Eingangstüre ABSPERREN !!!!
Mhhh krasse Sache, so richtig wüsste ich auch nicht was ich da gemacht hätte...
Kann man ja entweder nur die Türe verschliessen,
oder aufmachen bzw. warten bis er drin ist und dem Typen die Scheisse aus em Leib schlagen, ich denke mal deine Lösung war da die elegantere.
Ich würde mir auf jedenfall ne Schusswaffe zulegen wenn das bei euch so leicht geht,
dann guckt der Typ aber blöd wenn er Nachts die Tür auf macht und du ihm das Teil vors Gesicht hältst.
Wie ist da überhaupt die Rechtslage wenn jemand bei mir zu hause einbricht darf ich auf den schießen oder dem anders körperliche Gewalt zukommen lassen,
es reicht ja auch schon nen schöne Eisenstange um jemanden zu "stoppen".
Oder muss ich den erst höflich fragen warum er mitten in der Nacht in meinem Haus steht??
Ich finde wer kein Respekt vor anderer Leute Eigentum hat, dem sollte man auch keinen Respekt entgegen bringen!
Versteht das nicht falsch, ich bin eigentlich ein sehr friedlicher Mensch,
aber man weiß ja nie was der Einbrecher vor hat und bevor ich evtl. im Krankenhaus liege sollte er da lieber die Nacht verbringen.
Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Powerjaffen,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eingangstüre ABSPERREN !!!!"!
Gruß
Mitglied seit: 21.12.2007
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Deutschland
1 Beitrag
Zitat:
Mhhh krasse Sache, so richtig wüsste ich auch nicht was ich da gemacht hätte...
Kann man ja entweder nur die Türe verschliessen,
oder aufmachen bzw. warten bis er drin ist und dem Typen die Scheisse aus em Leib schlagen, ich denke mal deine Lösung war da die elegantere.
Ich würde mir auf jedenfall ne Schusswaffe zulegen wenn das bei euch so leicht geht,
dann guckt der Typ aber blöd wenn er Nachts die Tür auf macht und du ihm das Teil vors Gesicht hältst.
Wie ist da überhaupt die Rechtslage wenn jemand bei mir zu hause einbricht darf ich auf den schießen oder dem anders körperliche Gewalt zukommen lassen,
es reicht ja auch schon nen schöne Eisenstange um jemanden zu "stoppen".
Oder muss ich den erst höflich fragen warum er mitten in der Nacht in meinem Haus steht??
Ich finde wer kein Respekt vor anderer Leute Eigentum hat, dem sollte man auch keinen Respekt entgegen bringen!
Versteht das nicht falsch, ich bin eigentlich ein sehr friedlicher Mensch,
aber man weiß ja nie was der Einbrecher vor hat und bevor ich evtl. im Krankenhaus liege sollte er da lieber die Nacht verbringen.
(Zitat von: Powerjaffen)
Du darfst ihn nach § 127 (ich glaub Strafprozessordnung) vorläufig festnehmen. Nach § 127 darfst Du nur das Mittel, welches in der Verhältnismäßigkeit steht verwenden um den Einbrecher vorläufig bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten.
Alles andere wäre Körperverletzung oder so und Du darfst im Nachhinein noch für die Kosten für die Wiederherstellung seiner Gesundheit aufkommen.
Dann haust ihn hald in deiner Panik gleich tot. Dann gibts keine Wiederherstellungskosten O.o
Zitat:
Dann haust ihn hald in deiner Panik gleich tot. Dann gibts keine Wiederherstellungskosten O.o
(Zitat von: coma)
Dann muss man die Leiche aber auch wieder vergraben...
Der Paragraph ist natürlich auch mega schwammig ausgedrückt, vielleicht hab ich es in dem Moment ja für Notwendig gehalten.
Ich meine wenn ich Nachts um 4 irgendwo geräusche im haus höre und mir das erst beste packe um nachgucken zu gehen und das ist vielleicht nen baseballschläger, dann kann ja auch ein Schlag reichen und der Typ sitzt evtl. für immer im Rollstuhl...
Ist schon komisch das man hinterher als eigentliches Opfer, vielleicht noch härter bestraft wird als der Einbrecher.
Ich meine da kann doch jeder vor mir stehen, ich weiss ja nicht ob der bewaffnet ist oder voll auf Drogen oder sonst was und wenn man dann noch völlig pissig und vielleicht auch verängstigt ist, dann könnte ich jeden verstehen der lieber 2 mal drauf haut.
Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor
Zitat:
Zitat:
Dann haust ihn hald in deiner Panik gleich tot. Dann gibts keine Wiederherstellungskosten O.o
(Zitat von: coma)
Dann muss man die Leiche aber auch wieder vergraben...
(Zitat von: Powerjaffen)
Nene, musst ned vergraben. Es war ja dann ein "Unfall". Du hattest Angst. Wenn dus glaubwürdig verkaufst passiert nix.
Aber wie gesagt. Überlebt er bist immer du das Opfer... Das System ist so am Arsch das gibts nicht *kotz*
ist das euer ernst!?
also da steigt so ein arsch in mein haus ein, und ich ertappe den und hab ein messer in der hand (hab auf die schnelle halt nix anderes gefunden) und steche ihn nieder (in dem moment hatte ich keine ahnung ob er mir was tun will oder "nur was klauen") dann wäre ich der, der am arsch ist!?
muss der erst mich bedrohen und es zu einem kampf kommen das ich den niederstrecken beziehungsweise töten "darf"!?
Paragraph 32 StGB - Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die entscheidenden Worte hier sind 'gegenwärtig' und 'rechtswidrig'.
Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Also wenn du dann aussagst, dass du grad ausm Wohnzimmer gekommen bist, als er die Tür geöffnet hat und du grad n Messer in der Hand hattest(Fesper oder so) bist eigentlich raus, wenn dus als Schockreaktion verkaufst/oder es echt so ist^^
ich habe da die regel wer in meine wohnung kommt, kommt da nicht mehr raus.
klingt hart aber es ist so, dass ist mein privatesreich und wer da mit bösen absichten rein kommen würde, würde vernichtet werden!!
wie ich das am ende drehe das ich da sauber raus kommen ist eien andere sache aber wenn man das ein bischen clever angeht kann man den paragraphen notwehr zu seinen gunsten nutzen, wie das möchte ich nicht unbedingt näher erklären :P
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Beim Bundesheer als ich an der Grenze stand wurde uns gesagt: "solltet ihr echt mal auf jemaden schiessen müssen, schaut das ihr ihn tötet, sonst bekommt ihr nur schwierigkeiten".
Hab mal mit einem Cop gesprochen, steigt jemand bei dir ein und du stichst in z.b. nur einmal und er überlegt, dann kann er dich anzeigen...besser gleich schluss machen, somit kanns nimma aussagen gegen aussage stehen.
Ich pers. finde ja, das keiner etwas in einer fremden wohnung oder grundstück zu suchen hat, tut er es trotzdem kann man ihn wegrotzen...;-)
Zitat:
Hab mal mit einem Cop gesprochen, steigt jemand bei dir ein und du stichst in z.b. nur einmal und er überlegt, dann kann er dich anzeigen...besser gleich schluss machen, somit kanns nimma aussagen gegen aussage stehen.
Ich pers. finde ja, das keiner etwas in einer fremden wohnung oder grundstück zu suchen hat, tut er es trotzdem kann man ihn wegrotzen...;-)
(Zitat von: Escobar)
du sprichst das an wo ich nicht näher drauf angehen wollte, ich sehe wir verstehen und :P.
könte man noch ausführlicher erläutern aber ich glaube das gehört hier nicht hin was dienstliche sachen betrifft, bzw tipps in die richtung
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.04.2007
Wien
Austria
3406 Beiträge
das ist alles schön und gut leute nur wenn du ihn VOR deiner Türe tot schlägst ist das nicht dein privatbereich. da bekommst du gewaltige schwierigkeiten. GANZ SICHER.
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
@BMWStreetracer: Hab die gleiche Ansicht. Sobald ich einen erwische, der auch nur einen Schritt in mein Haus macht is er dran.
Das einzige Problem an der ganzen Sache ist, dass man nur eine Chance/einen Schlag/Hieb hat um das Ding über die Bühne zu bringen. Jeder zweite wäre nicht mehr Notwehr und dann ist man gefickt...
Es is also immer n Restrisiko.
Es wäre mir grad egal ob der mich dann Anzeigen würde! Ich warte doch nicht bis der mich abgestochen hätte etc. sofort eine auf die mütze!
Sowas in der Art ist mal in nem bekanntenkreis von mir vorgekommen. Nachts is einer eingestiegen und der Hausherr war im dunkeln in der küche wollte was trinken. Naja dann hat der dem eine reingehauen und auf russisch geflucht der einbrecher ist auf den boden gegangen und hat angefangen zu flennen und gebetn das der nix mehr macht dann wurden bullen gerufen... weiter wei ßich nicht^^
Mitglied seit: 21.12.2007
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Deutschland
1 Beitrag
Zitat:
Paragraph 32 StGB - Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die entscheidenden Worte hier sind 'gegenwärtig' und 'rechtswidrig'.
Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.
(Zitat von: BMWStreetracer)
Ich würde die Verletzungen eher mit der pulativ Notwehr rechtfertigen.