Rehunfall - Versicherung zahlt?
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Meudt
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Naja...wenn mir nichts anderes übrig bleibt, werd ich es wohl anders machen müssen.
Man kann Fahrfreude mit nur 3 Buchstaben definieren:
BMW
Remapped E91 325d Touring goes #us
Remapped E61 530d Touring #mtech
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Hallo Blue_Bimmer,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rehunfall - Versicherung zahlt?"!
Gruß
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Ich hatte vor 15 Jahren so einen Fall mit meinem Motorrad. Die Landstraße langgefönt, Plötzlich irgendein Vieh über die Straße, ich ausgewichen und ins Gemüse geschwebt. Gott sei Dank nur Verkleidungsschaden. Aber die TK hat nichts reguliert, da eine Wildbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Da muß mindestens der Förster nen Schriebs mit abgeben! Viel Glück!!
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
und genau das ist es warum ich grundsätzlich den viechern nie ausweiche.
stell dir vor du weichst das nächste mal aus und klebst am baum und du und dein spezi sind beide erheblich verletzt.
was meinst denn zu wem die über jahre anfallenden krankenhaus und behandlungskosten versandt werden?!
bestimmt net zum reh was fahrerflucht begeht...
immer rein in die viecher, kann ich net oft genug sagen auch wenn es primär nichts mit deiner frage zu tun hat. kenne mich im versicherungswesen nicht so gut aus.
drücke dir die daumen und denk dran, rinn ins vieh, vor allem beim motorrad.
gruß norman
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In dem Moment denkt man nicht daran...aber Danke trotzdem für den bereits bekannten Tip ;-)
Bearbeitet von - Blue_Bimmer am 27.08.2008 19:04:17
Man kann Fahrfreude mit nur 3 Buchstaben definieren:
BMW
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Mitglied seit: 07.02.2006
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Zitat:
hmm...also mein Vater meinte, dass ich nur noch den Restwert bezahlt bekäm, weil der Wagen schon so alt wäre. Deswegen wollte ich nur nachhaken.
(Zitat von: Blue_Bimmer)
Hat nichts mit dem Alter zu tun, ausschließlich mit der Schadenshöhe. Im Allgemeinen gilt:
Liegt die Schadenshöhe über dem Wiederbeschaffungswert (aktueller Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall) zahlt die Versicherung dir dem Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert)
Lieg die Schadenshöhe nur geringfügig über dem Wiederbeschaffungswert sind Ausnahmen möglich.
Das dies bei einem älteren Fahrzeug schneller der Fall ist als bei einem Neuwagen versteht sich von selbst.
@Touri
es geht hier ausschließlich um den Schaden am eigenen Fahrzeug. Personenschäden werden IMMER von der Haftpflicht des Verursachers übernommen.
Bearbeitet von - marueg am 27.08.2008 19:56:32
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
@marueg:
okay vielen dank für den hinweis. auch der eigene perso schaden oder nur derer der insassen?
@bimmer ich sagte ja auch dass ich bezüglich der vers nicht viel helfen kann.
dass mit dem nicht daran denken im moment des unerwartetenb auftretens stimmt auch...
drücke dir trotzdem die daumen
gruß norman
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