in den ABE ist die Typnummer für die ehemals katlosen Modelle deshalb nicht aufgeführt, da in den Ausführungen kein Aktivkohlefilter der Tankentlüftung verbaut ist. Dies ist mit ein Kriterium der Euro II Nachrüstung.
Einen halblegalen Weg gibt es, geschafft haben es aber einige schon mit dem GAT-EGS System die Eintragung zu bekommen. Kommt auf die Tagesform bei der Zulassungsstelle an, ob die das anerkennen bzw. nicht so genau nachprüfen.
Papiere müssen auf jeden Fall für den NAchrüstkist und den Steueränderungsantrag mit bestätigter Nachrüstungsbescheinigung vorgelegt werden. Dazu braucht es eine wohlgesonnene Werkstatt.