Zitat:
Sehr freundliche Wortwahl!
Ich sag nur: "Wie es in den Wald hinein ruft..."
Zitat:
Du hast dennoch völlig am thema vorbei geantwortet, denn das sind 2 völlig unterschiedliche prozesse!
Du hast davon gesprochen, das alte Kennzeichen bei zulassung eines neuen wagens zu behalten.
der TE will aber das auto behalten jedoch neue kennzeichen haben.
in deinem fall gibt es keine gebühren für neue schilder, beim TE jedoch schon.
in deinem falle ist eine neuanmeldung mit (wieder-)zulassung, beim TE eine Umkennzeichnung.
Und genau da liegt das Problem. Du hast null begriffen um was es ging, aber erstmal (völlig daneben) kritisieren.
Es sind eben nicht zwei unterschiedliche Prozesse!!!
Eagl ob man nun an einem Fahrzeug das Kennzeichen wechseln will oder sein derzeitiges Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug weiter verwenden will.
Es ist genau EIN Prozess notwendig. Nämlich die Umkennzeichnung.
Im ersten Fall geht es nur mit einem neuen Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug weiter und im zweiten Fall holt man sich das neue Kennzeichen für das alte Fahrzeug gar nicht erst, sondern meldet im gleichen Zug ab.
Man bekommt dann noch eine Steuerabrechnung mit 0,-EUR für das neue Kennzeichen und das wars dann.
Die Umkennzeichnung war "früher" deshalb notwendig, weil ein Kennzeichen ein halbes Jahr für das Fahrzeug reserviert blieb, an welchem es abgemeldet wurde.
Oder anders herum ausgedrückt. Wer ein Fahrzeug im eigenen Landkreis kaufte, hatte ein halbes Jahr lang ein Anrecht auf das zuletzt im Fahrzeugschein eingetragene Kennzeichen. Ausweg -> Die Umkennzeichnung vor dem Abmelden!!!
Wie bereits erwähnt ist das jetzt nicht mehr so, da man beim Abmelden angeben kann, ob man das Kennzeichen für sich reservieren möchte.
Eventuell ist das auch der Grund, dass man sich jetzt so schwer tut im Amt.