Hi,
also das ist doch der Hammer, was sich der da erlaubt!!
Der will von Dir 25 euro rauslocken und hat theoretisch gar keinen Anspruch darauf, weil du ja dieses Teil ja gar nicht mitverkauft hattest?? Du Ihm ja dies einfach geschenkt, ohne einen Cent zu verlangen! Stand ja nix dabei, das so ein Teil vorhanden sei?
Schreib Ihm ganz nett (auch wenns schwer ist), das Du die Fernbedienung mit dazu gelegt hast, ohne das die in der Beschreibung mit aufgelistet war!
Entweder schreibst du ihm so eine E-Mail und hänge die Beschreibung/Link der abgelaufenen Auktion dran und schreibst dazu, das "keine" Fernbedienung mit in der Auktion dabei/versteigert wurde!
Soll er doch zum Anwalt gehen, dann hat er sowieso nichts schriftliches in der Hand!
Speichere alle E-Mail ab, das du was in der Hand hast!
Kein Geld, für eine Ware, die nicht mit verkauft wurde!
Oder: Du überweist Ihm die 77Euro zurück und die Versandkosten für den Rückversand trägt bei mir immer der Käufer! Er will ja was von Dir und nicht Du von ihm!
Schreib einfach, das er kein Recht hat auf einen Schadensersatz, wenn dies nicht mitverkauft und in der Beschreibung aufgeführt wurde als Zubehör!
Sag Ihm, das Dein Anwalt zu Dir dies gesagt hat, wie Du mit ihm gesprochen hast! Was er kann, kannst Du auch!:-))
Du mußt auch schreiben, das du dich über deine Rechte als Verkäufer bei meinem Anwalt informiert habe! Habe ja auch einen Rechtschutz!