Vorfahrt missachtet -> Unfall
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Mir ist gestern was passiert , und zwa bin ich mit dem Auto von einem Bekannten gefahren hatte es ein wenig eilig, und bin dann an einer Kreuzung ohne zu schaun raus und dann kam von links ein auto (mit mindestens 100km/h war eine schnellstraße) (ich weis ich bin blöd das ich da raus bin). Also auf jeden fall hat mich das andere auto dann vorne links erwischt an der motorhaube halbe motorhaube war weg und alles zur hälfte mindestens eingedürückt. Mein Auto hat sich gedreht.
Beide Autos sind totalschaden. Ich habe nur blaue flecken, aber die Frau aus dem anderen Auto hat wie ich heute erfahren habe sogar Rippen brüche. Beim Unfalltag hatte sie nur über leichte Rippenprellungen geklagt. Sie liegt jetzt erst mal im Krankenhaus.
Ich bin nicht mehr in der Probezeit also erst mal weniger schlimm. Den Sachschaden übernimmt ja die Versicherung vom Fahrzeughalter also der Bekannte von mir. Blos ich als Fahrer habe ja jetzt auf jeden Fall die Anzeige wegen "Missachtung Vorfahrt -> 80€ und 3 Punkte".
Aber das 2. was jetzt wohl kommt ist das "Fahrlässige Körperverletzung".
Wie ist den da der Satz was ich bezahlten muss dafür? Ich habe nur 200€ Bafög im monat und davon geht noch Kosten ab.
Ich hoffe ich konnte euch das beschreiben und vll. kann mir ja jemand weiterhelfen.
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Hallo Damager,
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Gruß
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Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
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171 Beiträge
Du solltest mal hoffen, dass die arme Frau schnell wieder genesen ist.
Schmerzensgeld zahlt aber auch die Haftpflicht.
Was haste denn der Rennleitung gesagt, ich hab nicht geguckt oder ich hab die Frau übersehen (Sonne etc.)
bei nicht geguckt wirst DU wohl noch zusätlich ein Bußgeld, welches sich aber nach deinen Einkommensverhältnissen richtet, zahlen müssen. Bei Bafög-Empfängern wird man wohl den niedrigsten Tagessatz (Frage an juristen: 10€?) ansetzten.
Zitat: " Recht selten gibt es Geldstrafen von 10 oder 20 Tagessätzen (kleinere Ladendiebstähle oder z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr)"
Allerdings weiß ich nicht, ob man da nicht sogar von GROB FAHRLÄSSIGEM Verhalten ausgehen kann.
WELTMEISTER 2006
Mitglied seit: 03.06.2007
Haard
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32 Beiträge
bist du denn als Fahrer bei der Versicherung eingetragen? Hat der Fahrzeughalter denn "weitere Fahrer" angegeben?
Ansonsten wird das da nix mit Versicherung! Nur die wenigsten Versicherungen lassen auf Kulanz Beiträge rückwirkend nachbezahlen!
warum wir nicht GOLF fahren?
wir sind zwar arm...
...aber nicht verzweifelt!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.10.2006
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94 Beiträge
das weis ich nicht, aber selbst wenn dann is das doch den besitzer seine sache und nicht meine oda?
hab von einem Versicherungsvertretter gehört das die des auf jeden fall zahlen.
Das ist Käse. Bei Abschluss wird festgelegt, wer alles mit dem Auto fährt. Normal sind da VN und ggf. Ehepartner. "Sonstige" was Freunde beinhaltet haben nur die wenigstens. Und das ist dann nicht das Problem des Besitzers, sondern deins! Weil du mit dem Auto nicht versichert bist, ergo bezahlst du alles schön aus der eigenen Tasche.
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
Deutschland
171 Beiträge
Die ganzen "versicherungsvergünstigungen" betreffen nur die Kaskoversicherungen wenn die Bedingungen nicht einghalten werden.
Die Haftpflicht hat die PFLICHT an die geschädigten zu zahlen.
Meines Wissens kann die Rennleitung dass z.b. auch gar nicht kontrollieren, welche Vergünstigen vorliegen.
WELTMEISTER 2006
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.10.2006
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94 Beiträge
also muss ich auf keinen fall für Sachschadne + Schmerzensgeld bezahlen, sondern nur die Strafe?
Mitglied seit: 11.01.2006
Ostbevern
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171 Beiträge
Aus rechtlicher Sicht glaub ich nur Strafe.
Aber aus moralischer würd ich meinem Freund noch das Auto bezahlen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
WELTMEISTER 2006
Wenn ich so sprüche höre von dir wie: Wenn ist das ja eh die sache meines Freundes usw... Würde ich dir mehr als nur die Nase lang ziehen.
Überleg mal nach, du leihst dir´n auto und haust den komplett weg, meinste dein Kumpel hat dadurch keine Unkosten?
Echt ey, werd mal Erwachsen und für deine Sprüche sollteste alles aus eigener Tasche blechen.
Mitglied seit: 15.01.2007
Düsseldorf / Ruhrgebiet
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405 Beiträge
Bloody Angel, du sprichst mir aus der seele :)
oja, mir auch... *kopfschüttel*...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.10.2006
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94 Beiträge
dadrum gehts doch gar net ich wollts nur wissen. des auto war 100€ wert.
Das Stichwort nachdem ihr sucht nennt sich "Fahrereinschränkung im Versicherungsvertrag".
Wenn der Halter z.B. 30 Jahre alt ist und keinen jüngeren Fahrer angegeben hat kann das schon ein Problem sein.
Nehmen wir mal an du wärst 18 Jahre alt und wärs als Fahrer eingetragen. Dann wäre die Versicherung teurer, weil du ein höheres Risiko hast einen Unfall zu bauen.
Die meisten Versicherungen fragen nicht ohne Grund nach Fahrern unter 23. (bei manchen auch 21).
Einfach mal die Versicherungsbedingungen studieren.
@Damager
Es geht hier nicht nur um den Wagenwert, sondern auch um eine Hochstufung der Versicherung (die auf jeden Fall erfolgt) und weitere Aufwendungen (z.B. Absprache mit dem Geschädigten oder der Versicherung.
Edit:
Wenn dem so ist, dass du nicht mit dem Fahrzeug fahren dürftest, dann kann die Versicherung jedoch Regress vom Versicherungsnehmer (deinen Freund) verlangen. Dieser Regressansprucht ist auf 5.000 EUR begrenzt.
In besonders harten Fällen (was ich hier nicht sehe) haben Richter schon mal den Anspruch aufs doppelte erhöht.
So oder so denke ich, dass du aus dem Schneider bist. (im Gegensatz zu deinem Freund).
Aber so lernt man eben, dass man sein Auto nicht verleiht. Punkt, Schluss, aus.
Bearbeitet von - herr_welker am 11.08.2008 01:00:07
Zitat:
So oder so denke ich, dass du aus dem Schneider bist. (im Gegensatz zu deinem Freund).
ich denke mal, die man nicht seinen freunden aufhalst.
wenn ich mit dem wagen von meinem kumpel mist baue, stehe ich auch dafür grade.
ich bin eine butterblume
Zitat:
ich denke mal, die man nicht seinen freunden aufhalst.
wenn ich mit dem wagen von meinem kumpel mist baue, stehe ich auch dafür grade.
Bei sowas zeigt sich immer wie gut die Freundschaft wirklich ist.
Übrigens gibt es mitlerweile (angeblich) Private Haftpflichtversicherungen die Schäden bei geliehenen oder gemieteten Sachen abdecken.
Allerdings nur bis höchstens 5.000 EUR.
Falls du sowas hast kannste auch über die Abrechnen lassen.
Zitat:
Das ist Käse. Bei Abschluss wird festgelegt, wer alles mit dem Auto fährt. Normal sind da VN und ggf. Ehepartner. "Sonstige" was Freunde beinhaltet haben nur die wenigstens. Und das ist dann nicht das Problem des Besitzers, sondern deins! Weil du mit dem Auto nicht versichert bist, ergo bezahlst du alles schön aus der eigenen Tasche.
(Zitat von: RaverOnDope)
neeeee!!! zahlen wird die haftpflicht erstmal, wenn im vertrag nicht
nur der versicherungsnehmer eventuell+ehepartner als fahrzeugführer eingetragen ist bzw. dürfen keine vertragsverletzungen vorliegen (alter o.ä.)!
wenn es dann streit zwischen VN und unfallfahrer gibt, muss sich der VN die kohle für den unfallschaden auf zivilrechtlichem wege wiederholen. der versicherung ist das völlig schnurz und stuft den VN hoch...........
schmerzensgelder und bußgelder sind davon ausgeschlossen und personenbezogen (in diesem fall der fahrer)..............
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Mann o Mann,
immer wieder dieser Spruch, die Versicherung zahlt nicht.
Da bekommt doch ein "Unwissender" immer Angst, daß er nun für sein Leben verschuldet ist.
Dem ist aber NICHT so (wie Copy schon angedeutet hat).
Die Haftpflicht (und nur die) zahlt IMMER, egal was der Grund für den Unfall war(Trunkenheit, Fahruntüchtigkeit, Betriebserlaubnis erloschen etc.)
Das dient zum Schutz des Geschädigten !! Ansonsten wäre die Teilnahme am Straßenverkehr ja Harakiri.
Ist ja nicht jeder Reich und kann mal eben Reha, Krankenhaus, Auto etc. aus eigener Tasche zahlen.
Die Versicherungen regeln den Schaden sowieso untereinander mit Abkommen, so daß die Schuldfrage "eigentlich" an dieser Stelle völlig egal ist. (Natürlich nicht für den Versicherungsnehmer, der wird hochgestuft).
Die Kasko kann sich aber recht schnell "rauswinden", da können sogar FlipFlops für eine Absage ausreichen !!.
Unfälle passieren, und sofern kein grobes Delikt (Alkohol, Drogen, stark erhöhte Geschwindigkeit) der Grund dafür ist, sollte man niemanden ein schlechtes Gewissen einreden.
Wer noch nie zu schnell gefahren ist, soll vortreten und den ersten Stein werfen.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 11.08.2008 18:03:23
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn