Scheinwerferblenden ,,Verboten'' ?
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HF
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.01.2009 um 08:31:34 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.hab gehör das die scheinwerferblenden ( böse blick ) verboten sind stimmt das??
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.01.2009 08:31:34
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo KickDownKing,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheinwerferblenden ,,Verboten'' ?"!
Gruß
Es gibt diese häßlichen Dinger in verschiedenen Ausführungen.
Solange der Lichtaustritt der Scheinwerfer nicht behindert wird, ist der schwule Blick in der Regel erlaubt und zugelassen.
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Zitat:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.01.2009 um 08:31:34 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.
hab gehör das die scheinwerferblenden ( böse blick ) verboten sind stimmt das??
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.01.2009 08:31:34
(Zitat von: KickDownKing)
Inwiefern kommst dadrauf?
Mitglied seit: 10.10.2007
***PFALZ***
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654 Beiträge
Es ist nicht bei allen verboten.
Es kommt darauf an was für Scheinis du hast
und aus was für einem Material der Blick sein soll.
Die Teile zum Anschweisen,da sollte es keine Probleme geben.
bei den Modellen mit DE-Linse,ist es verboten diese Kamei Blenden
draufzuhauen,weil diese Scheinis zu heiß werden.
Das war bei e30 FL und e34.
Weis nicht wer noch DE-Linse hatte,wo es verboten war
Mitglied seit: 08.08.2008
Rothenburg
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394 Beiträge
Bei den Teilen ist doch normalerweise ne ABE dabei, da steht doch normalerweise drinnen wo ich das Teil anbauen darf - oder ist dem nicht mehr so ??
Beim E36 kenn ichs so as alle ne ABE dabeihaben, außer die rieger. Die muss man eintragen lassen weil die n Stückchen tiefer sind :)
Und Haubenumbau läuft eh auf Einzelabnahme raus
Mitglied seit: 27.05.2007
Harthausen
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162 Beiträge
es darf nur ein gewisser prozentsatz der scheinwerferfläche verdeckt werden
Aus dem All betrachtet ist die Erde weiß und blau.
...das kann kein Zufall sein...
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Hast Du eine Fahrzeugfreigabe vom Hersteller dabei hast, sind sie erlaubt, sonst nicht... ganz einfach
Grüße Frank
:-)
Die Scheinwerferblenden haben meistens ne ABE, ausgenommen die von Rieger. Diese ABE ist gültig für fast alle Originaalscheinwerfer. Das steht auch in der ABE. Hast du allerdings andere Scheinwerfer, wie z.B. DEPO/FK, Sonar, Hella, etc. müssen die Blenden seperat eingetragen werden!
bei den hella klarglas sind sie blenden laut abe der scheinis NICHT gestattet
Ja gut, da hast recht. Ich kenn aber genug die Hellas fahren und Scheinwerferblenden drauf haben. Gab bis jetzt noch nie Probleme bei denen.
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HF
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25 Beiträge
ich hab die orginal scheinwerfer aber mit angeleyes aber meine scheinwerferblenden sind nicht so dick wie manch andere ich verstehe nicht warum einge zuelassen sind und andere nicht
und außerdem haeb ich abe .. hab das von ebay für 9euro passt aber perfect...
Na also, wenn du doch die ABE und originale Scheinwerfer hast brauchste dir keine Gedanken machen dass das nicht legal wäre. Vielmehr sind deine Angel-Eyes in den originalen Scheinwerfer illegal. ;)
Mit abe ist es eintragungsfrei wenn du ori scheinwerfer fährst, wenn du andere scheinis drin hast wirds schon problematisch. ist allerdings nur ein teilegutachten oder eine e nummer vorhanden dann musst du sie eintragen lassen und ob das geht liegt dann im ermessen des prüfers!
Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3///
Mitglied seit: 29.10.2007
Regensburg
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67 Beiträge
Ne sind nicht verboten, ich muss nur so ein gutachten mitführen mehr nicht ;)
@Plan_B: Falsch, es gibt keinen festgelegten Prozentsatz.
Der Lichtaustritt unterscheidet sich schon von verbauten
Leuchtmitteln und Scheinwerfervariante, Streuscheibe oder
Linse.
@angry: Habe meine Hella ABE mal durchgelesen, es steht
bei mir NIRGENDS drin das Blenden generell verboten sind.
Es steht drin das die KBA Nummer selbstverständlich frei
gehalten werden muss. Da Hella so klug war diese oben in
das Glas zu gravieren werden diese von SW-Blenden überdeckt.
Zur Not muss man da eine Aussparung machen. ;) Aber verboten
wurden SW-Blenden von Hella für diese SW nicht.
BMW Team Oberhavel
bei meinen hellas stand damals AUSDRÜCKLICH in der abe, dass KEINE blenden angebracht werden dürfen. nichts mit abe nummer lesbar etc
Naja, da besteht ja auch noch ein gewisser Unterschied zwischen den originalen Hella Scheinwerfern beim E36 und den Hella Celis Austauschscheinwerfern. Auf den von BMW verbauten Hella`s gilt das was Nicore gepostet hat, nämlich dass die Blenden zwar erlaubt sind, aber die KBA Nr. noch lesbar sein muss. Die Hella Celis hingegen sind nicht in Verbindung mit SW-Blenden zugelassen, solage diese Kombination nicht vom TÜV per Einzelabnahme abgesegnet wird.
Nein, hast mich falsch verstanden. Wozu bräuchte ich eine
ABE für die Serienfunzeln? Meine Aussage bezog sich auf
meine chromen Hella Celis Scheinwerfer. Die Serienteile
haben die Nummer und das E Zeichen ja vorne im Glas.
BMW Team Oberhavel
Achso, naja, da hab ich wohl was verwechselt. Aber in meinr ABE von Kamei steht auch drinne, dass die für alle original Scheinwerfer gültig ist auer die von Hella. Warum auch immer das so ist weiß ich aber nicht genau. Sicher ist aber, dass Scheinwerferblenden auf allen Austauschscheinwerfer eingetragen werden müssen, sonst drohen 75€ Bußgeld und drei Pukte.
Naja, aber jeder tut es, kaum einer weiß es, keinen
interessiert es. Kenne so viele welche die Kombination
fahren, nix eingetragen haben und so schon oft getüvt
oder angehalten wurden...
BMW Team Oberhavel