündigungsgründe hab ich doch drunter geschrieben.
(Zitat von: drakiii)
Schön. Darum gings aber nicht. Es ging darum, daß Du gesagt hast, ich erzähle "Schmarrn". Und von einem "Schutz" hast Du was erzählt.
Zitat:
So ein schmarrn!
In der Lehre hast du einen Schutz, der vorsieht, dass du erst nach der 3. Abmahnung gekündigt werden darfst!
(Zitat von: drakiii)
Hast Du irgendeine Quelle, einen Gesetzestext oder einen Paragraphen, der diesen "Schutz" näher beschreibt?
Bearbeitet von - Stefan177 am 17.01.2009 01:46:59
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Zitat:
Zitat:
@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o
(Zitat von: theblade)
Richtig. Da fragt sich wer unfähig ist!
(Zitat von: Maveric)
@theblade
Frag meinen Chef.....
@Maveric
Mein Chef!?!!
Das hat mich sogar mal ein Kunde gefragt......
MfG
(Zitat von: Airborne)
Würd ich mal vrosichtig behaupten, denn ein halbwegs fähiger Personalreferent kann eine völlige Talentlosigkeit 100 Meilen gegen den Wind riechen. :)
Mal im ernst, wenn der so ist wie Du beschreibst merkt das jeder nicht blinde innerhalb eines gespräches sofort.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!