Fahrzeugschein bei Sonstige, AHK ??
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 26.09.2008 um 16:35:21 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Servus,
war grad beim Tüv und habe mal wieder in meinen Fahrzeugschein geschaut, dort steht bei sonstige Vermerke : ww.AHK LT.EGTG/ABE, weiss einer von euch, was des bedeutet ??
AHK, denke ich steht für Anhängerkupplung, obwohl ich eigentlich keine habe !!
Grüße und danke im voraus
Alex
Bearbeitet von - angry-playboy am 26.09.2008 16:35:21
Mitglied: seit 2005
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Hallo Sir-Dadse,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrzeugschein bei Sonstige, AHK ??"!
Gruß
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Na, das dürfte wohl bedeuten:
"wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegutachten/Allg. Betriebserlaubnis".
Mitglied seit: 19.04.2008
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159 Beiträge
Korrekt!
Bedeutet also, wenn du eine AHK nachrüstet, brauchst du sie nicht extra eintragen lassen, sofern sie eben eine ABE bzw. ein EG-Teilegutachten besitzt. Und das haben die Gängigsten eigentlich alle mittlerweile.
lg René
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EGTG bedeutet nicht EG-Teilegutachten (soetwas gibt es nämlich nicht) sondern EG-Typgenehmigung. Die Zeile bedeutet, daß an besagtem Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut sein kann, wie sie in der EG-Typgenehmigung bzw. der allgmeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt ist.