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Hi Leute,
Ich habe mir im Juni bei einem freien Händler einen E91 zugelegt.Der Wagen war zum Kaufzeitpunkt 2,5 jahre alt und hat damals neuen TÜV/AU und ein Gebrauchtwagengutachten erhalten.
Jetzt ist seit kurzem ein starkes Rasseln im Auspuff zu hören. Dachte zuerst Schelle los,aber das Rasseln kommt aus dem Mittelschalldämpfer, es müsste also der Auspuff komplett bis zum KAT ausgetauscht werden.
Da der Kauf erst 4 Monate her ist, habe ich beim Händler angefragt wegen der Kosten-übernahme,da er ja zur Gewährleistung verpflichtet ist und in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen wird, daß der Fehler schon bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
Der Händler lehnt aber die Gewährleistung ab, da im Gebrauchtwagengutachten (Kosten übrigens nur 35€) stehen würde, daß die Auspuffanlage in Ordnung sei und er nur für Schäden, die bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren, haften würde.
Nach meiner Meinung kann dieses Gutachten nicht herangezogen werden, da bei der Prüfung keine Zerlegung von Teilen stattfand, sondern nur eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt wurde und nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Auspuff innen schon bei der Übergabe gegammelt hat, aber noch nichts zu hören war. Sowas passiert ja nicht von heute auf morgen.
Wer hat nun Recht?
Gruß
Forsys
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Hallo forsys,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Händlergewährleistung"!
Gruß
..du hast recht! egal ob dieser fehler in der form schon bei der fahrzeugübergabe vorhanden war oder irgendwas geprüft wurde. erst nach 6 monaten tritt die beweislastumkehr in kraft!
§ 476. (BGB)
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." ........der verkäufer hat die kosten der mängelbeseitigung zu tragen, dazu gehören auch die materialkosten und der lohn. soweit du einen vorteil durch die reparatur erlangt hast, also ölwechsel oder neuer filter, so ist es angemessen, wenn du diese kosten übernimmst, soweit diese kosten nicht zur reinen mängelbeseitigung gehören.
P.S. auch § 434 Abs. 1, § 439, §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB (Rücktritt vom Kaufvertrag) und § 437 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 440, 280 ff BGB (Schadensersatz)..... solltest du dir anschauen!
einfach mal die paragraphen googeln und mit etwas vorwissen den händler aufsuchen. es ist nämlich leider gang und gebe, dass sie versuchen ihre folgekosten so minimal wie möglich zu halten. ;-)
Bearbeitet von - copy am 03.11.2008 11:55:39
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Danke für die Antwort!
Leider gibt sich der Händler stur und verweist auf das Gutachten als Beweis, daß bei der Fahrzeugübergabe alles i.O war und meint ich sollte doch meinen Anwalt einschalten.
Frage mich jetzt, ob es sich lohnt dem Händler eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen und evtl. die Reperaturkosten einzuklagen oder ob ich es bei beim Freundlichen über einen Kulanzantrag versuchen sollte. Nach knapp 3 Jahren dürfte der Auspuff ja noch nicht hinüber sein.
....auch wenn er nach 3 jahren "schon" hinüber ist, spielt das keine rolle! und dieses gutachten klammert mit sicherheit nicht die sachmängelhaftung, insb. in den ersten 6 monaten, aus. natürlich war der mangel zu zeit der übergabe nocht nicht in dieser form vorhanden....aber wie im § 476 bereits angeführt, geht man innerhalb der ersten 6 monate davon aus, dass die sache bereits bei gefahrenübergang (übergabe) mangelhaft war. ober ersichtlich oder nicht spielt da keine bis kaum eine rolle. was den erhöhten verschleiss betrifft, kann man dass bei einem mittelschaldämpfer fast ausklammern! wirst ja auch in 4 monaten keine 50tkm gefahren sein. ;-)
wenn es aber schon im vorfeld solche probleme mit dem händler gibt, würde ICH gleich den anwalt aufsuchen. die erstberatung ist ja meisstens kostenlos und somit wird auch deine rechtsschutz (falls vorhanden) oder dein geldbeutel nicht groß belastet. aber der kann dir zumind. erstmal sagen, wie die genaue rechtslage ist. streitfälle zur sachmängelhaftung sind ja nun nicht selten.......... !
mein geschriebenes beruht im übrigen aus eigenem wissen und erfahrungen. also kein gewähr........... ;-)
Bearbeitet von - copy am 03.11.2008 13:07:32
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Das ich Recht habe, steht für mich jetzt eigentlich außer Frage, weiß aber nicht, was für mich jetzt die
kostengünstigste Alternative ist.
- Einklagen, dann zahle ich mindestens 250€ Selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung.
- Auf Kulanz von BMW hoffen, dann wird es eventuell günstiger.
Hat jemand Erfahrungen mit Kulanz bei einem fast 3 jahre alten Schalldämpfer?
puhhh...also bei einem 3 jahre alten auto mit einigen (wieviel überhaupt?) kilometern sehe ich schwarz, was die kulanz seitens BMW angeht. die werden dich auf den freien händler und die GW-garantie verweisen...........
probieren kannst du es aber........
Bearbeitet von - copy am 03.11.2008 14:49:57
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Hat knapp 42000 gelaufen, Serviveheft ist vollständig.
Von dem freien Händler muss ich ja nichts erzählen.
Würden eigentlich schon für das Feststellen des Fehlers Kosten entstehen?
Die müssen ja eventuell den Auspuff mal abschrauben, um die Ursache festzustellen, vielleicht rappelt ja auch was vom Kat.
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ich bin der meinung das du nen großteil der kosten erstattet bekommst.
hatte beim händler gelernt (abteilung gewährleistung und kulanz) und bmw ist bei nen 3 jahre alten auto ziehmlich großzügig.
arbeite aber seit 3 jahren nicht mehr dort und ich weiß net ob sich da einiges geändert hat????
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
Zitat:
nd bmw ist bei nen 3 jahre alten auto ziehmlich großzügig.
na ob das immernoch so ist, wage ich zu bezweifeln.
zumindest kenne ich andere "storys" auch bei recht jungen fahrzeugen!!!
Mitglied seit: 09.03.2007
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Zitat:
Zitat:
nd bmw ist bei nen 3 jahre alten auto ziehmlich großzügig.
na ob das immernoch so ist, wage ich zu bezweifeln.
zumindest kenne ich andere "storys" auch bei recht jungen fahrzeugen!!!
(Zitat von: copy)
kann mir schon gut vorstellen, dass sie den hahn etwas zugedreht haben. sie müssen ja sparen, der 3er verkauft sich nicht mehr gut. kein wunder, so langweilig wie der e90 aussieht ^^
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
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Kurzes Update:
hab mit einem Anwalt gesprochen.
Das Gutachten schließt eine Gewährleitung nicht aus, da die Auspuffanlage nur äusserlich inspiziert wurde.
Hab dem Händler jetzt eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Mal sehen...
Hallo,
Selbstbeteiligung der Rechtschutz mußt du nicht zahlen:
Einfach dem beauftragten Anwalt ausdrücklich auftragen keinen Vergleich zu akzeptieren! Gewinnen wirst du so oder so! Damit trägt dann der Beklagte die Kosten des Verfahrens!
Nicht unterkriegen lassen!
Gruß,
Jan
Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte.
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So,
Händler hat Frist verstreichen lassen.
Werde mir jetzt einen Anwalt nehmen. Kann mir jemand sagen, welches Recht der vertreten muss?
Ein Anwalt für Vertragsrecht hilft dir da weiter.
Was ist den das für ein komischer Händler, er sollte doch wissen das er in der Pflicht ist.
Wie oft hast du Ihn jetzt aufgefordert zur Mängelbeseitigung?
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1 mal, mit Frist von 10 Tagen.
Er glaubt mit dem Gebrauchtwagengutachten beweisen zu können, daß der Fehler bei der Übergabe noch nicht vorlag.
Der natürliche Feind des Autohändlers ist der Richter ;-)
Ich denke du wirst ganz gute Chancen haben!
Halt uns up to date!
Gruß,
Jan
Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte.
fällt die Auspuffanlage da nicht rau? Dabei handelt es sich doch um ein Verschleissteil, genauso wie Bremsen. Oder seh ich da was falsch?
T.D.
Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob es inzwischen etwas neues gibt?
Wie ist der Stand bezüglich deines Problemes?
Viele Grüße