Moin!
Meines Wissens ist die UBB erst dann verboten, wenn Lampen ohne E-Zeichen verwendet werden. Da ist es auch egal, dass sie nur als Einstiegsbeleuchtung genutzt wird.
Die einzigen, mir bekannten, Leuchten mit E-Zeichen sind von Conrad und taugen nich als UBB, da sie zu kurz und zu dunkel sind.
Dieses TÜV-Infoschreiben bezieht sich auf die ganzen Lampen aus dem Zubehörmarkt (Tannenbäume, Neonröhren, bel. Namensschilder etc.) und nicht auf welche mit E-Zeichen...
Ciao, Splat
Haben Sie Motoröl im Geschenkkörbchen?
da isser