Zitat:
Worauf ich eigendlich hinaus wollte, Gewindefahrwerke sind scheinbar oft tiefer als die Polzei (und der Tüv) erlaubt d.h. sie gehen tiefer als beschrieben wurde, weil es nicht möglich ist, die höhe einheitlich durch markierungen(z.B. 20mm/30mm/40mm) an den Stoßdämpfern festzulegen, da diese sich durch verschiedene Rad/Reifen kompies verändert...
Also mit 15 Zoll Bereifung ist die Fahrzeughöhe eine andere als mit 19Zoll (Ich glaube im Qwerdurmesser 5% abweichung erlaubt was bis zu 10 mm ausmachen können aber nicht sicher...)
(Zitat von: elektrik_eddy)
Ist eigentlich falsch die Aussage. Ein einheitliche Markierung für
TÜV/Polizei wird bei der Eintragung anhand der cm an Restgewinde
notiert. Man kann also hinterher nachmessen ob nach der Eintragung
verstellt wurde. Es stimmt aber, das man NICHT ablesen kann wie
tief das Fahrzeug nun geworden ist, dafür misst der TÜV die Mitte
vom Fahrzeug aus und hält diese auch fest.
Im Gutachten meines KW-Gewindes stand lediglich die Auflage von
1,5cm Restgewinde. Das entsprach nun bei mir einer Tieferlegung
von 90mm. Der TÜV entscheidet dann ob das überhaupt zulässig ist
zwecks nötiger Bodenfreiheit etc... ich hab meines vorne nun auf
85mm.
Die verschiedene Höhe von Winter- zu Sommerrädern wurde ja schon
ausführlich besprochen und ist einfach auf den verschieden großen
Abrollumfang zurückzuführen den man für eine Felge NIE pauschal
richtig berechnen kann was den Reifen angeht.
Bearbeitet von - Nicore am 11.12.2008 09:56:07