hab das vergnügen diesen monat noch zum tüv zufahren.
da auch meine LWR nicht mehr funktioniert, hab ich beschloßen sie rauszunehmen, später eventuell elektrisch machen.
er ist vor baujahr '91 also ist es keine pflicht oder?
mir sind vorne die clipse von den 2 zylindern weggebrochen, neue rein, nun wollt ich das licht einstellen, hab an der einstellschraube die im zylinder verschwindet gedreht passiert ist aber nichts? müsste doch die sein?
noch kleine frage hinterher: wohin sollte ich zum tüv fahren?
freie werkstatt oder doch firmenkette?
beim ATU in der stadt kommt der prüfer immer mitm alten 6er und ich hab mir sagen lassen der ist ziemlich kulant. ATU an sich hat damit doch nichts zutun oder mischen die sich beim tüy mit ein?
mfg André