darf polizeit geschwindigkeit "schätzen"?
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ja wie die überschrift schon sagt, darf die polizeit geschwindigkeit "schätzen"? als bsp: man würde außerorts fahren, polizei vor einem (oder wegen mir vor dem auto vor dir,weshalb man sie nicht gesehen hat) und du überholst. Sie haben auf ihrem tacho gesehen, dass sie 100 fuhren und du beim überholen einiges schneller warst. sie sind zu 2. oder gar zu dritt und alle könntens bezeugen. könnten sie dich wegen geschwindigkeit dran kriegen, jetzt mal von solchen sachen wie gefährdung des straßenverkehrs,oder dass es ein videowagen oder so ist abgesehen.
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Hallo bree.sx,
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Gruß
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nur wenn du so blöd bist und auf nachfrage zugibst zu schnell gefahren zu sein ..wobei dann immer noch nicht geklärt ist wie schnell du warst..daher eher fragwürdig..
oder wenn du in österreich unterwegs bist...
Bearbeitet von - plop am 06.08.2008 21:15:24
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Die können dir gar nix, die müssen erstmal beweisen dass sie dir ne bestimmte Zeit über gefolgt sind, in der du permanent oder zmndst sehr oft zu schnell unterwegs warst.
Wenn sie nicht mit nem geeichten Videowagen unterwegs waren, labern sie nur.
Mich habense auch mal angehalten weil ich ein wenig zu flott durch nen Kreisel bin.
Hat groß daher gelabert, aber am Ende konnte er mir gar nix....hat er auch selber gesagt.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Schätzen ja,hat aber vor Gericht keine Geltung. Also immer Schätzung nicht annehmen oder zugeben
eigentlich nicht, ABER... warum auch immer wurde der Roller vom Freund beschlagnhamt, weil die cops die hinter ihm waren (Zivil) geschätzt haben das er min.70-75Kmh berg auf gefahren ist! Die Gesch. Messung am Polizei Gelände war nur max. 46Kmh und er konte seinen roller 3 Tage später wieder abholen!
Ist doch ein Witz.... aber denke nicht das die da was machen können !
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
Zitat:
Schätzen ja,hat aber vor Gericht keine Geltung. Also immer Schätzung nicht annehmen oder zugeben
(Zitat von: LatteBMW)
hier in deutschland nicht aber in österreich ja auch abstand dürfen diese schätzen und haben vor gericht beweiskraft.
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
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Mitglied seit: 09.02.2008
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117 Beiträge
coole sache, danke für die schnellen antworten :)
Lediglich dort wo Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muß, darf bei offensichtlich höherer Geschwindigkeit auch ohne Messung ein Verwarngeld ausgesprochen werden, ansonsten ist immer eine Messung nötig.
Das Hinterherfahren ist aber durchaus auch ein zulässiges Messverfahren. Hierbei sind allerdings gewisse Punkte zu beachten. So ist so eine Messung m.W. nur beweiskräftig, wenn die Messung über eine gewisse Mindeststrecke durchgeführt wurde, der Abstand zum gemessenen Fahrzeug weder zu groß noch zu klein ist und das gemessene Fahrzeug dabei mit annähernd konstanter Geschwindigkeit gefahren ist.
Zitat:
Lediglich dort wo Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muß, darf bei offensichtlich höherer Geschwindigkeit auch ohne Messung ein Verwarngeld ausgesprochen werden, ansonsten ist immer eine Messung nötig.
so schauts aus. ein gericht hatte festgestellt, das ein polizist in der lage sein wird schrittgeschwindigkeit zu erkennen. aber wenn du irgendwo 130 fährst wo 100 erlaubt sind, dann können sie sagen verwarngeld. wenn du das zahlst is die sache gegessen, ansonsten gute chancen das da garnich passiert
ich bin eine butterblume
Zitat:
Zitat:
Schätzen ja,hat aber vor Gericht keine Geltung. Also immer Schätzung nicht annehmen oder zugeben
(Zitat von: LatteBMW)
hier in deutschland nicht aber in österreich ja auch abstand dürfen diese schätzen und haben vor gericht beweiskraft.
mfg
(Zitat von: SIGGI E36)
In Österreich haben die ja auch die 7cm Regelung. Das Land steht schon lange auf meine "Nicht Befahrbar" Liste *gg*
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Schätzen ja,hat aber vor Gericht keine Geltung. Also immer Schätzung nicht annehmen oder zugeben
(Zitat von: LatteBMW)
hier in deutschland nicht aber in österreich ja auch abstand dürfen diese schätzen und haben vor gericht beweiskraft.
mfg
(Zitat von: SIGGI E36)
In Österreich haben die ja auch die 7cm Regelung. Das Land steht schon lange auf meine "Nicht Befahrbar" Liste *gg*
(Zitat von: LatteBMW)
he he dieses land sollte mann doch überfliegen. (ironie)
net falsch verstehen an die mitbürger in ö.
mfg
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
*pffff*
Dann fliegt mal schön, aber passt auf dass ihr ned auf der Schnauze landet *g* ;D
Was für eine 7cm Regelung?
Afaik gilt die Schätzung bei uns in AT nur dann wenn man am Polizisten vorbei (!!!) gefahren ist.
Wenn ich mich nicht irre gibts da eine Toleranz von irgendwas zwischen 10 und 20 km/h.
Bearbeitet von - mahe am 06.08.2008 22:52:30
Greetz
mahe
Zitat:
eigentlich nicht, ABER... warum auch immer wurde der Roller vom Freund beschlagnhamt, seinen roller 3 Tage später wieder abholen!
(Zitat von: Doug 318Ti)
http://de.youtube.com/watch?v=iLpik7D49gkschätzen nicht aber probefahren^^
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
In AT ists erlaubt, allerdings müssen sie dir da eine zeitlang nachfahren ...
I ain't asked any pardon for anything I've done
Bei uns muss dir keiner nachfahren.
Hat in Österreich ein Polizist ein gewissen Dienstalter ist er in der Lage (zumindest auf dem Papier) deine Geschwindigkeit zu schätzen eagl ob er dir nachfahrt oder an der ecke steht. Sagt er es war zu schnell dann wars so. Die Toleranz ist allerdings größer.
Wobei wenn ich mir manche Kollegen von meinem Onkel so anschau.....die können doch nicht mal grad schaun wie wolln die dann schätzen ?!?
mfg ide
Jage nichts was du nicht töten kannst
Ok sry keine Ahnung warum ich mir das eingebildet habe dass sie dir da nachfahren müssen.
Ja das ist das Problem, den passt man dann halt nicht ins Weltbild und man ist dran weil man angeblich zu schnell war.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Zitat:
Das Hinterherfahren ist aber durchaus auch ein zulässiges Messverfahren. Hierbei sind allerdings gewisse Punkte zu beachten. So ist so eine Messung m.W. nur beweiskräftig, wenn die Messung über eine gewisse Mindeststrecke durchgeführt wurde, der Abstand zum gemessenen Fahrzeug weder zu groß noch zu klein ist und das gemessene Fahrzeug dabei mit annähernd konstanter Geschwindigkeit gefahren ist.
(Zitat von: daniel.krueger)
Wird nur mit ungeeichtem Tacho gemessen, so werden noch großzügige Toleranzen abgezogen, so dass man schon einiges zu schnell sein muss. Deswegen "können sie meisstens nichts" bzw. lohnt es sich nicht eine Anzeige zu schreiben.
Aber die Messung ist gültig und zulässig, die Aussage eines Polizisten als Personenbeweis vollkommen ausreichend für eine Verurteilung.
Allerdings muss der Fahrer hierbei überführt werden können, d.h. die Polizei muss den Fahrer entweder direkt rausziehen oder später bei einer Gegenüberstellung erkennen können.
PS: Bei den modernen Messfahrzeugen (Provida) ist messen in so ziemlich allen möglichen und unmöglichen Situationen auch über extrem kurze Distanzen möglich. Das verfolgte Fahrzeug kann dabei sogar kurzzeitig aus dem Bild verschwinden ohne dass die Messung ungültig wird.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Schätzen ja,hat aber vor Gericht keine Geltung. Also immer Schätzung nicht annehmen oder zugeben
(Zitat von: LatteBMW)
hier in deutschland nicht aber in österreich ja auch abstand dürfen diese schätzen und haben vor gericht beweiskraft.
mfg
(Zitat von: SIGGI E36)
In Österreich haben die ja auch die 7cm Regelung. Das Land steht schon lange auf meine "Nicht Befahrbar" Liste *gg*
(Zitat von: LatteBMW)
Was meinst du mit 7 cm Regel??? Wenn du die Bodenfreiheit meinst sind das 11 cm.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
In jedem Fall ist das in Österreich ein Witz!
Muss aber dazu sagen das sie mich noch nie wg. einer Schätzung aufgehalten hätten... Und ich fahr eigentlich immer zu schnell *G*
(seit ich den 1er hab sowieso *GGGGGGG*)
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Mitglied seit: 08.05.2006
Decin West
Deutschland
475 Beiträge
Zitat:
ja wie die überschrift schon sagt, darf die polizeit geschwindigkeit "schätzen"? als bsp: man würde außerorts fahren, polizei vor einem (oder wegen mir vor dem auto vor dir,weshalb man sie nicht gesehen hat) und du überholst. Sie haben auf ihrem tacho gesehen, dass sie 100 fuhren und du beim überholen einiges schneller warst. sie sind zu 2. oder gar zu dritt und alle könntens bezeugen. könnten sie dich wegen geschwindigkeit dran kriegen, jetzt mal von solchen sachen wie gefährdung des straßenverkehrs,oder dass es ein videowagen oder so ist abgesehen.
(Zitat von: bree.sx)
Bin letzens an den Jungs in ner 50iger mit 70 vorbei auf die Frage, wie viel den Tempolimit hier sei, hab ich geantwortet 50. Dann meinte der eine von zweien warum sie da bei 60 immer noch langsamer, als ich waren hab ich nur geantwortet kein Plan. Ich bin 50 gefahren. Da meinte er unser Tacho sagte 60 und ich meiner 50. Da kam nur noch, wenn die Kollegen gemessen hätten...Ja das war dann auch das Ende der Geschichte!
das haben die bei mir auch schon probiert und sagten ich hatte mind 140 drauf (autobahn 120), tatsaechlich aber 170. ich sagte," neeeeeeee, nur 115" dann haben die hald so ne allgemeine fzg kontolle gemacht und dann durfte ich fahren XD