Zitat:
Die Schweiz ist und bleibt "Drittland" (steuerliche Bezeichnung). Somit wirst du um den Zoll nicht drum rum kommen! Wenn sich die Beamten von der Tafel Schokolade blenden lassen.... Wunderbar!!
(Zitat von: BlackPJ80)
Nein, von einer Tafel Schokolade lassen wir uns nicht blenden.
Und bei einer Sendung als Warenmuster verlangen wir ebenfalls, daß es als Warenmuster kenntlich gemacht wird.
z.B. durch das Einritzen des Wortes "Muster".
Oder in anderer Weise, hauptsache es kann nicht weiterverkauft werden, bzw. nur zu Vorfühzwecken genutzt werden.
Und ohne Rechnung, wirst du ein Problem haben, denn wie soll sonst der Wert festgestellt werden?
Manche haben Glück, manche nicht.
Wenn du es darauf anlegen willst, daß evtl. die Ware und das Geld weg ist, bitte, laß dich nicht aufhalten.