Wieviel muss der Schuldige zahlen?
Mitglied seit: 10.02.2008
Magdeburg
Deutschland
236 Beiträge
@mirco ... dein punkt drei ist eine strafbare handlung Oo
@bjunior ... du hattest irgendwo selbst geschrieben, dass es polierbar ist, daher hatte ich diese behauptung uebernommen ...
und auch ein ueberteuerter kva fuer eine versicherung kann nicht auf solch einen hohen betrag kommen ... das kann man nicht rechtfertigen, wenn das jmd ueberprueft! es gibt fuer alles grenzen ...
E46 Fensterheber-Reparatur-KIT ... klick mich für mehr Info´s und meiner Website (siehe Profil)
es gibt zwei arten von fussgaengern ... schnelle und tote!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo sto`teac,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wieviel muss der Schuldige zahlen?"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.06.2008
Deutschland
892 Beiträge
Ich habe geschrieben dass ER sagte man könne es wegpolieren. Zudem hat der Lackierer alles von einem Katalog übernommen. Das sind Preise für Neukunden. Da meine Firma alles (und es ist verdammt viel) bei Ihm lackieren lässt und ich dort auch Lack usw. gekauft habe, macht er mir einen besseren Preis.
Zitat:
@bjunior ... du hattest irgendwo selbst geschrieben, dass es polierbar ist, daher hatte ich diese behauptung uebernommen ...
(Zitat von: sto`teac)
Ich habs so verstanden, dass entweder der Polizist oder der Unfallgegner gesagt haben, dass es rauspolierbar ist. Wahrscheinlich der Unfallgegner.
@Mik: den Rechtsanwalt übernimmt, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, der schuldige Unfallbeteiligte - also in dem Fall wohl der ältere Herr (bzw. dessen Versicherung). Und zwar von Anfang an.
Bzgl. Deines Rats Nr. 3: da überleg ich grad, ob und in wie weit dies ne (versuchte) Anstiftung zum Betrug ist. Ich glaub, Du kannst grad von Glück reden, dass der Betrug in Deutschland kein Verbrechen ist...
Bzgl. Schadensumfang: wir haben hier alle noch keine Bilder gesehen (oder hab ich sie nur übersehen?) . Und können somit keine Mutmaßungen zum Schadensumfang - und vor allem auch nicht zur Schadenshöhe machen. Auch wenn es durchaus möglich ist, dass der Lackierer den Schaden hoch angesetzt hat, um bzgl. der Motorhaube "nicht draufzahlen zu müssen".
Genau deswegen hab ich geschrieben, dass es nicht automatisch klar ist, dass der TE die 460 Euro bekommt. Was ich für durchaus möglich erachte ist, dass die Versicherung den Schaden anzweifelt und einen Gutachter bestellt. Und der auf ne andere Summe kommt.
Aber m.E. hat Bjunior nen Anspruch auf ne fachgerechte und umfassende Reparatur bei einem BMW-Händler (der den Schaden möglicherweise noch höher angesetzt hätte...)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Normalerweise schreibe ich nicht in Threads, in denen schon alles gesagt wurde, aber hier herrscht nun wirklich so gut wie jede Meinung vor.
Unser Mann von der Rennleitung hat schon gesagt warum die Kollengen Polizisten/Polizistinen einen Betrag angeben, dieser selten den tatsächlichen Preis trifft und ohne weitere Bedeutung für die Unfallbeteiligten ist. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, ist es gleichgültig ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, da die Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Ohne Wenn und Aber.
Wenn du deinem Lackierer vertraust, dann passt es. So sicher wie hier viele meinen ist es nämlich nicht, das es bei einem BMW Vertragshändler der KVA höher ausfallen würde, nur weil es eben BMW ist. Mag im Regelfall durchaus zutreffen, das ist wohl wahr, prinzipiell pauschalisieren kann man dies aber nicht.
Bjunior, du hast einen Kaskoschaden und somit die freie Wahl eines Gutachters. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung, jedoch nur wenn das Gutachten gerechtfertigt ist. Das ist der dann der Fall, wenn die Schadenshöhe ca. 750 Euro beträgt. Diese Summe ist nicht ausschlaggebend und bindend, sondern lediglich ein Richtwert. Es gibt keine definierte Summe als Grenze. Fällt der Schaden zu gering aus und die gegnerische Versicherung weigert sich, dafür die Gutachterkosten zu übernehmen, hat diese Zahlungsverweigerung juristisch durchaus Bestand, da bei geringen Schäden ein KVA vollkommen ausreichend ist.
Wählst du nun einen Gutachter aus und dieser ist gerechtfertigt, Schadenshöhe also deutlich über ca. 750 Euro, hat dies juristisch Bestand. Schickt nun die gegnerische Versicherung einen Gutachter, zählt dessen Gutachten juristisch schlichtweg nicht. Ohne Wenn und Aber.
Einen Anwalt deines Vertrauens kannst du ruhigen Gewissens einschalten, vollkommen gleichgültig ob alles normal und ohne Schwierigkeiten mit dem Unfallgegner und dessen Versicherung ablaufen würde oder nicht.
Gruß Bardock
Zitat:
Wählst du nun einen Gutachter aus und dieser ist gerechtfertigt, Schadenshöhe also deutlich über ca. 750 Euro, hat dies juristisch Bestand. Schickt nun die gegnerische Versicherung einen Gutachter, zählt dessen Gutachten juristisch schlichtweg nicht. Ohne Wenn und Aber.
(Zitat von: Bardock)
Mal angenommen, Bjunior reicht den Kostenvoranschlag ein und die gegnerische Versicherung schickt nen Gutachter: Wenn es nur die beiden Dokumente gibt (also Kostenvoranschlag vom Anspruchsteller, Gutachten vom Anspruchgegner), dann hat doch das Gutachten mehr Gewicht - aber Bjunior auch das Recht, ohne weitere Kosten nen anderen Gutachter kommen zu lassen, oder? Und dann zählt grundsätzlich wieder das Gutachten von Bjunior? Und zwar unabhängig von der Schadenshöhe (insbesondere mit Beachtung auf die Bagatellgrenze)
- nur mal ne generelle Frage und unabhängig vom konkreten Fall gestellt, aber natürlich am Fall orientiert -
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Jein Matthias, jein.
Wenn nur das "gegnerische Gutachten" und der "eigene KVA" vorliegen, dann hat das Gutachten mehr Gewicht. Selbstverständlich kann man dann immer noch einen "eigenen" Gutachter beauftragen. Dann hat dieses Gutachten mehr Gewicht. Grundsätzlich zählt immer das, nennen wir es der Einfachheit halber: eigene Gutachten. Die gegnerische Versicherung muss dieses jedoch nicht in jedem Fall zahlen. Den das wiederum kommt auf die Schadenshöhe an. Sie können sagen "die Kosten für unseren Gutachter lasst mal unsere Sorgen sein, das geht euch nichts an, aber die Kosten für deinen Gutachter sind bei dem geringen Betrag nicht gerechtfertigt, das zahlen wir nicht". Und sie können damit durchkommen.
Summa summarum:
Grundsätzlich hat IMMER IN JEDEM FALL der Geschädigte (Schuldfrage muss eindeutig geklärt sein) das Recht, den "eigenen Gutachter" zu stellen. Dessen Kosten trägt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Der Gutachter von der anderen Versicherung zählt nicht.
Alles klar ? Bei Fragen einfach fragen. Es gibt schließlich keine dummen Fragen. Ich versuche nach besten Wissen und Gewissen zu antworten.
Gruß Bardock
Mitglied seit: 11.01.2005
Emmering bei München
Deutschland
498 Beiträge
Zitat:
M Bei BMW wärs sicherlich teurer geworden, aber ich will den Mann nicht arm machen und mich dumm und dämlich verdienen.
(Zitat von: Bjunior)
Ich denke das würdest Du anders sehen wenn Dich mal einer so richtig abzockt in dem Bereich.
Gib dem Typen die 250,- Euro zurück, lass nen KV bei BMW schreiben, und hol Dir das was Dir zusteht.
Wenn es sein muss über den Rechtsanwalt.
Nachdem die Situation aber klar ist denke ich ein Anruf bei der Versicherung reicht.
Denen musst Du dann nur den KV einschicken und innerhalb 2 Wochen sollte der Scheck da sein.
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Zitat:
@Mik: den Rechtsanwalt übernimmt, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, der schuldige Unfallbeteiligte - also in dem Fall wohl der ältere Herr (bzw. dessen Versicherung). Und zwar von Anfang an.
Bzgl. Deines Rats Nr. 3: da überleg ich grad, ob und in wie weit dies ne (versuchte) Anstiftung zum Betrug ist. Ich glaub, Du kannst grad von Glück reden, dass der Betrug in Deutschland kein Verbrechen ist...
Für was den einen Anwalt?
Das erzeugt nur Kosten, welche immer auch wieder erstritten werden müssen. Da hier, wie es auch von bardock in seinem letzten Post schon geschrieben wurde, die Versicherung sich nicht zieren wird, das Geld lt. Kostenvoranschlag, jedoch ohne MwSt., schnellstens zu überweisen. Dafür benötigt es nur eine Unfallanzeige am besten gleich mit dem Polizeibericht, wo ja auch die Schuldfrage geklärt ist.
Wenn eine solch lächerliche Forderung von 460,-EUR über nen Anwalt kommt, für den die Versicherung dann gleich nochmal so viel bezahlen muss, dann braucht man sich nicht wundern, wenn sich die Versicherung quer stellt und der Zoff noch größer wird.
Zu meinem Punkt 3:
Hör blos auf zu überlegen! Es ist eine ... ;-).
UND?! Dann ist der Kerl eben der betrogene Betrüger nachdem was er versucht hat abzuziehen.
Ach und nochwas, mit Glück hat das schonmal gar nichts zu tun!
Gruß Mirko
Bearbeitet von - mikV8 am 26.09.2008 09:37:16
Doch, hats in soweit, weil die versuchte Anstiftung zu nem Vergehen nicht strafbar ist *ggg*
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 02.05.2008
Karlsruhe
Deutschland
104 Beiträge
hi leute
also bjunior ich bin der meinung das einfachste währe dem mann sein geld zurück zu geben
dich mit der versicherung in kontakt zu setzen
sprich fragen ob ihnen bei diesem betrag ein kostenvoranschlag reichen tuht(sehr wahrscheinlich JA) jedoch trotzdem nachfragen
allerdings finde ich es absolut schwachsinnig einen anwalt einzuschalten und unsinnig die kosten in die höhe zu hauen da es normalerweise ohne probleme geht
habe schon so drei fälle geklärt ohne wen und aber
Mitglied seit: 07.07.2008
Berlin
Deutschland
83 Beiträge
Ich würde es auch über die Versicherung machen lassen!
Ich bin mal in einen alten Audi 80 mit standgas reingerollt. Da war nur ne kleine beule am K-Raum. Laut KVA betrug der Schaden um die 2000€. Ich sag mal ne Heckklappe + Lack kostet auch max. 500€, und den rest hat sich die alte oma eingesteckt!
Mitglied seit: 31.01.2006
Bodenmais
Deutschland
327 Beiträge
Das ist aber eine teure Lackierung. Ich gehe bei solchen Vorfällen immer so vor, wie sich der geegnüber mir gibt. Ist er nett und freundlich, reich oder arm, Vorlaut und uneinsichtig usw... Steht also ein Vollidiot vor mir der mich dumm anmacht, versuche ich jeden Cent rauszuschinden. Man glaubt gar nicht wie manche leute durchdrehen können wegen kleinen remplern.
+++ 20 Jahre Freude am Fahren +++ BMW M3 E30 1986-2006+++
Schlachte E30 325e 4 Türer Diamantschwarz met. ab März 2009
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.06.2008
Deutschland
892 Beiträge
Zitat:
Das ist aber eine teure Lackierung. Ich gehe bei solchen Vorfällen immer so vor, wie sich der geegnüber mir gibt. Ist er nett und freundlich, reich oder arm, Vorlaut und uneinsichtig usw... Steht also ein Vollidiot vor mir der mich dumm anmacht, versuche ich jeden Cent rauszuschinden. Man glaubt gar nicht wie manche leute durchdrehen können wegen kleinen remplern.
(Zitat von: Broznschwem)
Er war ein reiches, dummes Arschloch, um es mal so zu sagen. Seine Heckstoßstange war mit nem Expander besfestigt, also hatte er anscheinend vor nicht also langer Zeit schonmal einen Unfall.
Zitat:
Abend.
Mir ist letzte Woche ein etwas älterer Herr ans Auto gefahren (e39 523i vs. e36 318TI). Nichts tragisches, aber trotzdem ärgerlich. War bei meinem Lackierer und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Kommpletter rechter Kotflügel soll 460€ kosten zu lackieren. Als der Unfall entstand sagte Herr Polizist dass es ca. 250€ kosten wird. Er hat das als Richtwert angegeben. Jetzt hab ich den Kostenvoranschlag zu Ihm geschickt und sagen und schreibe 250€ von Ihm bekommen, da es so festgelegt wurde und es ja durch polieren weggehen wird. Soll ich mirn Anwalt holen und die 210€ die fehlen einklagen?
(Zitat von: Bjunior)
Anwalt - die Aussage des Polizisten hat in diesem Fall kein Gewicht!
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?