spurverbreiterung machbar e46 qp ?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2004
Deutschland
651 Beiträge
tach.
fahre e46 qp m sportpaket 2 an der vorderachse 40 mm federn. hinten 20mm sportpaket 2
mit 19 zöllern
8,5 j et 40 225/35r18
9,5 j et 40 (hinten gebörtelt)255/30r19
meine frage.
was kann ich da noch für spurverbreiterungen verbauen das dei felgen etwas weiter rauskommen.
hinten wird wahrscheinlich nichts mehr gehen, da schon 3 mal nachgezogen worden ist.
aber vorne würde es mit einer et 25 bzw. 30 einwandfrei funktionieren?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo kolbenquaeler,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "spurverbreiterung machbar e46 qp ?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Vorne kannst du 15mm draufbauen, aber die wirst du warscheinlich nicht eingetragen bekommen. Soweit ich informiert bin, geht es nur VA und HA zusammen mit Spurplatten. Nur VA ist meines wissens nicht zulässig. Ich lasse mich aber gerne berichtigen. Als ich noch mit 18" gefahren bin, habe ich an der VA und an der HA Spurplatten gefahren. Nach Umrüsten auf 19" habe ich die Platten an der VA draufgelassen. Der Prüver meinte nach der Abnahme : Die Platten vorne müssen noch runter, sonst alles O.K !Original Kommentar des Prüfers.
Da hast du Recht.
Nur vorne dürfen keine Spurplatten montiert werden.
Nur hinten wiederrum schon.
Vorne und hinten unterschiedliche dürfen auch montiert werden.
Der Sinn des ganzen ist mir allerdings nicht ganz klar. Wenn man vorne Felgen mit einer sehr großen ET montieren will und die innen irgendwo streifen, kommt man um Spurplatten nicht rum. Um diese verbauen zu dürfen, muss man aber hinten auch welche verbauen. In meinen Augen sinnlos, aber so will es das Gesetz!
Edit: Hier ein Auszug eines Gutachtens von H&R:
"Die Verwendung der Distanzringe ist an Achse 1 und 2 oder nur an Achse 2 möglich. Die Kombination unterschiedlich dicker Distanzringe an Achse 1 und 2 ist zulässig, wenn die dickere Scheibe an Achse 2 und die dünnere an Achse 1 verbaut wird (z.B. vorn 5mm dick und hinten 15mm dick oder vorn 15mm dick und hinten 25mm dick usw.)"
Bearbeitet von - Millencolin. am 28.12.2008 02:31:48
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2004
Deutschland
651 Beiträge
oha dann geht bei mir ja nix mehr auf begrenzern will ich auch nicht rumhüpfen...
kann mir das kaum vorstellen mit den scheiben man man man
gab aber schon einigen die das dennoch eingetragen bekamen...
Alles geht..^^
@bmw-86 Sicher geht das mit dem Eintragen. 18"Räder und Spurplatten eintragen lassen. Dann auf 19" wechseln und ohne Platten eintragen lassen. Dann vorne wieder Platten montieren. Ist zwar nicht ganz legal, aber die Platten sind ja eingetragen.
Das meine ich ist nicht möglich!
Bei mir im Fahrzeugschein stehen unten meine Felgen, genauen Wortlaut weiß ich grade nicht, aber ca so: LM Rad RH ZW 1 10x17 i.V.m. Adapterplatte 25mm, LM Rad RH ZW 1 9x17 i.V.m. Adapterplatte 10mm.
Das heißt die Räder dürfen nur in Verbindung mit diesen eingetragenen Spurplatten gefahren werden.
Montiert man nun andere Felgen, sind die Spurplatten nicht mehr zulässig.
Mitglied seit: 29.10.2008
Mittweida
Deutschland
106 Beiträge
Seid Ihr euch da wirklich sicher?
Fahre 8,5x17 ET 35 vorn und 10x17 ET 20 hinten.
Hab nur VORN 15 mm Spurplatten verbaut und die sind in Verbindung mit den Felgen eingetragen.
Übrigens seit Jahren und das wurde weder beim TÜV, noch bei Polizeikontrollen jemals beanstandet.
klar kann man nur auf der VA platten drauf machen!
hab ich auch gemacht und eingeztragen bekommen ohne probleme.
mein tüvler meinte zu mir, ich solle doch 2mm dickere nehmen, weil der mindestabstand zur feder nicht ok war. anstatt 5mm war er nur 4mm!
jetzt hab ich 7mm scheiben von SCC und gut ist!!
Dann denke ich kommte auf den Hersteller der Platten an.
Wie in obigem Gutachtenauszug, genauso wie in meinem Gutachten steht drin, nur vorne Spurplatten ist nicht zulässig.
Oder wsl. wissen das nicht mal die TÜV-Leute und tragens deshalb ein... Wie auch immer...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2004
Deutschland
651 Beiträge
wer die tage mal zum tüv fahren nachfragen ob das machbar ist
Das ganze bezieht sich auf die Breite und ET der Felge!!
D.h.: Wenn du an der VA 8,5x X ET 40 und an der HA 8,5x X ET 40 hast darfst du nur an der HA Distanzscheiben verbauen, denn die Spur an der VA darf nicht breiter sein als die an der HA
da du an der HA 9,5erfelgen hast mit der gleichen et wie an der VA, die Felge an der VA aber nur eine 8,5er ist also ein Zoll (2,3 irgendwas cm wenn ich das richtig im Kopf habe) schmaler wie an der HA....
Somit kannst du problemlos 20mm an der VA verbauen, wenn du das möchtest.....
So kenn ich das, wure mir von H&R und von 3 unabhängigen TÜV-Prüfern so gesagt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2004
Deutschland
651 Beiträge
genau sowas habe ich mir schon gedacht....
wieviel kann ich den noch an der va rasukommen et30 oder et25? ohne was zu verändern.
hmm also bei 25 musste sicherlich bördeln!!