Zitat:
Zitat:
bei einer Aw mit 5 Tagen hast 20 Tage Urlaub. . (Zitat von: sandro320i)
Falsch.
Mindesturlaubsanspruch sind 24 tage (§3 Abs 1 Bundesurlaubsgesetz)
Diesen Urlaub mus jeder voll arbeitende Mitarbeiter erhalten, egal ob er Bauarbeiter, Angestellter oder Beamter ist.
Jeder darüber hinausgehende Urlaubstag ist entweder eine freiwillige leistung des Arbeitgebers oder durch einen zusätzlichen tarifvertrag geregelt.
(Zitat von: MartinSHL)
Falsch?
So ist die Aufteilung:
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.
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