Unfall.Gutachter von Versicherung kommen lassen ??
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.08.2008 um 12:20:35 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.hallo hatte vor 2 tagen einen unfall. ich bin nicht schuld, jetzt will die versicherung mir einen gutachter schicken muss ich das mitmachen oder kann ich eine gutachter beauftragen??
Bearbeitet von - BMW 320d Facelift am 07.08.2008 11:48:31Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.08.2008 12:20:35
Leben und Leben lassen
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Hallo BMW 320d Facelift,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall.Gutachter von Versicherung kommen lassen ??"!
Gruß
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du hast das recht dir einen eigenen gutachter kommen zu lassen !
..:: Born To Be Alive ::..
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ok danke. können die später einen schicken??
Leben und Leben lassen
Du kannst dir deinen eigenen Gutachter holen.Die schicken später nur einen wenn das Gutachten von dir unrealistisch ist.
so ist es!!! wenn die gegenerische versicherung nach einsicht des gutachtens incl. bilder der meinung ist bzw. vermutet, dass es überzogen ist, können sie ein gegengutachten machen.
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also muss das gutachten realistisch sein, was meint ihr Stoßstange (nicht kaputt nur lack), kotflügel, innen radhaus, reifen und felge haben was abbekommen, spureinstellen, die frau ist mir rückwärts vorne in die beifahrerseite reingefahren.
Leben und Leben lassen
Hallo BMW 320d Facelift,
wenn du nicht schuld am Unfall bist, handelt es sich in deinem Fall um einen Haftpflichtschaden.
Somit hast du die freie Wahl des Gutachters.
Wenn dir die gegnerische Versicherung etwas anderes erzählt, dann haben sie entweder keine Ahnung oder wollen dich lediglich etwas einschüchtern, da ein von der gegnerischen Versicherung beaufragter Gutachter wirklich nur das nötigste aufnimmt, um der in Versicherung, in einem solchen Fall sein "Auftraggeber", etwas Geld zu sparen.
Die gegnerische Versicherung kann ihren eigenen Gutachter schicken, das wird für sie jedoch nichts bringen. Mein Rat: gehe zu einem Anwalt. Da, zumindest nach deiner eigenen Aussage, die Schuldfrage geklärt ist, muss die gegnerische Versicherung für die Anwaltkosten aufkommen.
Im Zweifelsfall wird in solchen Fällen so gut wie immer dem Geschädigten das Recht anerkannt.
Gehe zu einem sogenannten " öffentlich und bestellten und vereidigten " (ÖBUV) Gutachter.
Edit:
Es spielt keine Rolle, auf welche Summe der Gutachter der gegnerischen Versicherung kommt, das ist egal, also nix da mit "muss gleich und realistisch" sein. DU hast das recht auf die freie Wahl des Gutachters, DIESER wird ein Gutachten erstellen, und DIESES hat auch Bestand, egal was ein anderer Gutacher rausbekommt, vollkommen egal wie Hoch die Differenzssumme ist.
Gruß Bardock
Bearbeitet von - Bardock am 07.08.2008 17:48:07
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danke, ich hab aber vorschäden am auto: kratzer tür hinten fahrerseite, Beifahrerseite Tür kotflügel Delle, jetzt noch eine delle von der Frau können die mir das abziehen??
Leben und Leben lassen
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an den moderator warum wird mein thema den verschoben?? dann müsstest du ja auch das Tehma: ist mein auto auf dem nürburgring versichert auch verschieben oder seh ich das falsch???
Leben und Leben lassen
Kurze Zwischenfrage:
Ich hab auch Post bekommen, dass die Versicherung einen Gutachter vorbeischickt, der sich mein Auto angucken soll (Diebstahl, kein Unfall).
Was erwartet der denn bitte zu sehen? Da fehlt halt das besagte Teil am Auto, schluss.
Kostenvoranschlag und so habe ich der Versicherung zukommen lassen.
Grüße
Chillin in my Beemer, listenin to the Ether...
Zu 1)
Ja, evtl. Vorschäden können merkantil den Schadenswert mindern. Die Höhe kann keiner sagen, das muss der Gutachter vor Ort entscheiden. Wenn sie nicht zu sehr "ins Gewicht fallen", dann wird da nix abgezogen, den ein kleiner Kratzer ist dann egal, wenn allerdings schon vorher rostige Beulen einen großteil des nun aktuellen Schaden ausgemacht haben, kann etwas in Abzug gebracht (so nennt man das) werden.
Zu 2)
Der Gutachter sieht sich lediglich an, ab der von dir eingereichte Kostenvoranschlag (KVA) auch der Wahrheit entspricht. Versicherungen werden auch nicht immer ehrlich behandelt, um nicht zu sagen über den Tisch gezogen, diese wollen sich auf diese Art und Weise nur absichern, von der Wahrheit überzeugen, nicht das auf dem KVA mehr steht als überhaupt notwendig ist. Ein KVA ist nicht so aussagekräftig wie ein Gutachen. Was letztendlich Bestand hat, wird sich weisen. Aber wenn eine Versicherung schon einen Gutachter schickt.........
Gruß Bardock
Zitat:
Aber wenn eine Versicherung schon einen Gutachter schickt.........
Gruß Bardock
(Zitat von: Bardock)
Kein gutes zeichen? Ich meine, der Gutachter wirds dann ja sehen, das da was fehlt.
Chillin in my Beemer, listenin to the Ether...
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@gonzales
Bei dir ist das ein Kasko- Schaden (Außer du kennst den Dieb)
Hier ist der Vorteil, daß der Versicherungsgutachter dir quasi nur den Diebstahl bestätigt und du somit die Kohle bekommst. Das sollte in der Regel relativ schnell gehen.
Bei uns gibt die sogenannten Schadenschnellstationen, die dir nach erstellung eines Kasko- Gutachtens sofort einen Barscheck in die Hand drücken.
Schneller gehts ja nimmer.
@BMW 320d Facelift
Lass dich nicht einschüchtern von der gegnerischen Vers.
Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich dir raten einen Anwalt zu nehmen, da dieser die Zahlungsmoral der Versicherung sehr zum positiven beeinflussen kann.
Ansonsten kann es dir passieren, daß du evtl. ein halbes Jahr auf dein Geld warten musst. (alles schon erlebt)
Wenn du keinen Gutrachter zur Hand hast, wird dir der Anwalt einen nennen können mit dem er zusammenarbeitet.
Greetz
Chirs
hier sollte sie stehen.
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War eben beim gutachter von der DEKRA den mir ein kollege empholen hat: Felge, Reifen neu, kotflügel Radhaus neu, Stoßstange lackieren, blinker neu, alter schaden beifahrer Tür delle und tür hinten kratzer wird er versuchen gering wie möglich zu halten. Mal sehen was er schätzt, werde das gutachten montag abholen und direkt zum Anwalt. Versicherung (DEVK) hat mir einen Brief geschickt das sie 100% haften.
mfg
Leben und Leben lassen