Hi zusammen,
Ich meld mich mal nach längerer Zeit wieder, bin z.Z. etwas im Streß weil das Studium wieder begonnen hat. Ich habe mich Fahrzeugtechnik spezialisiert und da gehts schon richtig zur Sache...
Um aber nun zum eigentlichen Thema zu kommen: Wir hatten diese Woche Praktikum, und da mußten wir ein paar Autos vermessen. Unter anderem auch meins. Unser Prof, der früher u.a. auch mal als Gutachter für div. Versicherungen gearbeitet hat, hat mir dabei ziemlich Angst gemacht.
Als er mein Auto sah sagte er nur das ich schon potentiell ruiniert bin. Ich verstand nicht was er meinte und zeigte ihm den Fahrzeugschein, in dem alles eingetragen war. Er lachte nur und meinte das das was da drauf steht nicht soviel wert ist wie das Papier.
Grund: Wenn am Fahrzeug was verändert wurde, egal ob eingetragen oder nicht, kann sich die Versicherung daran aufhängen. Solange nämlich für das angebaute Teil keine expliziete Genehmigung des Fahrzeugherstellers (BMW) existiert, ist das ganze schon nicht mehr legal.
Hier ein paar Beispiele:
1. Meine Felgen hinten sind eigentlich für den E39, ich hab sie aber aufm E36, auch eingetragen. Sollte ich jedoch mal die Kontrolle über mein Fahrzeug verlieren, wär es für die Versicherung kein Problem mir nachzuweisen das ich grob fahrlässig gehandelt habe, weil ich eben diese Felgen drauf hab, die von BMW selber nicht für den E36 freigegeben sind.
Da fällt mir ein das bei mir die Fahrzeugbreite im Schein nicht verändert wurde beim Eintragen, tatsächlich ist das Auto durch die neuen Felgen aber um knapp 5 cm breiter. Gleiches gilt fürs Tieferlegen. Meßt mal bei euch nach...
2. Meine FK-Spiegel: Laut FK hat der Spiegel eine E-Nummer, ist also für den Einsatz innerhalb der STVZO zugelassen. Von BMW gibt es aber keine Gehnemigung für den Anbau dieser Spiegel, also das gleiche wie oben. Übersehe ich z.B. mal beim Abbiegen einen Radfahrer, kann die Versicherung sagen, das mein Blickfeld durch diese Spiegel eingeschränkt war und wird nur noch einen Bruchteil zahlen.
Und so hat er mir für jedes Teil am Auto irgendwas genannt, was die Versicherung bemängeln könnte, mir darf also nix passieren.
Also wenn man was am Fahrzeug verändert sollte man am besten vom Fahrzeughersteller eine Genehmigung für das jeweilige Teil einholen, egal ob das Teil E-Nummer, ABE oder sonstwas hat.
Das beste wäre also nur Orginalteile zu verbauen, die müssen aber dann auch eingetragen werden. Aber so wäre man auf der sicheren Seite.
MfG Mr.Martin
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