Gewährleistungsausschuss, wo sind die Grenzen?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.09.2008 um 21:20:55 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hy,
ich hoffe jmd. von euch hat ein wenig ahnung wie das rechtlich aussieht beim Privatkauf/verkauf??? Der Verkaäufer privat brauch ja keine Gewährleistung oder Garantie geben, ist das wirklich immer so? oder gibt es Ausnahmen? welche wären das?
danke im voraus
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.09.2008 21:20:22Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.09.2008 21:20:55
wenn ich mercedes fahren will, bestell ich mir ein taxi...
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Hallo Der_Klicker,
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(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewährleistungsausschuss, wo sind die Grenzen?"!
Gruß
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ein privater verkäufer gibt auch immer eine gewährleistung/garantie. ABER: als privatmann kann man die gesetztliche gewährleistung ausschließen im kaufvertrag, gewerbliche händler können die gewährleistung lediglich von 24 monate auf 12 monate reduzieren.
wenn ein privater verkäufer die gesetzliche gewährleistung im vertrag nicht expliziet ausschließt, so haftet er für schäden!
was ist denn dein genaues problem?
Bearbeitet von - herr b am 20.09.2008 21:05:02
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
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ne ja also das ist klar, natürlich haben wir das vertraglich abgeregelt das der wagen ohne gewährleistung verkauft wird, sonst wäre er ja schön braz, aber ich meine ich hätte mal gehört das dies irgend wo auch grenzen hat, denn mir ist jetzt nach 2000!!! km der motor hops gegangen, zylinderkopfdichtung ist durch, könnte aber auch der zylinderkopf sein, dann wäre es ja ein kapitaler motorschaden, theoretisch könnte ich ihm es auch nachweisen das er davon gewusst haben könnte, denn das kühlwasser war völlig verdreckt und es befand sich abgase darin...
wenn ich mercedes fahren will, bestell ich mir ein taxi...
Mitglied seit: 11.01.2005
Emmering bei München
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498 Beiträge
Wie willst Du ihm das denn nachweisen das er wußte das im Kühlwasser Abgase sind?
Ich denke ne defekte Kopfdichtung merkt man wohl nicht erst wenn man 2000 km mit einem Auto gefahren ist.
Ich denke da wirst Du schlechte Karten haben.
na wenn das kühlwasser schon *** gewesen ist wieso haben sie den wagen von dem beklagten gekauft?
so könnte eine frage des richters aussehen!
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
Kleines Beispiel für die Grenzen des Ausschlusses: wenn der Verkäufer sagt, dass der Wagen unfallfrei ist bzw. dies in den Vertrag reinschreibt und die Gewährleistung ausschließt, dann muss er den Wagen selbstverständlich zurücknehmen, wenn es tatsächlich ein Unfallwagen ist. Denn der Gewährleistungsausschluss umfasst lt. BGH (afair) nicht die Artikelbeschreibung...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"