entfernen vom unfallort fragen
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Hallo zusammen,
mit ist heut was sehr dummes passiert,
ich jobbe nebenbei noch beim wienerwald als fahrer am wochenende, ich bin heut mit dem auto auf dem randstein oben gestanden (wienerwald parkplatz) und bin dann mit einem reifen auf die hauptstrasse und wollte rausfahren von der einfahrt, genau vor der einfahrt ist eine ampel die hat gerade auf rot umgeschaltet, schwups kommt von links ein rentner und fährt mir rein,
okay chef hat die polizei gerufen und hat zu mir gesagt ich soll die 3 bestellungen ausfahren.
Ich bin dann mit dem 2 auto losgefahren als ich 10 minuten später einen anruf vom chef bekomme, ich soll vorbei kommen die polizei braucht mich,
okay ich zurück und dann der nette polizist: sie haben fahrerflucht begangen.
Ich: Alles klar bei ihnen, mein Chef hat mich losgeschickt und dem werde ich nicht widersprechen, desweiteren haben sie alle daten von meinem chef bekommen und es wurde alles geklärt. Schuld wurde von mir zugegeben und fertig.
Jetzt meinte der nette herr er muss das prüfen und gibt mir bescheid!!!
wenn es blöd läuft bekomm ich jetzt 1 punkt und eine straffe, da ich leider schon eine nette vorgeschichte habe bedeutet das für mich führerschein ist weg.
des kann doch wirklich nicht sein ich war nur 10 minuten kurz weg und die hatten von mir doch schon alles.
weis da jemand genauer bescheid was auf mich zukommt??
hab mal folgende seite gefunden:
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.htmldanke gruß
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Hallo Guido1982,
schau mal hier
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Gruß
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Ich: Alles klar bei ihnen, mein Chef hat mich losgeschickt und dem werde ich nicht widersprechen, desweiteren haben sie alle daten von meinem chef bekommen und es wurde alles geklärt. Schuld wurde von mir zugegeben und fertig.
hmmm wenn dein chef sagt...fahr über die rote ampel...und fahr in der stadt 65 km/h
warum dem chef widersprechen ?? aber du bist für deine taten verantwortlich
du warst doch in der fahrschule ?? und ich für mein rechtsempfinden würde sagen
fahrerflucht... wen du rechtschutz versichert bist...frag mal nen RA
viel glück
ist halt meine meinung... nicht persönlich nehmen
Bearbeitet von - Opern Geist am 14.12.2008 18:37:42
Zitat:
fahrerflucht... wen du rechtschutz versichert bist...frag mal nen RA viel glück
Wobei die Rechtsschutzversicherung das nicht unbedingt zahlen muss, da sowas in der Regel vorsätzlich geschieht.
@Guido1982
Ich sehe den Tatbestand ebenfalls als erfüllt an. Allerdings sollte deine Strafe am untersten möglichem Maß angesiedelt werden.
für mich stellt sich hier eher die frage was der rentner gemacht hat bzw. was du mit ihm gesprochen hast.
ich meine wenn du ihm erkärt hast das du weg musst und er dir zu gestimmt hat und alles mehr oder weniger geklärt war, also schuldfrage etc.
dann wäre es für mich keine direkte fahrerflucht.
bist du aber aus dem auto raus und hast den mann einfach mit deinem chef stehen lassen dann ist es klar flucht.
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ja ist schon klar ich hätte zum meinem chef sagen können nein nichts da.
aber ich hab mit dem unfallgeschädigten geredet und alles geklärt und fertig
was ist das untereste maß??
sobald es einen punkt gibt bin ich am arsch.(MPU= Idiotentest)
der polizist hat gemeint er schaut jetzt nach, es gibt mehrere fälle von denen und meldet sich dann.
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also ich bin aus dem auto raus habe den chef gehohlt und der typ ist dann auch hergekommen, hab dann mit ihm geredet ob alles passt und mich entschuldigt.
dann hab ich meinen chef gefragt was soll ich jetzt machen und der hat gemeint vor den augen des beschädigten ich solle das 2 auto holen und die bestellungen ausfahren. der chef hat gemeint den rest klärt er dann ab.
hmmm hast du schon soviele punkte ? oder warum musst du bei einem punkt zur mpu ??
Da hilft kein Jammern. Ist eindeutig ne Fahrerflucht, oder um es anders auszudrücken, unerlaubtes entfernen vom Unfallort!
Und wenn dein Chef schon die Polizei verständigt wegen dem Unfall, dann bleibt man zumindest solange dort, bis die da sind und alles geklärt ist.
Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und da kann der Chef 100mal sagen, fahr los.
Abwarten was jetzt kommt. Sie mussten dich ja als Unfallverursacher nicht ermitteln, aber sowas klärt man am besten an Ort und Stelle.
Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
du mußt definitiv am unfallort bleiben, damit die polizei deine personalien aufnehmen kann.
dein chef kann ja viel erzählen, wer da gefahren ist. vielleicht warst du ja betrunken oder hast gar keinen führerschein! das wissen die polizisten ja nicht!
und da ein personenschaden vorliegt, denn sonst wäre die polizei ja nicht gekommen, ist es, denke ich, auch schwerwiegender als nur bei einem sachschaden.
das gute ist natürlich, das dein chef vorort war und du sofort zurück gekommen bist!!!
was auf dich zukommt, muß in diesem speziellen fall wohl geprüft werden. liegt sicher daran, was die polizisten in ihren bericht schreiben.
also ob du überhaupt ne anzeige wegen fahrerflucht bekommst.
falls ja spielt sicher auch mit rein, ob du dem geschädigtem geholfen hast bzw was der sagt. denn wenn er keine hilfe braucht und dein chef vor ort ist, wirkt sich das auch anders aus, als wenn man gleich weg fährt!
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das problem war ich hatte schon mal eine mpu 2006 und habe diese üositive bestanden, jetzt kommt entweder komplett entzug oder wieder eine mpu.
das habe ich gerade noch gefunden, die mussten mich doch nicht ermitteln und ich hab mich doch gleich gemeldet!!
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) 1Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. 2Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 143 (weggefal
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sorry ist kein personenschaden sondern nur ein sachschaden.
mit dem personenschaden warte mal noch ab
einige "merken" erst später das sie was haben.
wenn bekannte sagen, was da an kohle winkt! ;)
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also in NRW kommt die polizei auch noch...wenn KEIN personenschaden vorliegt
Dann hätte man sich ja vor Ort mit dem Unfallbeteiligten einigen können und fertig. Da dein Chef die Polizei verständigt hat, sieht es nunmal anders aus. Die Polizei kommt eigentlich auch nur zum Unfallort bei Personenschäden oder bei nicht geklärter Unfalllage.
Die Unfalllage war ja in deinem Fall geklärt, und es gab auch keinen Personenschaden.
Wenn dein Chef pech hat, kann er auch noch den Einsatz der Streife bezahlen.
Hättet ihr ja auch nach deiner Schilderung nicht benötigt.
Warum einfach, wenn es auch schwer geht.
Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
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ja hab ich auch nicht verstanden warum der die polizei gerufen hat,
also auf gut deutsch sieht es so aus das ich der arsch bin oder???
ich hab mich extra noch bei der polizei entschuldigt , aber von menschlich haben die noch nie was gehört!!
Zitat:
aber von menschlich haben die noch nie was gehört!!
(Zitat von: Guido1982)
schon mal dran gedacht, das er sich wegen Strafvereitlung eins reinhängen lassen muss? Kann doch gar nicht anders und MUSS das aks Unfallflucht aufnehmen...
die Staatsanwaltschaft kann nach einer neuen Regelung einstellen, wenn der Schaden gering ist und der "flüchtige" sich innerhalb von 24 Stunden meldet
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Zitat:
[quote][gray]
aber von menschlich haben die noch nie was gehört!!
(Zitat von: Guido1982)
schon mal dran gedacht, das er sich wegen Strafvereitlung eins reinhängen lassen muss? Kann doch gar nicht anders und MUSS das aks Unfallflucht aufnehmen...
was meinst du damit?? strafvereitelung 1??
als aussenstehender denke ich mal...er meint mit strafvereitelung...
das er als polizist diesem nachgehen muss...so wie es der gestzgeber vorsieht...mit seinen gesetzen...
der polizist spricht ja am ende nicht recht.... der nimmt nur auf
das macht am ende der richter
gruss
Zitat:
als aussenstehender denke ich mal...er meint mit strafvereitelung...
das er als polizist diesem nachgehen muss...so wie es der gestzgeber vorsieht...mit seinen gesetzen...
der polizist spricht ja am ende nicht recht.... der nimmt nur auf
das macht am ende der richter
gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Genauso sieht es aus.
Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
würde es auch als fahrerflucht einstufen, kannst doch net einem opi reinfahren und dann abdüsen, wenn ich da der geschädigte wäre würde keiner losfahren nur weil ein chef was sagt und gerade wenn es nur nen nebenjob ist als pizzafahrer oder so.....
möchte nicht wissen was die herren beamten da gedacht haben, naja denke mal geldbuße und punkte kommen da auf dich zu, kannst ja mal schreiben was draus geworden ist....mfg
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welcome to MPU ! ich frag mich eher was haste um himmels willen angestellt um die erste mpu machen zu müssen ?