Zitat:
Mischbereifung wird nicht empfohlen kann sogar die versicherung sagen das sie nicht bezahlt wenn was passiert
Gibts dazu auch den passenden Beweiß?
Sowas hör ich zum ersten Mal und das stimmt 100% nicht, dass die Versicherung die Leistung verweigern kann.
1. Ist sie immer zur Leistung gegenüber Dritter verpflichtet, kann dich aber bei Verletzung der Obligenheiten in Regress nehmen.
2. Hab ich noch nie in irgendwelchen Versicherungs AGB´s eine Auflistung fahrbarer Reifenkombinationen gesehen.
3. Wüsste ich kein Gerichtsurteil, indem die Mischbereifung als "grob fahrlässig" ausgelegt wurde.
Zitat:
aber deine Pneus sind ja von einem Hersteller bzw. auch das selbe Modell. denke mal das das erlaubt ist würde aber mal beim Tüv nachfragen oder beim :-) was zulässig ist von BMW aus. Ich habe ne Freigabe von BMW aus münchen geschickt bekommen auf Anfrage was ich für Felgen drauf und Reifengröße drauf machen darf habe jetzt 225er Pirelli P6000 Power G drauf. Traumhaft die zu fahren
Greez
(Zitat von: xxmortyr)
Thema verfehlt würde ich sagen, hier gehts um die Felgen nicht um die Reifen. Der TüV sagt im übrigen nicht zu den gefahrenen Reifen, solange sie genügend Profil, die Traglast stimmt und die Rad/Reifenkombi im Gutachten der Felgen vorhanden ist.
@tropic
Was sagt denn die ABE/Gutachten der Felgen?
Kein 3er aufgelistet und der TüV wirds nicht eintragen, es sei denn du lässt ein extra Gutachten anfertigen.
Eine gewisse Tolleranz im Abrollumfang gibt es, genaue Angabe habe ich leider nicht zur Hand.
greeings