folgendes...
bei mir um die ecke ist eine kleine stichstrasse.
ich selbst wohne am ende einer 2spurigen einbahnstrasse..
jetzt wurden am 1.12. in der ganzen stichstrasse absolutes halteverbotschilder aufgestellt...allerdings diese baustellenteile mit stahlfelge in beton als fuss und dem hinweis "ab dem 1.12."
die baustelle ist privatgrundstück und der grund weswegen das halteverbot ausgesprochen wurde scheint mir auch schon vorbei...denn mitte dezember war für eine woche so ein ungetüm von bohrer auf dem grundstück..
allerdings ist seit dem auf der baustelle nichts! weiter passiert...jedoch stehen die schilder immer noch vor ort..
meine frage ist jetzt:
gibt es für temporäre halteverbote maximalzeitspannen oder irgendwelche auflagen?
diese stichstrasse ist für uns anwohner nämlich die einzige kostenfreie parkmöglichkeit im umkreis von geschätzt 1km..
bei welchem amt fragt man nach wie lange das parkverbot gültig ist?
verkehrsamt?
wenn in 1 std das rathaus aufmacht wollt ich eh mal da anrufen und nachfragen aber evtl hat ja jemand noch etwas hilfreiches zum thema parat..
so langsam nervt es mich immer ewig um den block zu fahren um einen der letzten verbliebenen 4 parkplätze zu ergattern..obwohl kein erkennbarer grund für diese bescheidene parkverbot erkennbar ist..
meine vermutung war ja auch, dass die leute damit auch die umsatzzahlen des hoteleigenen kostenpflichtigen parkplatzes steigern wollen...von hier aus sinds nämlich zu fuss grad mal 5min in die innenstadt..
vielen dank schon mal..