Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 30.11.2008 um 13:33:18 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich möchte meinen BMW gerne verkaufen, und zwar in Frankreich. Im Moment ist er noch in Deutschland zugelassen.
Die Frage ist nun, benötigt man auch für einen Wagen Baujahr 1988 eine Übereinstimmungsbescheinigung. Und wenn man diese nicht benötigt, welche Unterlagen werden dann gebraucht?
Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keine genaueren Infos gefunden. Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Bearbeitet von - angry-playboy am 30.11.2008 13:33:18