Scheck nur zur Verrechnung kleine Frage dazu
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Hallo,
ich habe hier zwei Schecks nur zur Verrechnung liegen. Einmal der Name meiner Frau und einmal mein Name. Da ich ja bei der DKB bin müsste ich erst ein Formular ausdrucken und samt Scheck nach Berlin schicken. Das ist mir aber zu aufregend.
Daher meine Frage. Kann ich mit den Schecks mit einem Bekannten zu seiner Bank gehen und er löst den Scheck auf sein Konto ein? Und für den Scheck meiner Frau eine Vollmacht und Ausweis mitnehem. (kommt ja Unfallbedingt nicht weg)
Danke für eure Hilfe
"Quer sieht mehr"
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Hallo Iceman320i,
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Gruß
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Bin mir jetzt zwar nicht 100 % sicher aber es sollte eigentlich funktionieren.
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PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Den Scheck kannst du jedem geben der ein Konto hat.Er wird nicht bar ausgezahlt sondern nur auf einem bestehenden Konto gutgeschrieben. Ist die Gutschrift da, kann der welcher den Scheck eingereicht hat, die Summe vom Konto abheben.
Jeder kann den Scheck einreichen. Sollte es ein Orderscheck sein (roter Balken recht mit dem Schriftzug "Orderscheck") muss der Begünstige nur auf der Rückseite unterschreiben.
Sind Verrechungsschecks nich immer auch eine Person ausgestellt?
Weil hab schon ein paar mal den Hinweis von meiner Bank bekommen das die mir die Schecks von der Versicherung eigentlich nicht einlösen dürfen da mein Vater Versicherungsnehmer ist.
Zum Glück is die Filliale klein und wir haben beide unser Konto dort so das ich die Schecks dann doch eingelöst bekomme.
--Cabrio fahren ist die dekadenteste Art der Obdachlosigkeit--~Disskusions Gruppe CarPC~
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Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
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Zitat:
Jeder kann den Scheck einreichen. Sollte es ein Orderscheck sein (roter Balken recht mit dem Schriftzug "Orderscheck") muss der Begünstige nur auf der Rückseite unterschreiben.
(Zitat von: ThaSpooner)
Ne ist keiner. Nur zur Verrechnung und unsere Namen stehen drinne.
"Quer sieht mehr"
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Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
Deutschland
350 Beiträge
So, wir haben den am Donnerstag bei einem Freund auf das Konto eingelöst. Ging ohne Probleme.
"Quer sieht mehr"
verrechnungsschecks sind inhaberpapiere das heißt das der inhaber bei vorlage ein recht auf das geld hat, meist steht der drauf "an max mustermann oder überbringer" also kann dein bekannter beide schecks ohne probleme auf sein konto einreichen. es dauert etwa 7 tage bis er drüber verfügen kann. falls ein roter balken ist musst du auf deinem scheck unterschreiben und deine frau auf ihrem scheck, dann kann dein bekannter diese ebenfalls einlösen, er muss dann nur ebenfalls auf der rückseite unterschreiben (indossementenkette)
Mitglied seit: 01.05.2006
Gersthofen
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464 Beiträge
hallo ich arbeite auf der bank und kann dir sagen kannst sie jedem geben und der muss sie auf sein konto einreichen zur gutschrift.
wie oben schon gesagt nur wenn es ein orderscheck ist muss der begünstige (name auf dem scheck oder Firma) hinten drauf unterschreiben und bei einer firma muss noch der firmenstempel drauf.
gruß
Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;)
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Kloster Lehnin
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350 Beiträge
Also kann jemand der den von der Post klaut einlösen. Und dann Konto auflösen und sich verdünnisieren? Bei der richtigen Summe wärs ja nicht mal undenkbar.
"Quer sieht mehr"
Zitat:
Also kann jemand der den von der Post klaut einlösen. Und dann Konto auflösen und sich verdünnisieren? Bei der richtigen Summe wärs ja nicht mal undenkbar.
(Zitat von: Iceman320i)
ja.... aber warum konto auflösen? hast den doch rechtmäßig eingelöst...
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Kloster Lehnin
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350 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Also kann jemand der den von der Post klaut einlösen. Und dann Konto auflösen und sich verdünnisieren? Bei der richtigen Summe wärs ja nicht mal undenkbar.
(Zitat von: Iceman320i)
ja.... aber warum konto auflösen? hast den doch rechtmäßig eingelöst...
(Zitat von: b-mw-323)
Nee, ich glaub da haste was falsch verstanden :-).
War schon mein Scheck. Was ich geschrieben habe war nur mal weitergedacht, wenn jemand fremdes einen solchen Scheck in die Finger bekommen würde.
"Quer sieht mehr"
Zitat:
Also kann jemand der den von der Post klaut einlösen. Und dann Konto auflösen und sich verdünnisieren? Bei der richtigen Summe wärs ja nicht mal undenkbar.
(Zitat von: Iceman320i)
Jop, deswegen schreibt unsere Bank auch nur Verrechnungsschecks auf den Adressaten gut. Oder auch noch auf Eheleute, aber sonst nicht.