VKaskoschaden = Versicherung wechseln- Geht das?
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Mitglied seit: 07.04.2007
Deutschland
611 Beiträge
Hallo,
Ich bin im Januar endlich bei der KFZ-Versicherung auf 100% runtergestuft worden, hab mir aber kaum 3 Wochen später meinen ersten Unfall eingehandelt.
Vollkaskoschaden (5000€)
Jetzt steht ja bald wieder die obligatorische Wechselmarke an und da ich eh unzufrieden bin, dass ich bei der HUK24 immer noch bei 100% rumkrebse, weil die u.a. einen zweijährigen Versicherungvertrag der VGH (Zweitwagen meines Vaters) nicht berücksichtigt haben, überlege ich zu wechseln. (Führerschein seit Mai 2001)
Bringt es überhaupt was den Versicherer wegen der drohenden Hochstufung zu wechseln oder stuft der mich automatisch AUCH hoch?Meint ihr, ich könnte ggf. bei einer anderen Versicherung (Versicherungsbüro vor Ort) bei 100% bleiben, trotz Vollkaskoschaden?Internetangebote habe ich schon etwas durchgeguckt aber ob der Schaden da letztendlich noch draufgerechnet wird, geht daraus auch nicht hervor.
Was meint ihr?Vielen Dankf für eure Antworten
DOC. WATSON
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Doc. Watson,
schau mal hier
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Gruß
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Du wirst so oder so in der KASKO hochgestuft!
Unter umständen gibt es einen Versicherer der mit sich handelt lässt. Gibt ja auch welche die biten Fahranfängern 80% in der Haftpflich beim Einstieg.
Wie das bei VK ist weiß ich nicht genau.
@Krümelmonster
Was Du denen sagst ist dem versicherer in dem fall wurst, denn die gleichen mit dem alten Versicherer ab.
Bearbeitet von - Maveric am 09.10.2008 19:56:38
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Hallo ,
bei dem neuen Versicherer wirst Du auch hoch gestuft , denn sie fragen bei Dir nach ob Du in den letzten 2 Jahren einen Unfall hattest . Ich würde trotzdem mal über das Internet Vergleichsangebote einholen .
MfG .
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Hi,
wie gesagt geschieht die Hochstufung automatisch und die Versicherer gleichen ihre Angaben untereinander ab. Es gibt zwar eineige Anbieter mit Rabattschutz, aber auch beim Wechsel zu einer Versicherung mit entspr. Vertrag würde das wohl nicht mehr "rückwirkend" angewendet werden können.
b.t.w.
kann dir aus persönlicher Erfahrung auch nur von deiner jetzigen Versicherung abraten (hoffe dein VK-Schaden wurde restlos beglichen).
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
Deutschland
118 Beiträge
Zitat:
Es gibt zwar eineige Anbieter mit Rabattschutz, aber auch beim Wechsel zu einer Versicherung mit entspr. Vertrag würde das wohl nicht mehr "rückwirkend" angewendet werden können.
(Zitat von: marueg)
Hier würde mich mal etwas bei diesem Rabattschutz interessieren.
Gilt dieser Rabatschutz eigentlich nur, solange man bei der Versicherung bleibt?
Also angenommen ich habe einen Unfall und würde nun von SK_irgendwas hochgestuft. Nun habe ich aber Rabattschutz. Werde ich dann trotzdem in der SK hochgestuft, bezahle aber den alter Preis oder bleibt miene SK unverändert. In dem einen Fall würde mir der Rabattschutz auch bei einem späteren Wechsel der Versicherung helfen. In dem anderen Fall ist der Vorteil vom Rabattschutz beim Wechsel wieder weg.
Mitglied seit: 30.08.2006
Regensburg
Deutschland
79 Beiträge
@ Tubs
Beim Versicherungswechsel werden die tatsächlichen SF dem Nachversicherer gemeldet. D.H. die Rabattretter
bringen nur etwas wenn Du auch bei der alten Gesellschaft bleibst!
Ein Schelm der Böses dabei denkt...
Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät, ist es nchit witihcg in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was wcthiig ist, ist daß der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.04.2007
Deutschland
611 Beiträge
Zitat:
hoffe dein VK-Schaden wurde restlos beglichen
Ja alles anstantslos gezahlt worden.
DANKE Leute, ich klapper die Tage mal ein paar Vers.büros ab
DOC. WATSON
Du wirst hochgestuft. So oder so.
Auch wenn du ankreuzt, daß du keinen Schaden hattest.
Die gleichen ihre Daten ab und stellen fest, daß du falsche Angaben gemacht hast.
Und schon haben wir einen Versicherungsbetrug. Ist dann nicht wirklich schön.
BMW E60 530d Bj:01/06
Ein Held ist nicht der, der für sein Vaterland stirbt.
Ein Held ist der, der dafür sorgt, daß der Feind für sein Vaterland stirbt.
Na ja Betrug ist es ja nicht unbedingt.
Wie schon gesagt gleichen Die Versicherungen immer untereinander ab. Die lehnen Dich halt ab,ist ihr gutes Recht da ja keine Annahmepflicht besteht.Außerdem steht jeder Partei ja ein "Sonderkündigungs-
recht im Schadenfalle" zu,aber es wurde ja reguliert.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !