Ruhestörung durch Renovierung?!
Zitat:
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten gibt es nicht (denken zwar viele, ist aber nicht so).
(Zitat von: E36-Freak)
Doch gibt es!
22 Uhr bis 7 Uhr und in einigen Regionen auch noch ein oder zwei Mittagsstunden.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo rennfrikadelle,
schau mal hier
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Gruß
Zitat:
Zitat:
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten gibt es nicht (denken zwar viele, ist aber nicht so).
(Zitat von: E36-Freak)
Doch gibt es!
22 Uhr bis 7 Uhr und in einigen Regionen auch noch ein oder zwei Mittagsstunden.
(Zitat von: rennfrikadelle)
also ich werde mich am Montag nochmal sachkundig machen...will hier keinen Scheiss verbreiten
na klar, ich hab ca 400 e monatlich, reicht das? ;)
nee mal im ernst, die leute die noch zuhause wohnen, wo die eltern nen haus haben: genießt das ;) auch wenn die alten manchmal nerven, tags über mal ruhe zu haben oder nachts mal durchschlafen zu können ist einfach luxus, den man sich erst bewußt ist, wenn man sowas nicht mehr.
na ja :)
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 09.12.2007
Weser Bergland
Deutschland
132 Beiträge
Ausser den ortsrechtlichen Satzungen gibt es auch noch das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Aber tagsüber ist lärmmäßig fast alles erlaubt. Von 22 bis 6 Uhr sind, zumindest in NRW, alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören könnten.
also diese ruhezeiten gibt es eh nicht, wenn sich ein andere gestört fühlt, ist das schon ruhestörung.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
für die nächtlichen ruhezeiten gibts schon offizielle regelungen. aber um die nacht gehts hier ja ursprünglich nicht.
Ist halt nur die Frage, ab wann man sich gestört fühlt. Gibt genug leute, die sich schon beim brummen eines kühlschrankes gestört fühlen. aber damit werden die wohl kaum durchkommen. Wenns tatsächlich nächtlicher lärm ist, kommt auch schon mal die polizei, sofern sie zeit und lust haben. ob das dann erfolg hat ist wieder was anderes.
Also ich bins nochmal...
eine gesetzliche Ruhezeitenregelung (Mittagsruhe von 13-15 Uhr und ab 22 Uhr) gibt es nicht. Nach der Lärmverordnung dürfen in den genannten Zeiträumen bestimmte Maschinen nicht benutzt werden (z.B. Motorsägen pp.), eine generelle Ruhestörung ist somit zu jeder Zeit möglich. Wenn also ein Herr Korinthe, Frau Rosine oder Herr Erbse sich um 18.30 Uhr in seiner Ruhe durch überlaute Musik gestört fühlr, kann er die Polente rufen...und wir müssen dann für so einen Scheiss dahin gurken