Zitat:
sers,
arbeite bei einer großen baumarktkette. ist zwar nicht ganz dasselbe aber habe oft vergleichbare probleme.
angenommen eine kunde kommt mit einer bosch-bohrmaschine, die älter ist als eine woche, und sagen wir mal nen elektronikschaden hat, nehm ich das ding und schick es ein zu bosch. entweder es kommt eine neue oder die maschine repariert zurück.
muss ja so sein, weil im ersten jahr nach kaufdatum der hersteller in der beweispflicht ist, dass der kunde das gerät nicht durch falsche anwendung zerstört hat.
wenn jetzt dieser kunde aber nach einer woche oder einem monat wieder dasteht und diese bohrmaschine wieder kaputt ist, bekommt er von mir sein geld wieder oder ein neues gerät selben typs (wenn er das nochmal will).
ich behandel dann das gerät als eigentum des marktes und schick es zurück mit der erklärung "zum zweiten mal.. bla bla.. bitte um gutschrift!" das funktioniert in 99% der fälle bei allen großen maschinenherstellern. ist also für den laden kein großes problem.
bei geräten unter ca. 300 euro verkaufspreis ist das so üblich und der kunde muss nicht warten, bis ich weiß, ob der hersteller das gerät gutschreibt.
kann mir nicht vorstellen, dass das in der elektronikbranche anders sein soll..(Zitat von: Börny)
Zitat:
muss ja so sein, weil im ersten jahr nach kaufdatum der hersteller in der beweispflicht ist, dass der kunde das gerät nicht durch falsche anwendung zerstört hat.(Zitat von: Börny)
Zitat:
Leute kauft bloß nix bei Vodafone. Die sind richtig Schei..e(Zitat von: Esrarengiz)
Zitat:Zitat:
muss ja so sein, weil im ersten jahr nach kaufdatum der hersteller in der beweispflicht ist, dass der kunde das gerät nicht durch falsche anwendung zerstört hat.(Zitat von: Börny)
NEIN, das ist falsch. Bitte nochmal informieren. Das ist ein halbes Jahr (6 Monate), dann tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein.
Gruß(Zitat von: Richi)
Zitat:Zitat:Zitat:
muss ja so sein, weil im ersten jahr nach kaufdatum der hersteller in der beweispflicht ist, dass der kunde das gerät nicht durch falsche anwendung zerstört hat.(Zitat von: Börny)
NEIN, das ist falsch. Bitte nochmal informieren. Das ist ein halbes Jahr (6 Monate), dann tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein.
Gruß(Zitat von: Richi)
sorry, ja hast recht. sind nur 6 monate garantie.
aber die vorgehensweise bei evtl. umtäuschen (gibts das wort??) oder schuldfragen ist trotzdem immer sehr kundenfreundlich und kundenorientiert. das hat sich in den acht jahren in denen ich in der branche arbeite schon stark verbessert aus kundensicht.
leider sind die leute insgesamt nicht freundlicher deswegen sondern eher dreist. da wird oft rumgeschrien und beleidigt, auch wenn die fehler echt unübersehbar kundenverschuldet sind.
z.b. bekam ich einen stromerzeuger, weil er defekt sei zurück. ich dem gerät war kaum ein tropfen motoröl und dann wundert der typ sich, weil ich das ding, ca. ein halbes jahr alt, nicht austausch gegen ein neues, sondern zur reparatur schick..(Zitat von: Börny)
Zitat:
BMW KRanked
jetz hör mir mal zu und reg mich nicht auf.
Bist bestimmt sone Vodafone mitarbeiter und willst die nur schutz nehmen.
Fucken mich solche Typen ab ey.
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Sicherlich gibt es Berater die 100% in ordnung sind. Der Grund liegt einfach daran, dass die Momentan wegen der hohen nachfrage nicht klar kommen.(Zitat von: Esrarengiz)