Hi, nachdem ich heute meinen Rieger GT-Spoiler mal angehalten habe und gemerkt hab, daß nicht mehr all zuviel Platz darunter ist, bin ich am grübeln ob mir da auch wieder ein Grünling quer kommen könnte???? Es ist wohl noch fahrbar, aber mein Bruder sagte was von vorgeschriebenem Mindestabstand zwischen Boden und Auto. Ist da was dran????
Als ich mein Riegerspoiler hab eintragen lassen hat der Dekra-Mensch was von 110mm Bodenfreiheit erzählt, hab extra 4bar Luft aufgepumpt und Federwegsbegrenzer ohne Ende hatte dann 100mm und er hats eingetragen.
Vorgeschrieben für feste Teile wie GFK oder ABS sind 80mm vom Boden. Ich war beim "freundlichen" Tüv, die eigentlich alles schwarz eintragen und selbst der wollte mein Schwert mit 65mm nicht eintragen. Als ich dann vom Hof gefahren bin und beim Herunterfahren vom Bordstein auf die Straße gedotzt bin und alles geschliffen hat wird er sich auch seien Teil dazu gedacht haben *G*
Edit: Leute die ihren Wagen sehr viel tiefer haben, haben zum größten Teil einfach keinen Tüv-Segen oder ein Gewinde, das sie nach dem Tüv-Termin runterschrauben. _______________ Wenn eine Schraube übrig bleibt, hast du was falsch gemacht
soweit ich weiß, gibts für die Mindestbodenfreiheit nur eine Empfehlung, keine Vorschrift. Es gibt aber einen anderen Faktor, der die Tieferlegung an sich begrenzt, die Mindesthöhe der Lichtaustrittskante der Scheinwerfer (liegt bei 50 cm)
hatte das gleiche mit meiner neuen frontschürze vor einer woche beim tüv. die haben gesagt alles was unter 70mm ist braucht sich zum eintragen erst gar nicht blicken lassen. ich war dann bei der dekra.... mittlerweile hab ich aber den wagen wieder 2 cm höhergelegt weil es überall geschliffen hat.
jaja mit den 50mm scheißwerferkante is so a sach! der compact hat ja im ORGINAL zustand grad ma 51mm oder so...jedenfalls nich groß drüber!! is echt a witz sowas....naja ich fahr nu wieder mit ausgeschalteten neblers :P blos nicht zu stark auffalln :D
Ich hab die auch nie an, dann lassen se dich auch in Ruhe!!!
Also das mit den 70 und 80 mm, steht nirgends im Gesetz, das ist eine reine Faustformel!! Das einzige was da wirklich drin steht, ist das mit den 50 cm für Scheinwerfer, aber dafür hast du ja auch ein gutachten für dein Fahrwerk und somit ist das trotzdem legal, auch wenn es zu tief ist!!! Ferarri hat die höhe von Haus aus netmal und da gibts auch keine Probs!!!
Da brauchst net mal beim Ferrari zu gucken. Mein 8er schafft die 50 cm auch nicht.
Mit der extremen tiefe hab ich auch so meine probleme. Einmal unvorsichtig rückwärts ne Auffahrt hoch und schon gibts abrieb. Hab mir lange gedanken darüber gemacht und bin zu der Überzeugung gekommen das zum richtig tiefen cruisen ein Airride das einzig richtige ist. Dann gibt es keine Probleme mehr mit Bordsteinen, Geschwindigkeitspollern oder Schlaglöchersuchstrecken und trotzdem kannst du jedem Bunny untern Rock gucken.
Hatten wir das Thema hier nicht schon mal? Da hatte doch jemand geschrieben das die Grubenumrandung beim Tüv eine gewisse Höhe hat. Und wer da nicht rüberkommt, kann gleich wieder nach Hause.
Ihr habt probleme.... mein Tüver hat mit angehoben als ich in seine Halle Fahren wollte ;) Dann stand er drin, er hat sich die Federn und das Fahrwerk angeschaut und schon war alles eingetragen. Danach wieder rückwärts aus der halle und fertig....
Sucht euch einfach einen gescheiten Tüv in eurer nähe.... z.B. TÜV Eschenbach
Greez denyo
Remember to the 11th of September... F*** TERROR!!!