Hallo Hans Otto,
erstmal "Herzlich Willkommen" im Syndikat und viel Spass auf unseren Seiten.
Das die Kupplung beim neuen Sechsganggetriebe zum "Rupfen" neigt, habe ich jetzt schon mehrfach gehört.
Ich habe Dir dazu mal ein paar Beiträge rausgesucht:
KLICK 1KLICK 2KLICK 3KLICK 4KLICK 5KLICK 6Deine rechtliche Handhabe im Mangelfall sind nach neuem Gewährleistungsrecht die Nacherfüllung (Nachbesserung und Neulieferung), Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz und Wertminderung.
Ich denke, sinnvoll ist in diesem Fall die Nacherfüllung. Wenn BMW bereits mehrfach vergebens versucht hat, den Mangel nachzubessern, kommt eigentlich nur die Neulieferung der Sache in Betracht.
Wenn sich BMW hier weigert, bleibt Dir leider nur noch der Weg über den Anwalt.
Immerhin bist Du nicht der Einzige mit diesem Problem.
Gruß,
Alex
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