Zitat:
ist ja gesetzlich verboten mit Standlicht und NSW zu fahren.
(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
Das ist falsch, lies Dir mal den Paragraphen zum Nebellicht
richtig durch. Der besagt, dass beim Einsatz der Nebellampen
(im berechtigten Fall) zusätzlich das Standlicht ausreicht.
Abblendlicht ist keine Pflicht. Standlicht + Nebler sind erlaubt.
Zitat:
Warum gibts dann extra einen Schalter bei dem man das erreichen kann?
(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
Das ist typisch BMW, liegt eben an der Ausstattungsvariante ab
Werk. Wenn ab Werk Nebler drin waren, hat er den Schalter wo
die Nebler mit Standlicht gehen. Bei der Variante ohne geht
es nicht wenn man selber Nebler nachrüstet.
Bearbeitet von - Nicore am 06.11.2008 12:32:12