Temperatur am Arbeitsplatz
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Servus,
mal eine Frage, gibt es rechtliche Bestimmungen was die Temperatur an dem Arbeitsblatz bestimmt oder nicht?!
Also ich arbeite in einem Autohaus (nicht bei BMW) als Automobilverkäufer und schon seit Jahren haben wir in Winter eine eisige Kälte in den Verkaufsräumen. Da ich ein offenes Büro in dem Verkaufsraum habe, friere ich jedes Jahr im Winter aufs Neue. Die Verkaufshalle hat monderne und ausreichend große Heizungsanlage, dennoch wird diese nicht aktiviert um Heizungskosten zu sparen.
So kommt es das meine Kollegen, Kunden und ich bei Temperaturen um ca. 7 bis 9 grad (je nach Wetter) im Winter in den Verkaufsräumen sitzen. Mein Chef weigert sich das zu ändern und meint nur man solle sich wärmer anziehen. :-( das ist doch krank oder nicht.
Ich habe keine Angst vor Konsequenzen und möchte jetzt eine Änderung dieser Zustände erreichen. Wisst Ihr wie ich am Besten vorgehen soll?
Mitglied: seit 2005
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Hallo cruser316,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Temperatur am Arbeitsplatz"!
Gruß
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Einfach eine Anfrage schicken ob man nicht die Heizung auf Grund niedriger Temperaturen aktivieren kann. Oder eventuell selbst aktivieren wenn ihr wisst wo und wie.
I ain't asked any pardon for anything I've done
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Sorry für die Rechtschreibfehler musste mich schnell fassen.
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Zitat:
Einfach eine Anfrage schicken ob man nicht die Heizung auf Grund niedriger Temperaturen aktivieren kann. Oder eventuell selbst aktivieren wenn ihr wisst wo und wie.
(Zitat von: JapaneseSilver)
Tja, schon oft wurde das Thema angesprochen, sogar schon von Kunden direkt an die Geschäftleitung, doch leider ohne Erfolg.
Wir (Kollegen und ich) haben keine Möglichkeit die Temperatur zu verändern, da der Hauptregler für Mitarbeiter nicht zugänglich ist.
Was meint er bei den Kunden als Rechtfertigung?
I ain't asked any pardon for anything I've done
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108 Beiträge
Zitat:
Was meint er bei den Kunden als Rechtfertigung?
(Zitat von: JapaneseSilver)
Die Verkaufhalle sei zu groß um gewünscht Temperatur zu erreichen und es ist ja nicht so schlimm, man kann sich ja wärmer anziehen.
Die meisten Kunden schütteln nur den Kopf bei diesen Aussagen.
Nur zu Info ich muss meine Verkaufsgespräche in einem Mantel führen, obwohl ich im Gebäude drin bin.
Beim tippen habe ich kaum Gefühl in den Fingern. Die Geschichte wiederholt sich jeder Jahr aufs Neue.
Kauf dir n elektrischen Heizlüfter und lass den in deinem Büro.
Stromanschluss wirste ja wohl haben und benutzen dürfen.
Außerdem kannste deinem Chef mal ausrichten das Heizung im Winter ned umsonst ist. Irgendwann zieht nämlich Frost ins Gebäude und dann geht mit der Zeit mehr kaputt.
Wir hatten mal in einem Gebäude n Rohrbruch bei dem die Leitung sprichwörtlich geplatzt ist. War n Planungsfehler da diese zu nahe an der Aussenmauer war und nicht extra isoliert.
Resultat war ein ca. 17000 Euro Schaden am Gebäude
Außerdem ist es wohl nicht zu viel verlangt eine Raumtemperatur von ca. 15 Grad zu halten.
Soviel Heizkosten dürften das auch nicht sein.
Bearbeitet von - stargate am 16.09.2008 11:47:37
Automobiler Individualist
Ja das mit den elektr. Heizlüfter wollt ich auch vorschlagen aber wenn der chef so geizig ist, ob er den dann erlaubt
I ain't asked any pardon for anything I've done
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108 Beiträge
Zitat:
Kauf dir n elektrischen Heizlüfter und lass den in deinem Büro.
Stromanschluss wirste ja wohl haben und benutzen dürfen.
Außerdem kannste deinem Chef mal ausrichten das Heizung im Winter ned umsonst ist. Irgendwann zieht nämlich Frost ins Gebäude und dann geht mit der Zeit mehr kaputt.
Wir hatten mal in einem Gebäude n Rohrbruch bei dem die Leitung sprichwörtlich geplatzt ist. War n Planungsfehler da diese zu nahe an der Aussenmauer war und nicht extra isoliert.
Resultat war ein ca. 17000 Euro Schaden am Gebäude
(Zitat von: stargate)
Deine Idee mit dem Heizlüfter hatte ich auch schon, ich denke das werde ich auch umsetzen. Bloß da wird sicher dann der Einwand kommen dass das Gerät zuviel Strom braucht. (ist mir aber sch...segal). Bloß ich denke das kann nicht die wahre Lösung sein, dass sich jeder Mitarbeiter ein Heizlüfter kauft. Gibt es da keine Regelung im Gesetzbuch? Ich meine in Deutschland wird doch alles bestimmt und festgelegt?!
Bin nicht zu faul zum googeln, habe blos nichts brauchbares gefunden.
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
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650 Beiträge
HAHAHa uzu viel Strom zieht, was ist den dein Chef für ein Sparfuchs?? Ist das sein Laden??
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Mitglied seit: 27.03.2007
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42 Beiträge
Servus,
hab mal ein bissl gegoogelt zum Thema und das hier gefunden. Denk das es dir evtl. weiterhelfen kann
In der einschlägigen Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) heißt es in § 6 zum Thema Temperatur am Arbeitsplatz:
§ 6 (Raumtemperaturen)
(1) In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer/Innen gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.
(2) Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer/Innen durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.
(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss mindestens eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius erreichbar sein.
1. Verbindliche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen
Hinsichtlich der Mindesttemperaturen enthält die Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur (ASR 6 Raumtemperatur) klare Vorgaben. Hiernach hängt die Mindesttemperatur von der Art der Arbeitshaltung (sitzend oder stehend/gehend) sowie von der Schwere der Arbeit ab.
Laut Ziffer 3.1 ASR 6 sind vom Arbeitgeber in Arbeitsräumen folgende Mindesttemperaturen zu gewährleisten:
überwiegende Arbeitshaltung Raumtemperatur je nach Arbeitsschwere
leicht mittel schwer
sitzend + 20 Grad + 19 Grad --
stehend und/oder gehend + 19 Grad + 17 Grad + 12 Grad
Die vorgenannten Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
Ziffer 1.3 der ASR 6 Raumtemperatur definiert die körperliche Belastung dabei wie folgt:
Leicht: Bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand-/Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen
Mittel: Bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen
Schwer: Bei schwerer Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
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Mitglied seit: 05.03.2005
Friedrichshafen
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108 Beiträge
Zitat:
Servus,
hab mal ein bissl gegoogelt zum Thema und das hier gefunden. Denk das es dir evtl. weiterhelfen kann
In der einschlägigen Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) heißt es in § 6 zum Thema Temperatur am Arbeitsplatz:
§ 6 (Raumtemperaturen)
(1) In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer/Innen gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.
(2) Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer/Innen durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.
(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss mindestens eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius erreichbar sein.
1. Verbindliche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen
Hinsichtlich der Mindesttemperaturen enthält die Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur (ASR 6 Raumtemperatur) klare Vorgaben. Hiernach hängt die Mindesttemperatur von der Art der Arbeitshaltung (sitzend oder stehend/gehend) sowie von der Schwere der Arbeit ab.
Laut Ziffer 3.1 ASR 6 sind vom Arbeitgeber in Arbeitsräumen folgende Mindesttemperaturen zu gewährleisten:
überwiegende Arbeitshaltung Raumtemperatur je nach Arbeitsschwere
leicht mittel schwer
sitzend + 20 Grad + 19 Grad --
stehend und/oder gehend + 19 Grad + 17 Grad + 12 Grad
Die vorgenannten Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
Ziffer 1.3 der ASR 6 Raumtemperatur definiert die körperliche Belastung dabei wie folgt:
Leicht: Bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand-/Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen
Mittel: Bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen
Schwer: Bei schwerer Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
(Zitat von: bvomber-1-)
Hey klasse genau sowas habe ich gebraucht, habe mich wohl doof bei googeln angestellt.
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Vielen Dank für die Hilfe.
als Mitarbeiter könnt ihr euch doch sicherlich direkt an die Firmenzentrale bzw Betriebsrat wenden oder nit ?! kanns ja wohl nicht sein das Ihr frieren müsst!!
edit: genau wie Peja_320 unter mir schreibt wollte ich auch gerade erwähnen.
Ich würde ihm beim nächsten Mal verklickern, dass wenn es weiterhin so kalt bleibt, er sich nicht wundern braucht wenn die Mitarbeiter krank werden. Dein Argument => Der Ausfall wird ihm sehr viel teurer kommen als irgendwelche heiz oder Stromkosten!
edit2: dein Chef muss übrigens nicht alle beisammen haben! Wenn selbst Kunden ihm das schon gesagt haben werden diese auch nicht wieder zu ihm hinkommen. Kunden sollen sich ja wohlfühlen und möglichst lange im Kundenbereich verbleiben.
Er kennt wahrscheinlich nicht der Spruch "Kunde ist König" ^^
Bearbeitet von - theblade am 16.09.2008 12:22:23
wie wärs mal zur abwechselung mit nem gelben wegen erkältung ;)!!!
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Friedrichshafen
Deutschland
108 Beiträge
Zitat:
als Mitarbeiter könnt ihr euch doch sicherlich direkt an die Firmenzentrale bzw Betriebsrat wenden oder nit ?! kanns ja wohl nicht sein das Ihr frieren müsst!!
edit: genau wie Peja_320 unter mir schreibt wollte ich auch gerade erwähnen.
Ich würde ihm beim nächsten Mal verklickern, dass wenn es weiterhin so kalt bleibt, er sich nicht wundern braucht wenn die Mitarbeiter krank werden. Dein Argument => Der Ausfall wird ihm sehr viel teurer kommen als irgendwelche heiz oder Stromkosten!
edit2: dein Chef muss übrigens nicht alle beisammen haben! Wenn selbst Kunden ihm das schon gesagt haben werden diese auch nicht wieder zu ihm hinkommen. Kunden sollen sich ja wohlfühlen und möglichst lange im Kundenbereich verbleiben.
Er kennt wahrscheinlich nicht der Spruch "Kunde ist König" ^^
Bearbeitet von - theblade am 16.09.2008 12:22:23
(Zitat von: theblade)
Mein Chef ist der Eigentümer des Unternehmens wir haben nur einen Betrieb und auch keinen Betriebsrat.
Nun zu dem Spruch "Kunde ist König" sagte mir der Chef mal "und ich bin der Kaiser" und hat dabei ganz toll gelacht.. Klasse gel.. :)
Mitglied seit: 25.01.2008
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316 Beiträge
Bei leichter Körperlicher Tätigkeit beträgt die Vorgeschriebene Temperatur 19-22 C°.(soweit ich das weis bzw. ist das so bei uns in der Firma)
Ich könnte unter solchen bedingugnen nicht arbeiten, da ich schon bei 20° hier im Büro total friere, trotz T-shirt und Pullover.
Ganz ehrlich entweder der Chef ändert etwas auch seinen Kunden zuliebe, oder ich würde im schlimmsten Fall mit einem Anruf bei der BILD-Zeitung oder so drohen oder irgend einer Gewerkschaft oder keine Ahung...so kann man doch nicht motiviert und effizient arbeiten!!
love sucks
Zitat:
Mein Chef ist der Eigentümer des Unternehmens wir haben nur einen Betrieb und auch keinen Betriebsrat.
Nun zu dem Spruch "Kunde ist König" sagte mir der Chef mal "und ich bin der Kaiser" und hat dabei ganz toll gelacht.. Klasse gel.. :)
(Zitat von: cruser316)
lol wie dumm ist der eigentlich?! ^^
siehe hier ( vieleicht vergeht ihm dann sein gelache *g*) =
Zitat:
Ich würde ihm beim nächsten Mal verklickern, dass wenn es weiterhin so kalt bleibt, er sich nicht wundern braucht wenn die Mitarbeiter krank werden. Dein Argument => Der Ausfall wird ihm sehr viel teurer kommen als irgendwelche heiz oder Stromkosten!
(Zitat von: theblade)
Bearbeitet von - theblade am 16.09.2008 12:38:56
Ist er in der Gegend der einzige Händler dieser Autos (weil er sich den Spruch ala Kaiser "leisten" kann).
I ain't asked any pardon for anything I've done
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
mal zum thema heizlüfter - der wird ihm mit sicherheit teurer kommen als wenn er die heizung einschaltet
die dinger fressen bis zu 2kw und mehr